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Gast
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Hallo. Im Internet wurde ich nicht so ganz schlau bzw. ich habe es nicht richtig verstanden. Mein Kollege hatte mir mit Schläge gedroht. Seine genauen Worte waren: ,,Ich kann dir auch mal eins in die Fresse hauen, dann liegst du in der Ecke." Heute wollte er mich zwingen aus einem Auto auszusteigen, was der Firma gehört (die Situation möchte ich jetzt nicht genauer erklären). Seine genauen Worte waren: ,,Du steigst jetzt aus, oder ich haue die eine rein! Dann griegst du mir mal richtig von mir eine!". 2 Zeugen habe ich und würde ich auch angeben. Jetzt habe ich aber gelesen, dass die eigentliche Gewaltandrohung keine Straftat ist. Ich möchte aber ein Zeichen setzten und zeigen, dass ich mir das nicht mehr gefallen lasse. Jetzt hatte auch gelesen, dass man zwar eine Anzeige wegen Bedrohung machen kann, aber es nicht verfolgt wird. Wie sieht das aber aus, wenn man jemanden zwingen will, aus einem Auto auszusteigen? Währe das nicht schon Nötigung? Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen und werde morgen (Samstag) noch ein Mal vorbei schauen. Liebe Grüße.