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Haftzeit- wer kennt sich aus ?!

Bibi-2015

Neues Mitglied
Hallo,
mein Ehemann sitzt seit Mai 2015 im Gefängnis.
Er hat 3 Jahre und 9 Monate bekommen und 7 Monate Bewährungswiderruf.
Er saß schon öfter im Gefängnis jedoch noch nie so lange.
Da er in einer privaten Einrichtung sitzt und sich in keinem staatlichen Gefängnis befindet, ist
alles irgendwie sehr kompliziert und hart.
Die JVA stimmt einem 2/3 Termin nicht zu und tut auch sonst nichts Positives für meinen Mann.
Auch hat die JVA geäußert, dass es auf die 7 Monate Bewährungswiderruf keinen 2/3 Termin gibt.
Bei ihm wird irgendwie alles abgelehnt und zu seinem Nachteil ausgelegt.
Ohne Anwalt geht anscheinend gar nichts. Einen Anwalt kann sich mein Mann jedoch nicht leisten dort drinnen und ich habe auch kein Geld dafür.
Ich versuche ihm zu helfen, weiß nur nicht wie.
Vielleicht habe ich ja Glück und irgendjemand kennt sich mit diesem Thema aus, oder hat schon Erfahrungen mit dieser oder ähnlichen Situationen machen müssen?!
Mich würde halt sehr interessieren, wann der frühestmögliche Entlassungstermin wäre und wieso kein 2/3 Termin klappt.
Was kann ich tun? Und was kann er von dort austun, um früher entlassen zu werden?
Ich lese mich durch tausend Foren und irgendwie ist nichts Nützliches dabei gewesen, was mir oder besser gesagt ihm helfen könnte.
Ich hoffe, dass mir hier irgendjemand weiterhelfen kann.
Danke im Voraus.
 

Bibi-2015

Neues Mitglied
Er sitzt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Und auch vorher war es meistens Körperverletzung, Beleidigung usw... Meistens unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
 

Bibi-2015

Neues Mitglied
Er sitzt wegen schwerer/ gefährlicher Körperverletzung.
Er ist in der Vergangenheit mehrmals im alkoholosierten Zustand oder unter Einfluss von Drogen negativ aufgefallen.
Immer wieder wegen leichter Körperverletzung, Beleidigung o.ä.
Ich hoffe sehr, dass das hier jeemand liest, der viel Ahnung von diesem Thema hat und mir irggendwie weiterhelfen kann.:confused:
 

Bibi-2015

Neues Mitglied
wieso man so Jemanden heiratet ?
Gute Frage. Als ich ihn kennen lernte, wusste ich noch nicht sehr viel von alle Dem.
Irgendwann habe ich mich halt verliebt. Er ist ein guter Mensch, wenn er sich unter Kontrolle hat.(Nicht trinkt und keine Drogen nimmt)... geheiratet habe ich ihn dann, weil ich ihn liebe. eine andere Antwort darauf habe ich nicht.
Er ist ein schwieriger Mensch, hatte die falschen Freunde und gerieht vor mir an zwei falsche Frauen... Manche Menschen können halt nicht mit Tiefschlägen umgehen und rutschen dann ab.:confused::(
Ich gehe davon aus, das es ihm eine Lehre war und er nach der Entlassung eine bessere Richtung einschlägt. Ich wollte hier auch eigentlich nicht zu private Dinge berichten ,sondern einfach nur schauen , ob es hier Menschen gibt, die sich mit diesem Thema auskennen und die mir eventuell weiterhelfen können..
 
K

kasiopaja

Gast
Er sitzt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Und auch vorher war es meistens Körperverletzung, Beleidigung usw... Meistens unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Ich denke, dass es mit der früheren Entlassung entweder nicht klappt, weil er sich im Gefängnis auch nicht gut aufgeführt hat oder wegen der vielen Vorstrafen.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Er sitzt wegen schwerer/ gefährlicher Körperverletzung.
Er ist in der Vergangenheit mehrmals im alkoholosierten Zustand oder unter Einfluss von Drogen negativ aufgefallen.
Immer wieder wegen leichter Körperverletzung, Beleidigung o.ä.
Ich hoffe sehr, dass das hier jeemand liest, der viel Ahnung von diesem Thema hat und mir irggendwie weiterhelfen kann.:confused:
Die Chancen auf eine Bewilligung der 2/3 Strafe dürften hier nicht da sein.
Erstmal ist Dein Mann nicht das erste Mal im Gefängnis und er hat auch eine relativ lange Haftstrafe bekommen und dazu noch den Bewährungswiderruf.
Er ist Dein Mann, ich kann verstehen, dass Du hier fragst, aber er hat schwere bzw. schwerste Straftaten - und das nicht zum ersten Mal - begangen, er hat auch aus den früheren Zeiten im Strafvollzug nichts gelernt für sein zukünftiges Leben. Und so wird unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit keine 2/3-Strafe - die Aussetzung des Strafrestes - für ihn möglich sein. Die Gesamtwürdigung von seinen Taten, seine Persönlichkeit an sich und sein Verhalten bzw. seine Fort- oder Weiterentwicklung während des Strafvollzugs sind maßgeblich dabei und für mein Empfinden ist das bei Deinem Mann nicht gegeben.
 

Gemini

Urgestein
Hallo,

ich kann mich Eisherz nur anschließen.

Die 2/3 Regel gilt im allgemeinen für bis zu 2 Jahren.
Bei längeren Strafen, wie bei deinem Mann, kann das auch greifen, sofern es eine Erststrafe ist und wenn die Tat, Persönlichkeit und Entwicklung positiv sind, wie Eisherz das schrieb.
Bei einem Bestraften über 2 Jahre müssen besondere Umstände vorliegen.
Dein Mann ist aber schon mehrmals wegen ähnlichen Strafen verurteilt worden und dies ist eine schlechte Prognose.

Er scheint ja leider, aus seinen Haftzeiten, keine Erkenntnisse zu gewinnen, dass er falsch handelt.
Alkohol und Drogen sind für dich als liebende Frau anscheinend Entschuldigungen und sollten strafmildernd sein.

Aber die Opfer und das Gesetzt sehen dies anders. Das ist auch sehr gut so!!!
Dein Mann sollte eine Therapie machen, wenn er dauerhaft aus der Haft bleiben will.

Mit dem privaten Betreiber hat das nichts zu tun.
Der stellt im Grunde das Gebäude und sorgt in diversen Bereichen für die Inhaftierten.
Im Hinblick auf die Länge der Strafe, Erlass der Zeit und Bewährung unterliegt die private JVA aber den gleichen Gesetzen, wie die staatlich JVA.

Was ihr braucht ist ein Anwalt für Strafrecht.
Da sind wirklich so einige Voraussetzungen zu erfüllen für 2/3.
Ohne die Akte zu kennen, kann das selbst ein Anwalt nicht beantworten.
 

Gemini

Urgestein
Bibi,

Du solltest dir mal überlegen, ob du mit so einem instabilen und süchtigen Partner wirklich dauerhaft eine Zukunft haben möchtest.

Du hast doch sicher auch Träume und Wünsch, wie dein Leben aussehen soll.
Man lässt sich oft aus Liebe in Abgründe ziehen, die man eigentlich nie im Leben kennenlenen wollte.

Manchmal ist es ratsam die Reißleine zu ziehen und seinen Weg zu gehen.

Alles Gute für dich.
 

Bibi-2015

Neues Mitglied
Natürlich stelle ich mir oft die Frage, ob ich weiterhin warten soll und immer nur an ihn denken soll...
Erst vor 2 Stunden hatte ich ein langes Gespräch mit meiner Freundin. Es gab viele schöne Zeiten und leider viel zu viele schlechte. Natürlich habe ich Wünsche und Träume und bin ,seit dem mein Mann im Knast ist , auch dabei sie zu verwirklichen.
Er KANN ein so so toller Mann sein... Doch er kann auch ein ganz schlimmer Mensch sein. Ich möchte gar nicht zu sehr ins Detail gehen, denn wir alle haben Fehler und Macken, aber er hat etwas inn sich, was sehr bösartig und verletznd sein kann. Ich weiß nicht, wo das alles noch hinführen wird.. da bin ich ganz ehrlich. Ich bin dabei mal wieder etwas mehr an mich zu denken. Und ich denke ,das es auch gut so ist. Seit dem er dort drinnen ist, habe ich mir ein paar kleine Wünsche erfüllt, die ich nicht machen konnte als er draußen war. Wie zB den Führerschein machen oder mich weiterbilden. In einer Woche habe ich zum ersten mal einen Langzeitbesuch bei ihm... Ich möchte mir dort mal alles von der Seele bei ihm reden. Dieses Gespräch ist mir sehr wichtig. Denn es könnte mir bei meiner Entscheidung sehr helfen. Ich danke euch allen schonmal sehr für eure Antworten und euer Interesse an meiner Situation.
 

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