Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

hartz 4 und arbeitsaufnahme

G

Gast

Gast
hallo

ich habe eine dringende frage.
ich beziehe hartz 4 hab ein vorstellungsgespräch gehabt, und es hat geklappt, ich freu mich sehr, aber ich hab auch angst, wovon soll ich im januar meine familie ernähren, den arbeitsvertrag unterschreib ich am 2.1.06.
an diesem tag will ich es auch dem arbeitsamt melden, nicht das noch was schiefgeht, und kein vertrag zustande kommt, ich dann aber alles wieder neu beantragen muß(schon vorgekommen). wie sieht es wohl mit dem geld aus, das schon auf dem konto sein müßte?kann ich es für den januar zum leben nehmen, und es hinterher zurückzahlen, oder steht es mir vielleicht sogar noch zu. ich bin da echt hilflos, ich hoffe einer von euch kann mir diesbezüglich auskunft geben.

danke
caro
 
AW: harzt 4 und arbeitsaufnahme

Hi Caro,

bis zum 2.1. sollte dein ALG2 auf dem Konto sein. Dann haste das erst mal.
Bei mir wars das Gleiche. Habe, weil mein Arbeitgeber nicht schnell genug war, noch einen Monat ALg2 bezogen. Das Geld war drauf Anfang des Monats und ab 7. lief dann mein Arbeitsvertrag. Gehalt hab ich erst am Ende dieses Monats bekommen, hätte also genauso in der Luft gehangen, wie du.

Habe bis heute, also fast zwei Monate später, noch keine Rückzahlungsforderung bekommen. Möglich, dass dein Arbeitsamt schneller ist aber wenn es bei mir knapp werden sollte, versuch ich ne Rückzahlung in Raten auszuhandeln. Ich glaube nicht, dass es da Probleme gibt. Das geht bei dir sicher auch. Rede mit den Leuten da, die sind zwar oft bissl planlos aber keine Unmenschen.

Alles Gute! Lea
 
AW: harzt 4 und arbeitsaufnahme

Muss nochmals mich hierzu melden.

Bei einer Arbeitsaufnahme erfolgt Leistung gem. Hartz bis zur Lohn-/Gehaltszahlung. Von daher gibt es keine Rückforderung!

Und siehe bitte auch hier:

http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1469219.html#absatz33

Stichwort: Anreize zur Arbeitsaufnahme (Einstiegsgeld)

Da gibt es wohl noch gesonderte Ansprüche wie z.B. Kindergeldzuschlag. Also drum kümmern!

Gruß
 
AW: harzt 4 und arbeitsaufnahme

Störer meinte:
Muss nochmals mich hierzu melden.

Bei einer Arbeitsaufnahme erfolgt Leistung gem. Hartz bis zur Lohn-/Gehaltszahlung. Von daher gibt es keine Rückforderung!

Und siehe bitte auch hier:

http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1469219.html#absatz33

Stichwort: Anreize zur Arbeitsaufnahme (Einstiegsgeld)

Da gibt es wohl noch gesonderte Ansprüche wie z.B. Kindergeldzuschlag. Also drum kümmern!

Gruß


hallo

danke für eure hilfe, der lohn kommt wohl eher ende des monats. ich warte einfach mal ab was passiert. ich werd mich ganz ruhig verhalten. nochmals vielen dank
karo
 
Hallo Gast,
umgehen kannst Du die Rückzahlung nicht, aber eventuell in Raten zurückzahlen.
Dazu mußt Du schriftlich einen Antrag stellen mit Begründung, warum es zur Überzahlung kam.

Viel Glück

Caro

(Bin nicht der Eingangsposter!)
 
hi Störer,

stimmt das echt?? Man bekommt ALG II solang bis ich meinen ersten Lohn bekomm?? Ich geh ja immer über Zeitarbeit arbeiten und wenn ich im Januar eine Arbeit gehabt hätt, hätt ich erst Mitte bis Ende Februar mein Geld bekommen..solang steht mir Hartz IV zu? jetzt weiß ich auch warum ich keine Rückforderung vom Job Center bekommen hab. hab ja am 19.08.05 meine damalige Arbeit aufgenommen... und dann kam nen Brief ich soll mich melden da ich Geld bekommen hab obwohl ich schon arbeiten war. Hab mich aber nie gemeldet (bzw. hab mich bei meinem Sachbearbeiter gemeldet, der aber nicht dafür zuständig ist) und seitdem nix mehr gehört..

wenn das stimmt brauch ich keine Angst haben wenn ich meine nächste Arbeit aufnehmen werde...

Gruß

Susanne
 
Huhu Störer,

wenn ich auf Einstiegsgeld klicke bekomm ich keine infos... sondern komm wieder auf Seite als wenn ich auf deinen Link klicke....

kannst du den Text kopieren und ihn mir per ICQ oder so schicken?? damit ich es schwarz auf weiß hab und es ausdrucken kann und zu meinen Unterlagen legen kann?

Möcht gern was schriftliches haben damit ich beim Amt was vorlegen kann falls die Rückzahlung kommt.

Susi
 
Hallo,

ich war in der selben Situation. Auch ich war Hartz IV-Empfängerin und bekam dann einen Job zum 15. September 2005 - Lohnzahlung erfolgt bei meinem Arbeigeber immer zum 15 des Folgemonats. Natürlich habe ich das dem Amt gleich gemeldet und mir wurde zugesichert, dass man mir auf jeden Fall bis zum ersten Gehalt weiter ALG II zahlen würde. Darauf war ich auch ziemlich dringend angewiesen - Ersparnisse hatte ich nicht, eine Familie, die mir aushelfen könnte, habe ich auch nicht und vom ALG lies es sich eh schon mehr schlecht als recht über die Runden kommen (wenn ich all meine Rechnungen bezahlt hatte, blieb mitunter kaum mehr Geld zum Leben übrig. Die letzen Tage bis zur nächsten Auszahlung lebte ich meist von Toastbrot und Magerine).

Nun, der Oktober kam aber das ALG II blieb aus. Also hakte ich beim Amt nach. Wie so oft saß da mal wieder ein anderer Berater und der erklärte mir ganz trocken, dass mir mit Unterschreiben eines Arbeitsvertrages kein ALG mehr zusteht!!! Es könnte zwar in Ausnahmefällen bis zum ersten Gehaltseingang gezahlt werden, aber diese Entscheidung liegt allein beim Sachbearbeiter (oder dessen Willkür, die ich bis dahin schon nur zu gut kennen gelernt hatte)... . Ich war natürlich stinksauer und völlig verzweifelt - wie sollte ich denn von dem Anfang September gezahlten ALG noch bis Mitte Oktober zurechtkommen?!? Daraufhin habe ich mir eine Rechtsauskunft geholt - und die Aussage meines Sachbearbeiters wurde mir (zu meinem Entsetzen) bestätigt!!!

Also bin ich wieder zum Hartz IV-Amt, habe meine verzweifelte Situation geschildert (offensichtlich sehr glaubhaft), und der Sachbearbeiter versprach mir, sich für mich einzusetzen. Er wies mich aber darauf hin, dass ich dann verpflichtet wäre, das Geld entsprechend zurückzuzahlen (ist ja klar).

Nun, zwei Tage später hatte ich das ALG auf dem Konto und war verdammt erleichtert.

In einem Monat ist meine Probezeit vorbei und ich hoffe inständig, dass ich übernommen werden. Denn eines möchte ich nie wieder: von der finanziellen Hilfe eines Amtes abhängig sein!

In diesem Sinne, lasst euch nicht unterkriegen.
 
Susi1980 meinte:
Huhu Störer,

wenn ich auf Einstiegsgeld klicke bekomm ich keine infos... sondern komm wieder auf Seite als wenn ich auf deinen Link klicke....

kannst du den Text kopieren und ihn mir per ICQ oder so schicken?? damit ich es schwarz auf weiß hab und es ausdrucken kann und zu meinen Unterlagen legen kann?

Möcht gern was schriftliches haben damit ich beim Amt was vorlegen kann falls die Rückzahlung kommt.

Susi

Hallo Susi,

hier nochmal ein Link zur Arbeitsverwaltung:

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/chancen/einstiegsgeld.php?valid=[ss2]

und ein anderer:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=219116

und der noch:

http://www.arbeitsmarktreform.de/Re...y=pdf,bereich=arbeitsmarktreform,rwb=true.pdf HIer gilt § 2 (2).

Das heißt, wenn du beispielsweise am 01.04. anfängst zu arbeiten, hast für den Monat April noch ALG II und das Gehalt kommt zum 1.5. aufs Konto, dann ist nichts zurückzuzahlen.

Gruß

Thomas
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben