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Habe ich einen negativen Schufa Eintrag???

Trinetina

Neues Mitglied
Ich stehe vor einem riesen Problem! Ich habe mehrfach keine GEZ gezahlt, auch schon Mahnungen diesbezüglich erhalten und nun einen Brief von einem Gerichtsvollzieher erhalten das ich 220€ zahlen soll. Dies habe ich nun überwiegt an ihn. Nun die Frage ob ich deswegen einen negativen Eintrag bekommen habe?? Ich kann nicht 14 Tage warten und mir die Auskunft darüber holen weil ich mitten im Umzug stecke. In ein paar Tagen unterschreibe ich einen Mietvertrag für eine neue Wohnung, nun habe ich panische Angst das ich einen negativen Eintrag habe und der Vermieter es merkt und es wohlmöglich noch eher erfährt als ich.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
War der Brief wirklich vom gerichtsvollzieher?

Wenn ja, dann ist ein (Versäumnis-) Urteil gegen dich ergangen. Und mithin werden diese Urteile der Schufa gemeldet.

Frag doch direkt beim Gericht ob eine Negativmeldung ergangen ist.

P.S.: dein Vermieter kann nur in deine Schufa gucken wenn du ausdrücklich zustimmst. 99% der privaten Vermieter machen das nicht.

Alles falsch....

1) Die GEZ ist ein Behörde und kann selbst titulieren, da gab es kein Urteil.

2.) Man braucht für die Abfrage der Schufa keine Einwilligung sondern ein "berechtigtes Interesse", welches man im Rahmen einer Vertragsanbahnung immer hat. Ich frage als Mitarbeiterin eines Großvermieters ständig über unser eigenes System die Schufa ab, dies immer ohne Einwilligung und völlig legal.

Und nun zur Frage der TE: Nein, Du hast keinen Schufaeintrag weil der Beitragsservice (früher GEZ) kein Vertragspartner der Schufa ist und daher dort nichts eintragen kann.
 

Hobelbank

Aktives Mitglied
Alles falsch.

1) die GEZ ist ein Rundfunkunternehmen und keine staatliche Behörde. Sie darf eben nicht titulieren.
Siehe auch Urteil der Zivilkammer des AG Tübingen.

Und wenn in das Vermögen vollstreckt wurde ergehen immer Schufa Einträge, egal ob der Gläubiger Vertragspartner der Schufa ist oder nicht.

2.) Hier reicht eine Sekunde googeln.
Dürfen Vermieter auch eine Schufa-Auskunft einholen?
Fremde Personen dürfen nicht einfach auf Ihre Daten zu greifen. Dazu benötigen Sie eine Einverständniserklärung von Ihnen. In der Regel wird das jedoch so gehandhabt, dass der Vermieter eine Schufa-Auskunft von Ihnen verlangt, die Sie selbst beantragen.
---

Wenn du wirklich ohne Einwilligung Schufa Abfragen machst, solltest du dich lieber mal besser informieren.
Nein, natasternchen hat in beiden punkten recht. Tübibgen ist lange überholt und deutschlandweit vollstrecken zoll und andere hilfsbehörden mit titeln des beitragsservice. Da gibt es wenig zu diskutieren.

Und mit der schufa hat sie auch recht: in die schufa können nur vertragspartner eintragen und der beitragsservice ist keiner. Wenn man wegen einer eV im schuldnerregister landet, ist man auch in der schufa, die vollstreckung über GV reicht dazu aber noch lange nicht.

Ubd der letzte punkt: berechtigtes interesse reicht, steht ja sogar im tatbestand, steht auf schufa.de, sonstwo.

Da hat sie echt mal recht: war wirklich alles falsch.
 

Hobelbank

Aktives Mitglied
So....extra für deadleav nochmal nachgesehen.

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2a BDSG dürfen personenbezogene Daten bei Dritten ohne Mitwirkung des Betroffenen (sprich auch ohne seine Einwilligung) erhoben werden, wenn dies nach dem Geschäftszweck erforderlich ist.

Das ist der sog. Schufapraragraf, da er aufgrund von lobbymassnahmen eingefügt wurde.
Daran hat auch die DSGVO nichts geändert.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Alter Falter, erst sagst du Tübingen sei überholt (ist ein Urteil aus 2016 und aktuellste in diesem Bereich), und dann zitierst du aus einer überholten Gesetzesfassung :D

Da schwindet meine Motivation, dich aufzuklären, doch enorm..
Das BDSG ist weiterhin gültig, die DSGVO genießt lediglich [FONT=&quot]Anwendungsvorrang.

[/FONT]
Jemand, der so wenig Ahnung hat wie Du, braucht mich ganz sicher nicht aufklären. Der Link von Andreas sagt es ja auch: KEIN Schufaeintrag, die TE kann sich entspannen.

Bitte google mal Dunning-Kruger-Syndrom, Deadlef.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Das mit der Aufklärung war eigentlich an Hobelbank gerichtet, wie man an der Zitierweise unschwer erkennen kann..

Aber ich bin relativ sicher du weisst nichtmal dass das BDSG ne alte und ne neue Fassung hat, insofern würde dir auch eine umfassende Aufklärung gut tun.

@ Deadlef: Was schreibst Du hier für ein verwirrtes Zeug, DU hast doch damit angefangen, dass § 4 II Nr. 2a BDSG eine veraltete Norm ist und das ist eben falsch, es ist geltendes Recht. Von altem und neuen BDSG hat hier doch keiner geredet bisher und hat hier auch gar keine Relevanz.

Zudem ist doch die Frage der TE gut beantwortet: Sie kann sich entspannen, KEIN Schufaeintrag. Gäbe es nur Deine Antwort und nicht die von Andreas und Hobel, dann wäre sie jetzt völlig falsch informiert.
 

gittazi

Aktives Mitglied
Ich sage der TE ebenfalls, dass hier kein Schufaeintrag zu befürchten ist und ich arbeite bei einer Behörde, die als Vollstreckungsstelle der Zollverwaltung auch Vollstreckungsaufträge für andere Behörden und auch den Beitragsservice durchführt.


Weiter oben hat ja schon ein User geschrieben, dass man dafür im sog. Schuldnerverzeichnis nach 882 b ZPO landen muß, dafür reicht die normale ZV aber nicht. Auch ist richtig, dass wir als Behörde kein Vertragspartner der Schufa sind. Dafür ist auch egal, ob z.B. der Zoll als Vollstreckungsbehörde tätig wird oder eine Privatperson einen normalen GV mit einem Titel schickt. Relevant ist, ob der Inhaber der notleidenden Forderung (oder sein Rechtsanwalt) Vertragspartner ist, nur dann landet ein Eintrag in der Schufa.









 
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