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Haftpflichtschaden und Kaution

Kethiel

Mitglied
Hallo alle zusammen hoffe es kann mir jemand helfen. Hab ein ziemliches Problem mit meiner Ex-Vermieterin.

Bin am 01.02.2006 in eine neue Wohnung gezogen. Dadurch das später meine Freundin mit Kind zu mir gezogen ist war die Wohnung ziemlich schnell zu klein und ehrlich gesagt da es eine Dachgeschoss Wohnung war im Sommer auch übelst warm.
Hatte dann auch eine Wohnung gefunden und es war soweit alles gut Nachmieter hatte ich auch für die alte Wohnung leider erst für den 01.09 aber immer noch besser als gar nichts. Bin dann am 01.08 in die neue Wohnung gezogen habe den Strom in der alten Wohnung zum 31.07 abgemeldet und zum 01.08 in der neuen Wohnung angemeldet.
Nun war es so das die ehemalige Vermieterin schon beim Einzug gesagt hat das ich noch die Fenster streichen sollte.Da ich noch einen Monat Zeit hatte bis die Nachmieter kamen.Habe ich das dann irgendwann gemacht. Leider ist mir dabei ein Missgeschick passiert und die Fensterfarbe runter gefallen.Ich habe dann mit allen Mitteln versucht den Teppich wieder sauber zu bekommen leider vergeblich.
Zum Glück hatte ich eine Haftpflich Versicherung der habe ich dann den Schaden gemeldet und sie hat das ganze Aufgenommen und einen Fragebogen an meine Vermieterin geschickt den diese Ausfüllen sollte.

Meine Ex-Vermieterin hat vorerst meine Kaution einbehalten was ich bis zu dem Zeitpunkt auch in Ordnung fand da ich mir dachte das sie auch ein bisschen Sicherheit haben möchte. Nun ja sie hat dann diesen Fragebogen ausgefüllt und an die Versicherung geschickt diese hat auch anstandslos bezahlt eine für das alter des Teppichts angemessene Summe. Ich habe dann gestern mit meiner Ex-Vermieterin telefoniert und sie meinte das sie meine Kaution behält da sie ja einen neuen Boden reinlegen musste und ich den alten ja kaputt gemacht habe.

Hat sie das Recht dazu ? 😕

Der Teppich der drin war war 8 Jahre alt und die Versicherung hat 120€ bezahlt dafür. Sie ist der Meinung das ich einen komplett neuen Boden bezahlen muss. Weiterhin will sie noch 53€ für einen Kerl der die Zähler abgelesen hat von mir haben.Und sie hat dann noch eine Stromrechnung über 30€ für den letzten Monat vom 01.08 - 31.08 bekommen. Ich habe mich dann gestern geweigert die 53€ an sie zu bezahlen da ich es nicht einsehe für einen Teppich der 8 Jahre alt ist einen komplett neuen Boden zu bezahlen.

Sie meinte dann sie will bei der Versicherung anrufen und dort sagen das die Angaben auf dem Fragebogen nicht gestimmt haben und der Teppich uralt gewesen ist.Damit die Versicherung ihr Geld von mir zurück verlangt.Ich habe ihr dann gesagt das sie den Fragebogen ausgefüllt hat und nicht ich und sie dann den Ärger deswegen bekommt. Dazu meinte sie nur das sie sagen will das ich sie dazu gezwungen habe den Bogen so auszufüllen und diese Angaben zu machen.

Weiterhin hatte ich in meinem Badezimmer in der alten Wohnung einen Duschvorleger bei dem allerdings durch Hitze und Feuchtigkeit der Gummibelag abgegangen ist und jetzt auf den Fliesen festklebt. Es ist aber keine Fläche oder sonst etwas sondern nur ein paar kleiner Punkte die man kaum sieht.War leider zu kurzfristig habe ihn vergessen gehabt und erst am Tag der Übergabe raus gemacht und es dabei erst gesehen. Hatte dann leider keine Putzmittel mehr da und musste es so übergeben.
Sie meint jetzt das sie es nicht abbekommt und ich meiner Versicherung auch die Fliesen melden soll als Schaden damit sie diese bezahlt. Ich bin aber der Meinung das man es mit den richtigen Mittel und ein bisschen schrubben oder vielleicht auch einfach durch die Zeit irgendwann wieder abgeht.

Habe es dann irgendwann aufgegeben. Gibt es eine Möglichkeit an mein Geld zu kommen. Ich habe ja nichts dagegen wenn sie die 53€ für den Ablesen abzieht und von mir aus auch die 30€ Strom die sie für den letzten Monat noch bezahlen musste aber das sind dann immer noch knapp über 100€ die ich bekommen müsste. Und ich könnte das Geld sehr gut gebrauchen.

Hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.
Sorry das es so lang geworden ist.

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Kethiel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke dann darf sie die ausstehenden Werte von der Kaution abziehen solltest du dich weigern diese zu zahlen. Allerdings darf sie dir nicht die Kaution weg nehmen.

Du solltest evtl. einen Anwalt einschlaten bzw dich von einem beraten lassen.
 
hallo,
fragesteller hat eine bereits eine mail bekommen .

der versicherungsgeber hat den schaden beglichen und somit besteht kein zurückbehaltungsrecht der mietkautionen . doppelt gemoppelt ist unzulässig und stellt etwaig eine bereichung vor .

mfg , ollie
 
Hallo,

leider kann ich dir auch nur den Rat geben zu einem Anwalt zu gehen oder versuche es beim Mieterschutzbund.


Zu deiner Gummimatte kann ich dir zu 100% sagen das es ganz einfach mit ganz normalen Reinigungsmitteln zu entfernen ist, habe leider das selbe Problem muss wohl mal in den sauren Apfel beißen und mir neue kaufen.
Laß dich da bloß nicht auf irgenteinen Deal ein, kommt mir so vor als wenn deine Ex-Vermieterin sich auf Kosten der Versicherung bereichern will.


Hoffe das es gut aus geht für dich


Alles Gute sexy-hexy
 
Ich habe an sich kein Problem damit wenn sie das Geld was noch aussteht von der Kaution abzieht im Gegenteil.
Was ich nur möchte ist den Rest der Kaution wiederhaben. Sie ist aber der Meinung das sie die komplette Kaution behält und das ich einen komplett neuen Boden zu ersetzen habe und nicht nur einen 8 Jahre alten Teppich.

Ich bin aber der Meinung das mit den 120€ die die Versicherung bezahlt hat für den Teppich die Schuld bezahlt ist und die Sache erledigt. Und sie mir somit den Rest zurück zahlen muss.

Gruß
Kethiel
 
Das siehst du genau richtig.
Sollte sie es weiter zurück halten geh zum Gerichtb und lass von denen ein Mahnbescheid los schicken der kostet 5 Euro oder so aber ist dann amtlich.
 
Ich habe an sich kein Problem damit wenn sie das Geld was noch aussteht von der Kaution abzieht im Gegenteil.
Was ich nur möchte ist den Rest der Kaution wiederhaben. Sie ist aber der Meinung das sie die komplette Kaution behält und das ich einen komplett neuen Boden zu ersetzen habe und nicht nur einen 8 Jahre alten Teppich.

Ich bin aber der Meinung das mit den 120€ die die Versicherung bezahlt hat für den Teppich die Schuld bezahlt ist und die Sache erledigt. Und sie mir somit den Rest zurück zahlen muss.

Gruß
Kethiel

Hallo ,

du hast die wohnung für 8jahre angemietet einschl.der verschleißbarer teppichboden . anders sieht die sachlage aus, wenn ein nagelneuer teppich gerade verlegt wurde , so ist etwaig eine restforderung offen .
ich würde mal halt auch mit der vesicherung rücksprache halten , was die vermieterin in den vs-unterlagen so eingetragen hat z.b. das der teppich reparatur 120 euro kosten würde usw... übrigens bei einer auseindersetzung wird der anwalt auch die versicherungsanlage seitens von der vermieterin einfordern .

also nichts alles gefallen lassen und ab zum anwalt !!!

Viele Grüße
 
Hallo

das mit der Versicherung ist ne gute Idee ich schreib ihnen gleich mal eine E-Mail das sie mir den Fragebogen zusenden sollen den meine Vermieterin ihnen geschickt hat.

@Ollie

War zum Glück keine 8 Jahre in der Wohnung nur knapp 8 Monate hat aber schon gereicht. 🙂


Gruß
Kethiel
 
Hallo Kethiel,
Ich würde die Vermieterin an die Haftpflichtversicherung verweisen, für beide Schäden. Die Haftpflichtversicherung weist unberechtigte Forderungen zurück.
Für die Stromrechnung würde ich den Stromversorger anrufen und fragen, ob diese Forderungen rechtens sind. Wenn ja, dann musst du zahlen. Ich würde der Dame SCHRIFTLICH Mitteilen, dass sie die Kaution(evtl. abzüglich Stom) bis zum ..... zurückzahlen muss (Im Mietvertrag schauen, was vereinbart ist) andernfalls erfolgt gerichtlicher Mahnbescheid. Für angebliche Schäden möge sie sich bitte an die Versicherung wenden. Wenn der Stichtag um ist einen Mahnbescheid beantragen. Geht online. Anwalt oder Mieterverein sind bei der relativ niedrigen Summe zu teuer. Wie gesagt, unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung ab.Weitere Ansprüche hat die Frau nicht.
LG Knotti
 
@Knotti

wo geht sowas ? Ich meine einen Mahnbescheid online verschicken ? Denke auch das es überflüssig wäre in den Mieterverein einzutreten da dieser allein schon fast 100€ kostet beim Anmelden.
Das mit dem Brief werde ich denke ich so machen. Werde ihr einen Brief schreiben das sie mir die Kaution bis zum 31.12 zurückzahlen soll ansonsten dann über Mahnbescheid und wenn sie dann immer noch auf Stur stellt wohl doch über einen Anwalt.
Sind ja dann ihre kosten wenn ich recht bekomme oder muss ich die tragen ?
Da ich voll verdiene werde ich denke ich mal keine Freistellung von den Kosten bekommen.

Vielen dank an alle für die rege Teilnahme und die guten Tipps habt mir wirklich sehr geholfen.

Gruß
Kethiel
 

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