S
Stan
Gast
Gast meinte:Hallo,
von dem Darlehen möchte ich die Schulden abbezahlen und dann monatlich ans Amt zurück bezahlen, ob die das nun abziehen oder wir überweisen...
Einfach eben nur, damit ich nicht so vieles verschiedenes habe sondern "nur" eine Sache!
Deswegen frage ich, ob die das überhaupt machen würden, mag da nicht einfach nach fragen!
Lg
Pinki
Das wird die Behörde in diesem Fall sicherlich nicht machen.
Hartz IV stellt das Existenzminimum sicher. Daher wäre ein Darlehensvertrag mit dem Amt sittenwidrig, da das Amt im Fall der Fälle Eure unpfändbare Leistung nicht zur Darlehensrückzahlung nutzen könnte.
Ebenso wird es mit anderen Banken aussehen.
Und von irgendwelchen Umschuldungsfirmen aus dem Internet, da lasst die Finger davon.
Fakt ist erstmal, bei Euch ist nichts pfändbar. Lasst die Gläubiger warten. Anders geht es im Augenblick nicht.
Schaut mal in dem von mir oben genannten Forum nach. Da unter Service & Ratgeber findet Ihr Musterbriefe an Gläubiger und alles mögliche und im Forum selbst kompetenten Rat.