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Haftpflichtversicherung Hund

Ich hoffe, die Hundebetreuerin ist Geschichte? Das geht gar nicht. Ich hatte das vorher so verstanden, dass dir gesagt wurde dass sie auf kleinere Hunde reagieren kann. Dennoch würde ich versuchen, die Haftpflicht aussen vor zu lassen. Einfach weil der Schaden vermutlich nicht so hoch werden wird um zu riskieren, ganz den Versicherungsschutz zu verlieren. Das kann passieren. Muss nicht, aber kann.
Genauso wollte ich vorgehen

Danke für Eure Feedbacks

Kolya
 
Hatte deine Hundebetreuung von dir den klaren Auftrag, deinen Hund nicht von der Leine zu lassen? Denn das ist deine Verantwortung, gerade wenn du weißt, sie könnte auf andere Hunde los gehen. Die Haftpflicht müsste das übernehmen, aber es kann passieren, dass sie dich danach rauswerfen aus der Versicherung. Mit Pech bekommst du keine neue Haftpflichtversicherung. Das würde ich abwägen, bevor ich die hinzuziehe. Ist der Schaden so hoch, dass es sich rechnet, die Hundehaftpflicht in Anspruch zu nehmen und dadurch evtl. zukünftig keinen Versicherungsschutz mehr zu haben?
Mag sein, dass sie ansonsten eine ganz liebe ist, aber du musst dir bewusst machen, dass sich das jederzeit wiederholen kann.
Meine Schwester hatte früher einen Hund, der wirklich total lieb war, hoch ausgebildet, hat sogar einen Dienstauftrag gehabt. Was sag ich nicht, weil dadurch vielleicht erkennbar.... Als die ca 5 Jahre alt war, stellte sie zufällig fest, dass die Hündin auf Windelkinder die laufen können losgeht. Anscheinend war das der Windelgeruch zusammen mit Bewegung, die bei dem Hund 'Opfer' ausgelöst haben. Damit war natürlich der ''Dienst'' gestorben, da auch Kinder betroffen sein konnen. Die Gefahr war zu groß. Die Hündin kam dann nur noch mit Maulkorb raus und nur wenn meine Schwester garantieren konnte, dass denen kein Windelkind über den Weg läuft (z.b.bei weitem Blick) hat sie, und nur sie, den Hund in den Freilauf gelassen. Weil sie die einzige war, welche der Hund aufs Wort folgte.
Dein Hund geht zwar nicht auf Windelkinder, aber auch kleine Hunde müssen ja von ihr geschützt werden. Du musst unbedingt dafür Sorge tragen, dass der Hund an der Leine bleibt. Und solange du es so leisten kannst für den Schaden aufzukommen, würde ich das nicht der Versicherung melden.

Absolute Zustimmung
Ja, heftig, was Du schreibst. Man steckt nicht im Hund drinne.

Ich habe gelernt von diesem Vorfall.

Davon abgesehen, möchte ich auch nicht dass andere Leute Angst vor meinem freilaufend herum irgendetwas verunsichert Hund hat

Liebe Grüße

Kolya
 
Das wäre eine Katastrophe, denn ich bin in Niedersachsen dazu verpflichtet

Kolya
Dieses Sonderkündigungsrecht im Schadensfall muss in deiner Police vermerkt sein. Aber leider gibt es kaum Versicherungen, die das nicht haben. Daher wäre ich immer vorsichtig mit Meldungen. Denn klar, die Versicherungen möchten lieber Beiträge kassieren als ständig Schäden zu begleichen. Und bei solch einem Schadensfall gehen die oft davon aus, dass das kein Einzelfall bleibt und machen von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch.
Frpher war es dann unproblematisch, einfach zu einer anderen Versicherung zu wechseln, aber im Zeitalter der Digitalisierung wird das immer leichter für die Versicherungen, rauszufinden warum man die Haftpflichtversicherung wechselt. Gerade hier, wo die ja verpflichtend ist, also eigentlich klar ist, dass es schon eine Versicherung gegeben hat...
 
Erst einmal: Ruhe bewahren und nicht den Teufel an die Wand malen.

So wie ich es verstehe, ist nicht viel passiert, die Tierarzt-Kosten werden sich im zweistelligen oder niedrig dreistelligen Bereich bewegen. Dafür kündigt dir keine Versicherung beim ersten Fall den Versicherungsschutz.

Mit der Gassigängerin würde ich reden. Dein Hund sollte selbstverständlich an der Leine bleiben. Ich finde das aber nicht so dramatisch. Sie hat einen Fehler gemacht, der in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Ob die Versicherung übernimmt, muss man genau prüfen. Es hängt von deiner Police ab und ob es dort, wo der Vorfall war, eine Leinenpflicht gab. Ich würde den Fall der Versicherung melden, so wie er passiert ist. Selbst wenn sie den Schaden nicht übernimmt, ist nichts passiert. Du bleibst weiter versichert und gut.
 
Bei uns in Niedersachsen besteht zumindest in den Dörfern keine Leinenpflicht. Selbst in dder Brut- und Setzzeit dürfen hier die Hunde innerorts ohne Leine laufen. Würde ich zwar nicht machen, aber hier laufen oft Hunde ohne Leine.
In der Brut- und Setzzeit ist Leinenpflicht nur außerhalb von Ortschaften.
Das ist das große Problem, es gibt keine einheitliche Regelung. In meinen Augen würde das Sinn machen, aber das ist zu weit OT.
 
Ich fürchte, es gibt vier Möglichkeiten:
Die Betreuerin haftet, deren Versicherung übernimmt, Du haftest, Deine Versicherung übernimmt.
Mit Versicherung meine ich die Versicherung, die bei Haftung versichert ( Haftpflicht)
Nun müsste man die Policen studieren um abzuwägen.
 
Die Versicherung der Hundebetreuung haftet nur, wenn sie eine eigene Versicherung speziell für den Hund abgeschlossen hätte. Ob das geht, weiß ich nicht.
Genau darum muss ein Hund hier in NDS Haftpflichtversichert sein, damit ein möglicher Schaden versichert ist. Diese Schäden übernimmt keine normale Haftpflichtversicherung. Da muss eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden in der das Tier mit Namen, Alter, Rasse und Chipnummer registriert ist. Daher gibt es eigentlich nur 3 Optionen. Entweder zahlt die Hundebetreuerin, oder @Kolya privat oder die Tierhaftpflicht.
Vielleicht hat die Hundebetreuerin ja ein Einsehen und beteiligt sich an den Kosten? Bist du mit ihr im Gespräch @Kolya? Oder ist seit dem Vorfall Funkstille?
 
Bist du mit ihr im Gespräch

Ich bin im Gespräch. Ich bin niemandem böse. Lässt sich nicht ändern. Man muss lernen. Mein Hund weder ich erstmal niemanden anvertrauen.

Ich habe natürlich eine Tierhaftversicherung, die verpflichtend mit Chipnummer und Rasse, Alter usw. ist

Ich versuche es erstmal so zu regeln. Wenn der Betrag gering ist, dann werde ich ohne Beteiligung der Versicherung die Kosten voll übernehmen. Die Gassigängerin hat kein Geld

Kolya
 

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