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Halbwaisenrente

  • Starter*in Starter*in Wolf hat ne Frage
  • Datum Start Datum Start
W

Wolf hat ne Frage

Gast
hat man nach einer abgeschlossenen lehre noch anspruch auf halbwaisenrente? also zum beispiel wenn man nach der lehre noch beginnt zu studieren oder noch ne zweite ausbildung macht. habe gelesen, daß man bis zur vollendung des 27. lebensjahres halbwaisenrente beziehen kann.
 

Hallo Wolf hat ne Frage,

schau mal hier: Halbwaisenrente. Hier findest du vielleicht was du suchst.

ja, das stimmt.
wenn du das studium beginnst bekommst du die halbweisenrente wieder.
musst dich halt bei deiner versicherung melden.

liebe grüße
 
Hallo,

solange du in der Ausbildung bist, hast du Anspruch auf Halbwaisenrente, jedoch maximal bis zum 27. Lebensjahr. Zwischen zwei Ausbildungen darf nicht mehr als 4 Monate Pause sein, sonst hast du für diesen Zeitraum keinen Anspruch. Du musst deinem Rententräger halt nur immer schön alle Nachweise vorlegen. Soweit ich mich erinnere, zahlt die Rentenkasse auch deine Krankenversicherungsbeiträge (Studenten können sich ja bis zum 23. Lebensjahr bei ihren Eltern familienversichern, danach würde dann also die Rentenkasse deine Beiträge übernehmen - so war es zumindest bei mir).


norbert-04
 

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