S
Stan
Gast
Hallo!
Nachsatz: Für bedürftige Personen/Familien gibt es doch seit einiger Zeit auch das erhöhte Kindergeld. Auf jeden Fall bei der Kindergeldkasse nachfragen und beantragen!
Hallo Missis,
aber nicht bei Familien, die im vollen Bezug von ALG 2 stehen.
http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_60.html
Und wenn es so wäre, würde es wieder als Einkommen angerechnet werden.
LG Thomas