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haben Lehrer schweigepflicht?

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Doch, Lehrer haben eine Schweigepflicht. Ich bin mir ziemlich sicher, davon in Schulrecht gehört zu haben (ich bin ausgebildete Lehrerin).

Zumindest gilt diese Schweigepflicht in jedem Fall für das, was zwischen Eltern und Lehrern besprochen wird. Jedenfalls gilt dies im Normalfall (Ausnahmen bei Extremfällen könnte es geben, dazu müsste ich nachlesen.)

Bei einem Gespräch zwischen Schüler und Lehrer könnte es einen auch juristischen Konflikt geben, wenn der Lehrer etwas erfährt, das andere wissen sollten, um Schaden von einem Schutzbefohlenen abzuwenden (Also, ich glaube auch, mich zu erinnern, dass da die Schweigepflicht nicht so weit geht wie z.B. beim Beichtgeheimnis, das ja wohl absolut und immer gilt.)

Unterschied Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht.... .
Ein ich nenne den jetzt ´mal Pastor, Pfarrer, Beichtvater bestimmter Kirchen...., der hat Zeugnisverweigerungsrecht, ein Arzt auch.
In manchen Positionen, an manchen Stellen der Sozialarbeit ist das auch so, aber ehr die Ausnahmen eben. - Dann auch zusätzlich: Nur bei beruflicher Ansprache, nicht bei privater Ansprache! - So meine bescheidene Information, die ich habe.
Grundsätzlich gilt: immer fragen!
Es gibt auch soetwas wie eine Schweigepflicht in Bezug auf.... .
Interessantes Thema.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder Lehrer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese gilt im Übrigen auch noch nach Beendigung seiner Tätigkeit (s. z.B. Lehrerdienstordnung - LDO - Bayern § 14).
 
Alle Lehrer haben eine Schweigepflicht: § 203 Abs.2 StGB: wir sind nämlich Amtsträger!!!! Und wir haben alle eine Garantenstelltung!!!!!!!!!!!!!!





Der Vertrauenslehrer ist aber nicht explizit im gesetz aufgeführt, sondern so, wie ich oben schrieb. ich gehe mal davon aus, dass der Vertrauenslehrer als Mitglied des schulpsychologischen Dienstes gilt.[/QUOTE]
 
Amtsträger ist, wer verbeamtet ist.

Schweigepflicht haben nur die im § 203 StGB genannten Personen.

Allerdings kommen bei Lehrern einschlägige Datenschutzgesetze (hier: Landesdatenschutzgesetz, da die Schule ja dem Land untersteht) in Frage, außerdem die dienstlichen Verschwiegenheitspflicht.
 

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