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grundsicherung

G

Gast

Gast
Hallo habe eine wichtige frage und zwar mein behindert sohn arbietet in einer werktstatt für binderderte und bezieht grundsicherung .
ich bin selber harz4 bezieher und möchter gern wissen warum ich mehr für kosten und unterkunft beziehe als mein sohn.
da ist ein unterschied von 100 euro was ich dann von meinem geld selber bezahlen müsste .
zudem kommt es das ich nirgends auskunft darüber erhalt wie ich den storm umlegen kann?
vielen dank
im vorraus
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Gast,

ich bin jetzt kein Fachmann für Deine Frage. Jedoch denke ich, dass ihr beide als Wohn- und Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet, weil ihr zusammenlebt. Die erste Person, der Antragsteller, also Du, bekommt z.B. 400 € und für das zugehörige Kind bekommst Du z.B. 186 Euro Kindergeld plus ggf. einen Aufschlag wegen der Behinderung. Beantwortet das Deine Frage?

LG, Nordrheiner
 
G

Gast

Gast
danke für deine antwort aber leider nein .
ich hätte vielleicht aucvh etwas besser schreiben können also ich als harz4 entfänger beziehe sowie wie mein mann und uunsere andere kinder das gleich an kosten für unterkuft .
mein behindert sohn bezieht grundsicherung und er bekommt 100euro weniger an kosten für unterkunft.
das heisst die 100euro müsste ich dazulegen um die kosten zudecken .
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Ich denke, das liegt an der Bedarfsgemeinschaft. Für den behinderten Sohn müsste an sich mehr gezahlt werden, als im Vergleich für eines der anderen Kinder. Du müsstest also die Zuwendungen Deines behinderten Sohnes nicht mit Dir vergleichen, sondern mit den Zuwendungen für jeweils eines der anderen Kinder. Dann müsste als im Vergleich ein positiver Unterschied feststellbar sein. Denke ich mal. Kommt das hin?
 
G

Gast

Gast
Oh, das ist ja bitter. Wenn der Sohn jetzt nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten würde und statt dessen " einfach nur faul zu Hause rumsitzen" und die Behinderung verschweigen würde, bekäme er den vollen Hartz4 Satz.
Was für eine Ungerechtigkeit.
 
C

chrismas

Gast
Du kannst den fehlenden Teil der KDU allerdings vom Jobcenter holen, denn die Streichung der Kosten kommt einer Sippenhaftung gleich und das ist nicht erlaubt. Hierzu wäre es allerdings besser, wenn du dir einen Anwalt suchst, denn das wird etwas komplizierter zu begründen sein, sowie durchzusetzen.
 

Landkaffee

Urgestein
P

Püppi83

Gast
Ich weiß jetzt nicht, ob ich es einen Unterschied gibt, aber ich bin ebenfalls behindert, psychischer Natur, und beziehe Grundsicherung. Ich habe eine eigene Wohnung, die neben den Heizkosten komplett übernommen wird.
Und ich erhalten den gleichen Regelsatz wie im HartzV-Bezug.
 

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19_Martin_88 Bürgergeld und Grundsicherung Finanzen 46
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