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hartzvier

  • Starter*in Starter*in Mäuschen19772005
  • Datum Start Datum Start
M

Mäuschen19772005

Gast
hallo ich habe diesen monat kein geld vom amt bekommen weil sie der meinung sind das ich mit jemanden zusammen wohne weil er mit mir zusammen einen mietvertrag unterschrieben hat den ich aber nicht beim amt eingereicht habe sonder da habe ich einen anderen eigereicht wo nur ich drin stehe und die vermieterin hat ärger gemacht weil sie am dritten werktag noch noch nicht die miete auf ihrem konto hatte und dann bin ich zum amt gegangen und wollte mein geld haben aber sie haben zu mir gesagt das es ja gar nicht genehmigt war der umzug aber er war genehmigt per telefonische rücksprache und das amt hat dann irgendwann meine vermieterin angerufen um sie zu beruhigen das das geld unterwegs ist und sie musste ja dann zum amt fahren und den orginalen mietvertrag vorzeigen und die selbstauskunft von dem jenigen der die mietvertrag mit unterschrieben hat aber er hat ihn nur unterschrieben weil ich die wohnung sonst nicht bekommen hätte weil ich in der schufa stehe und jetzt weiss ich nicht wie ich mich und meine drei kinder ernähren soll weil das amt mir ja mein geld nicht gezahlt hat und die kündigung habe ich hier auch schon und kann diesen monat ja auch nicht die miete zahlen weil das amt mir mein geld nicht gegeben hat
mfg
mäuschen19772005🙁
 

Hallo Mäuschen19772005,

schau mal hier: hartzvier. Hier findest du vielleicht was du suchst.

hallo! dadurch das meine ma beim AA arbeitet kenne ich mich mit einigen sachen aus... sie sind dazu verpflichtet dir das geld zu geben, das AA sucht sich gerne Gründe, wenn nix passieren sollte geh gleich zur geschäftsstelle oder drohe mit anwalt das klappt oft, und dann sind se ganz schnell komischerweise, hab selbst die S**** durch so lange der mietvertrag steht und ne kopie da ist ist können sie wirklich nichts machen! Ich wünsche dir viel glück *daumendrück*
 
Jedenfalls ist es nach einem neueren Urteil so, dass selbst das Zusammenwohnen nicht zur Kürzung führt. Dies wird im Zweifel immer gewertet als hättest Du ne WG.
 
Hallo Mäuschen,

ich glaube dein Problem zu verstehen.
Muß dir leider sagen,daß du ganz schönen Mist gebaut
hast mit dem Mietvertrag.
Das ist doppelter Betrug./Betrugsversuch
Einmal gegenüber dem Arbeitsamt und auch gegenüber
deiner Vermieterin.
Ich versteh schon warum du den Typ hast mitunterschreiben lassen.
Du hast bestimmt nicht damit gerechnet,daß es herauskommt.

Eigenständig,nur nach einem Telefongespräch mit dem
Sachbearbeiter hättest du gar nicht erst umziehen dürfen.
Dazu hätte es einer schriftlichen Genehmigung bedurft.

Habe allerdings keinen Plan,wie man dir helfen sollte.
Kenne mich mit sozialen Hilfseinrichtungen nicht so aus.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen,daß du für deine
Kinder kein Geld mehr bekommst.

Würde dir gern helfen,aber mir fällt nichts dazu ein.
Wie lange wohnst du schon in der neuen Wohnung?
Ist es erst der zweite Monat?

Was mir noch aufgefallen ist.

Sag mal,wer hat denn den Mietvertrag zur Vorlage beim Amt,
in dem du als Alleinmieterin genannt wirst von der
Vermieterseite unterschrieben?
Deine Vermieterin kann es nicht gewesen sein.

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab den Text nicht verstanden, da keine Komma und kein Punkt gesetzt worden ist etc.

Aber!! Ein Umzug, wie schon erwähnt, sollte man schriftlich haben, das es genehmigt, denn am Telefon kann ich dir viel erzählen wenn der Tag lang ist.

Ok, aber eins kann ich sagen.. wenn man umzieht OHNE Genehmigung wird die Miete bezahlt bis zu der Höhe wie die alte Miete war.

Also als Beispiel. Ziehst du um ohne Genehmigung und die alte Wohnung kostete 500 € warm und die neue jetzt 550 € warm.. dann werden eigentlich 500 € gezahlt, den Rest musst du vom Regelsatz zahlen.

Aber da bin ich auch kein Spezialist..ich ziehe jetzt um wo ich noch Arbeit hab.

Ich kann dir nur raten, deine Frage unter

http://www.onlyphpbb.de/board/viewf...7838&f=2&sid=3f7af974c9d83c5f9895c4633cf9c53d
oder
www.sozialhilfe24.de

zu stellen.

Gruß

Susi
 
Grundsätzlich besteht seitens des Amtes die Pflicht zu zahlen, auch wenn FEhlverhalten vorlag. Es sei denn sowas ist bereits mehrfach vorgekommen.

Mein RAt: FAchanwalt* engagieren, der soll mal beim Amt anrufen oder ein gutformuliertes SChreiben mit Zahlungsaufforderung ausstellen und damit wird die Sache dann erledigt sein.

Gruß
Tyra

*Beratungsschein beim Amtsgericht holen, dann kostet der Anwalt nix...bzw. nur ne geringe gRundgebühr 10, EUR oder so.
 
Nach meiner Meinung darf ein Hartz 4 Empfänger/in
ohne die s c hriftliche,Genehmigung der Arge n i c h t umziehen.
Mag im Einzelfall anders laufen.

Die Threaderöffnerin hat ihren Fall genau beschrieben.

Ohne Genehmigung des Amtes umgezogen.
Wohnung unter falschen Angaben angemietet.
Zusammen mit einer zweiten Person,welche aber
nach ihren Angaben die Wohnung nicht mitbewohnt.

Die zweite Persion hat über sich eine Selbstauskunft
gegeben,eventuell auch Verdienstbescheinigung vorgelegt?

Zweiten Mietvertrag (selbst?) erstellt,in dem nur sie
persönlich als alleinige Mieterin angegeben ist.
Diesen Vertrag zum Amt gegeben,damit die Miete
voll übernommen wird.

Amt erklärte sich bereit nach Nachfrage zu zahlen.

Setzte sich mit Vermieterin in Verbindung,erfuhr dort,
daß diese Wohnung von zwei Personen angemietet wurde.

Dem Sachbearbeiter lag aber nur ein Mietvertrag
einer einzelnen Mieterin vor.

Zahlungen wurden eingestellt:

Da eventuell ein weiteres Mitglied
zu dieser Bedarfsgemeinschaft hinzugezählt werden müsste.
Mit eigenem Einkommen?
In der Lage Mäuschen und die Kinder
zu unterstützen,so das Amt eventuell finanziell zu entlasten?

Eventuell wurden die Zahlungen auch eingestellt,da der Verdacht
auf Sozialbetrug aufgetaucht ist.

Mietvertag auf dem Amt lautet auf Einzelmieter.

Woher soll der Sachbearbeiter nach Lage der Dinge,
Auskunft der Vermieterin,wissen ob nicht tatsächlich eine
weitere Person die Wohnung auf Kosten vom Amt bewohnt.

Vermieterin wollte keine Einzelmieterin,
wurde von beiden Personen getäuscht,bekam keine Miete.
Wohnung gekündigt.

So sehe ich die Sachlage.

Ich sehe allerdings nicht,wie man aus dieser selbst geschaffenen
Situation schnell wieder herauskommt.

Ausser durch Ehrlichkeit ,einer weiteren neuen Wohnung und
vermehrten Schulden..
Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessantes Thema.

Werde mich nicht dazu äußern, da in einem anderen Thread eine folgerichtige Äußerung von mir gelöscht wurde.

Also, warum sollte ich hier eine Meinung haben, die kein Hilfeangebot darstellt, sondern eine Wertung des Sachverhaltes.

Habe mir die Aussage des Admin - siehe unten - hinter die Ohren geschrieben.

In diesem Thread wurden etliche Beiträge gelöscht!

Dieses Forum ist nicht dazu gedacht, Menschen, die ein Problem haben, auseinander zu nehmen! Es ist keine Gerichtsverhandlung, in der ein Angeklagter sich rechtfertigen muss!

Es geht hier darum, konstruktive Hilfe anzubieten. Wer sich dazu nicht in der Lage sieht, möge schweigen!

Misstrauen ist der Tod dieses Forums!
 
Hallo Stan*,

auch ich bin deiner Meinung,
bevor man "manchmal "... helfen kann,
muß man das bisher Gesagte auseinandernehmen, um einen neuen
Ansatz zu finden...,um so zu versuchen Hilfe zu leisten.
Manchmal sehen Menschen durch eigene, idiotische Schutzbehauptungen
den Wald vor Bäumen nicht,machen einen Fehler nach dem anderen,
reiten sich so immer tiefer in die eigene Misere.

Gruß Karin
 
Hallo!

Es ist richtig das du ohne schrieftliche Genehmigung nicht hättest Umziehen dürfen. Das Geld dürfen sie dir auch verweigern, doch dafür muss das Amt dir Einkaufsgutscheine geben. Dazu sind sie verflichtet. Geh zu dein Fallmänischer, der gibt dir auf jeden Faff soche Einkaufsscheine womit du Lebensmittel einkaufen kannst. Mit der Mietzahlung sieht es wohl schlechter aus. Ich möchte auch Umziehen, doch darf nicht weil die Wohnung zu gross ist. Du brauchst zum Umzug eine schrieftliche Genehmigung. Ansonsten wird die Mietzahlung untersagt und eine Kürzung der Leistung von 80%.

LG Andrea
 

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