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hab ich noch Anspruch auf Unterhalt?????

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T

Thenewuser

Gast
Hallo,
Ich werde diesen Monat 21 und bin in einer Ausbildung (beginne heut mein drittes LJ) nettoLohn: 350€
zum Problem.
Meine Eltern leben seid Juni diesen Jahres getrennt.
Ich wohne bei meinem Vater, der recht wenig verdient!
Meine Mutter dagegen hat ein gut laufendes Geschäft.
Ich habe im guten versucht das ich das Kindergeld bekomme, das hat seit dem 2mal geklappt!
Ich habe jetzt einen Antrag gestellt, das ich das Kindergeld direkt vom Amt bekomme(ohne den Umweg über meine Mutter)
Sie sagte letzten, als ich sie wieder nach dem Kindergeld fragte,
ob sie im Kindergarten sei, diese spielchen sind jetzt vorbei!!!

Aus diesem Grund habe ich Überlegt, ob ich nicht einen Unterhaltsanspruch habe, den meine Mutter leisten muss!!
denn 350€ reichen fürs leben nicht!


Wäre supper wenn ich nen Paar Infos zu diesen thema bekommen könnte,oder mir jemand HElfen kann!


MfG
Jens
 
Bis du deine Berufsausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern vorrangig unterhaltsverpflichtet.

Allerdings kann dieser Unterhalt auch als Naturalunterhalt, sprich Kost und Logis erfolgen. Das Kindergeld steht dir, bzw. deinem Vater für dich zu. Regel das direkt mit der Familienkasse, von der das KG kommt. Da du ja bei deinem Vater wohnst, wirst du mit 350 bzw. mit KG knapp 500 € wohl auskommen müssen.

Ein ALGII-Empfänger erhält auch nur den REgelsatz von € 345 + Kosten der Unterkunft ;-)
 
Sie sind besser dran, wie ein ALG II Empfänger und können noch was lernen. Kindergeldberechtigt ist derjenige, in dessen Haushalt Sie leben.
 
Ja , du hast ein Anspruch auf Kindergeld und würde dir - wenn du die Kundennummer vom Kindergeld hast ? - schnellstens empfehlen beim Amt persönlich vorzusprechen ! Deine Mutter macht ja richtig Fette Beute :mad:
Des Weiteren wäre es gut , wenn du mal deine Mutter ein klein wenig mit Rechtsanwalt drohen würdes , dann könnte sie vielleicht ohne weiteres nachgeben . Sollte deine Mutter weiter auf stur schalten , dann gehe zum Amtsgericht und hole dir für einen Rechtsanwalt einen Armenrechtsantrag > es gibt 2 Anlagen , die man sich aussuchen kann .: 1. Beratungshilfe/Beratungskosten für einen Liebesbrief < .
2. Die 2.Anlage ist für ein gerichtliches Verfahren .
Mein Rat : Nimm den Antrag 1 .🙂

Ich habe selber eine 19jährige Tochter und sie bekommt ohne weiteres von uns das Kindergeld ! Aber dafür wohnt sie auch alleine mit ihrem Freund zusammen !!!

KOPF HOCH 😀
 
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