Der Ratschlag weiter vorne "Per Fax der Forderung widersprechen, Faxbericht aufheben! Ansonsten ist ein Schufaeintrag möglich. Erst wenn ein Brief vom Gericht kommt (Klage oder Mahnbescheid) mußt Du tätig werden. " ist genau richtig.
Fakt ist, dass diese Karten keine Verfügungsrahmen von 5000,- Euro haben, daher ist der Vertrag nach 123 BGB anfechtbar und das 1 Jahr ab Kenntnis. Manche haben 99,-, manche 199,- einige sogar 400 aber keine hat 5000,- €, obwohl ganz klar damit geworben wird. Es gibt in ganz Deutschland keinen bekannten Fall, wo eine dieser beiden Firmen eine Klagschrift als Leistungsklage eingereicht hätte, immer wird nur versucht die Verbraucher einzuschüchtern oder über Mahnbescheide zu titulieren.
Genau daher ist der Tipp der VZHH auch goldrichtig.
Du kannst die Anfechtung per Einschreiben erklären, Du kannst es aber auch lassen, da Du keine Klage bekommen wirst. Wichtig ist aber der Widerspruch per Fax, damit die Schufa gesperrt ist.
Die Firmen versuchen eine Massenabzocke und damit ist man nur erfolgreich, wenn man die komplizierten Fälle nicht weiter verfolgt. Letztlich Paretoprinzip, wie es leibt und lebt!