Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hartz IV-Antrag gestellt, jetzt Jobzusage

G

Gast

Gast
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Seit Januar diesen Jahres bin ich auf Arbeitssuche, habe mich dann von meinem Ersparten erstmal selbst finanziert. Da mir aber nun langsam aber sicher das Geld ausgeht, stellte ich einen Antrag für ALG 2 beim Jobcenter. Wie es der Zufall wollte, bekam ich 2 Tage nach Antragsstellung bei einem Vorstellungsgespräch eine Vollzeitstelle angeboten, die ich allerdings erst am 1. Oktober antreten kann, weil davor niemand gebraucht wird. Dennoch, der Arbeitsvertrag ist nun unterschrieben und ich war natürlich superhappy, dass ich "bald" wieder Arbeit haben werde.

Nun hatte ich am Freitag eine Einladung vom Jobcenter im Briefkasten und muss dort morgen aufschlagen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, was ich denen erzählen soll oder muss. Sollte ich den Job, den ich ab Oktober haben werde, erwähnen? Ändert dies irgendwas an meiner Bedürftigkeit?
Wäre sehr dankbar für den ein oder anderen Tipp.
 

Herr Flug

Aktives Mitglied
Hallo Gast

Ja!!! Erzählen musst du das unbedingt, an deiner Bedürftigkeit ändert das nichts.
Du bekommst halt bis Oktober Hartz4

Danach trittst du deinen Job an und fällst automatisch aus den Leistungen (Den Arbeitsvertrag zeigen)

Hat auch den Vorteil das du keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen brauchst, da spart das Amt.^^

Grüße

Herr Flug
 

Guppy

Aktives Mitglied
Natürlich. Du musst sogar den Vertrag vorlegen. Das gilt sowohl
beim Jobcenter wie auch bei AfA. Einfach zum Termin gehen und
alles erzählen. Sie werden sich freuen. :D
Da der AG immer noch absagen kann, bleibst du natürlich bis zum
Job versichert und bekommst volle Leistungen. Auch der Vertrag bleibt
bestehen und wird später vorzeitig aufgelöst.

Falls du schlau bist, würde ich mit meinem Arbeitgeber absprechen,
dass du das Geld für Oktober erst am 1. November bekommst. Sonst
musst du dein Hartz-4 zurückzahlen. Oder du lehnst für Oktober die
Zahlung ab und versuchst bis zum Gehalt i-wie zu überleben.

L.G.
 
D

dirk k

Gast
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Job. Ich hoffe Du musst nicht aufstocken, der Betrieb ist gut und du schaffst die Probezeit.

Ich war in einer ähnlichen Situation. Bei meinem Termin beim Jobcenter hatte ich einen Arbeitsvertrag in der Hand. Erscheine brav zum Termin, bring den Vertrag mit und in den zwei Monaten in denen du Leistungen bekommst lassen die dich in Ruhe.

Worauf Du achten solltest: du bekommst dein Gehalt Ende Oktober. Wenn dir das Jobcenter am 30. September kein Geld mehr gibt (Du bist dann ja beschäftigt) musst du den Oktober irgendwie überleben.
 
P

Püppi83

Gast
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Seit Januar diesen Jahres bin ich auf Arbeitssuche, habe mich dann von meinem Ersparten erstmal selbst finanziert. Da mir aber nun langsam aber sicher das Geld ausgeht, stellte ich einen Antrag für ALG 2 beim Jobcenter. Wie es der Zufall wollte, bekam ich 2 Tage nach Antragsstellung bei einem Vorstellungsgespräch eine Vollzeitstelle angeboten, die ich allerdings erst am 1. Oktober antreten kann, weil davor niemand gebraucht wird. Dennoch, der Arbeitsvertrag ist nun unterschrieben und ich war natürlich superhappy, dass ich "bald" wieder Arbeit haben werde.

Nun hatte ich am Freitag eine Einladung vom Jobcenter im Briefkasten und muss dort morgen aufschlagen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, was ich denen erzählen soll oder muss. Sollte ich den Job, den ich ab Oktober haben werde, erwähnen? Ändert dies irgendwas an meiner Bedürftigkeit?
Wäre sehr dankbar für den ein oder anderen Tipp.

Glückwunsch zur Arbeitsstelle!
Du beginnst am 1. Oktober?
Wann bekommst du denn deinen ersten Lohn?
Sicherlich Ende Oktober oder doch erst Anfang November?
Es geht hierbei nämlich um mögliches Überbrückungsgeld vom Amt und dessen Rückzahlung.
Wenn du deinen Lohn Ende Oktober bekommst und für den Monat Oktober Überbrückungsgeld bekommst, du musst ja von etwas leben, dann musst du das Überbrückungsgeld (mindestens in monatlichen Raten von 39,90€) zurückzahlen.
Bekommst du dein ersten Lohn erst im November musst du das Überbrückungsgeld meines Wissens nach nicht zurückzahlen.
Man darf in einem Monat, wenn man noch vom Amt angewiesen ist, ja kein zweites Einkommen innerhalb eines Monats haben.
 
C

chrismas

Gast
Ich würde es erzählen, denn wenn du einen Sachbearbeiter hast, der dich einfach nur los werden will, wird sich darüber freuen dich dann als erfolgreiche Vermittlung für seine eigene interne Statistik angeben zu können. Außerdem würdest du dann weitesgehend von etwaigen Vermittlungsvorschlägen und Maßnahmen ferngehalten werden, denn die machen dann keinen wirklichen Sinn mehr (kommt aber hier auch wieder auf den Sachbearbeiter an).
 
G

Gast

Gast
Hallo nochmal (ich bin die Threaderstellerin). Ich hatte nun den Termin beim JC, mein Sachbearbeiter war zwar recht freundlich, allerdings hat er mir nun einen Termin mit einer Arbeitsvermittlerin aufs Auge gedrückt, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich bald wieder einen festen Job habe. Inwiefern macht ein Gespräch mit einer Arbeitsvermittlerin dann Sinn?

Zudem muss ich meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen und habe jetzt quasi 2 weitere Termina zur "Feststellung der Hilfebedürftigkeit", obwohl ich bereits einen Antrag eingereicht und das Gespräch heute hatte. Ist das immer so ein Affentanz?!
 
P

Püppi83

Gast
Hallo nochmal (ich bin die Threaderstellerin). Ich hatte nun den Termin beim JC, mein Sachbearbeiter war zwar recht freundlich, allerdings hat er mir nun einen Termin mit einer Arbeitsvermittlerin aufs Auge gedrückt, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich bald wieder einen festen Job habe. Inwiefern macht ein Gespräch mit einer Arbeitsvermittlerin dann Sinn?

Zudem muss ich meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen und habe jetzt quasi 2 weitere Termina zur "Feststellung der Hilfebedürftigkeit", obwohl ich bereits einen Antrag eingereicht und das Gespräch heute hatte. Ist das immer so ein Affentanz?!
Ich hatte noch nie Probleme mit dem Amt, aber viele andere berichten nur Negatives darüber.
 
C

chrismas

Gast
Das mit den letzten 6 Monaten und den Kontoauszügen ist zulässig beim Erstantrag, denn es könnte sein, dass du deine Bedürftigkeit selbst herbeigeführt hast. Du darfst allerdings einige Ausgaben schwärzen

Hartz IV Bezieher müssen Kontoauszüge für 6 Monaten vorlegen

Das mit dem Termin beim Arbeitsvermittler wird wohl darauf hinauslaufen, was ich bereits schrieb. Entweder der steckt dich dann erst einmal in einer Maßnahme bis du den Job antrittst oder er lässt dich in Ruhe, weil er dich dann schlicht und ergreifend intern als erfolgreiche Vermittlung irgendwann verbucht.
 

Guppy

Aktives Mitglied
Inwiefern macht ein Gespräch mit einer Arbeitsvermittlerin dann Sinn?
Beim Jobcenter sind die Aufgaben unterteilt. Die Arbeitsvermittlerin
regelt alles rund um deinen Job. D.h., wenn du einen Job hast
so musst du alles mit ihr regeln und sie erklärt dir die Vorgehen-
weise. Meist ist nach einer Stunde alles geregelt.

Eine Maßnahme hast du nicht zu erwarten, wie ich schon schrieb,
sie wird sich freuen, da du jetzt schon als vermittelt gilts..

Ich war zwei Monate auf Hartz-4 und war auch fix und fertig mit
deren Bürokratie. Dies fehlt, das fehlt und so weiter.. :D

L.G.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben