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Gleichstellung oder doch nicht?

TheOcean

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe vor 3 Jahren einen GdB i. H. v. 30 bekommen ("Seelische Störung mit Kopfschmerz, Somatisation, depressiver Verstimmung und ängstlicher Vermeidung - Einzel-GdB: 30").

Beruflich habe ich in meinem Leben leider schon viel mit machen müssen. Viele Jobs musste ich aufgrund meiner Depressionen u. o. Mobbing aufhören bzw. wechseln. War auch schon mal ein ganzes Jahr krank geschrieben und mehrmals in stationärer psychiatrischer Behandlung, nehme Medikamente, usw.

Jetzt habe ich seit 2 Jahren endlich einen Job gefunden, der mir Spaß macht, die Kollegen und Chefs sind auch superlieb. Dieser Job ist das einzige, was ich in meinem Leben habe, was mich über Wasser hält, dass ich raus unter Menschen komme... Ich habe keine Freundin, keine Frau, keinen Freundeskreis, bin eigentlich ein kompletter Einzelkämpfer..

Da ich diesen Job unter keinen Umständen verlieren möchte, überlege ich, ob ich einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen soll. Bin zwar nicht krank geschrieben, aber kämpfe mich jeden Tag durch, da die Arbeit eine sehr hohe Belastung für mich ist.

Bekommt der Arbeitgeber überhaupt mit, wenn ich beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stelle?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Liebe Grüße
Daniel (39 Jahre)
 
Welchen Vorteil hättest du konkret?

Von Vorteile ist für mich der erweiterte Kündigungsschutz.

Der Job ist alles, was ich habe und meine einzige soziale Interaktion mit Mitmenschen.

Leider ist er an manchen Tagen sehr nervenaureibend und belastend und ich habe Angst, dass ich den Arbeitsanforderungen künftig nicht mehr gewachsen bin.
 
Ich würde mich zunächst beim Versorgungsamt erkundigen. Da muss der Arbeitgeber ja erstmal gar nichts von wissen. Mir war nicht klar, dass man den GdB angleichen lassen kann. Ich denke, du brauchst fachkundigen Rat.
Alles Gute!
 
Vielen Dank dir 🙂

Ein Freund hat mir gesagt, dass der Arbeitgeber auf jeden Fall einen Fragebogen bezügl. des Gleichstellungsantrages von der Agentur für Arbeit bekommt. Aber diesen kann man direkt an die Schwerbehindertenvertretung weiter geben.

Mittlerweile gehe ich ganz offen damit um, dass ich psychische Probleme habe. Die Kraft, mich zu verstellen und das zu verheimlichen habe ich nicht mehr..
 
Das musst du auch nicht. Wenn du den Status als Mensch mit Schwerbehinderung hättest, wäre das ja auch von Vorteil für den betrieb - Unternehmen sollen ja verstärkt Menschen mit Handicap einstellen oder sie müssen eine Art Ausgleichsbetrag zahlen.
Es ist keine Schande, krank zu sein.Und ich finde es cool, dass du deine Arbeit so ernst nimmst.
 
Du möchtest deinen Job sichern, indem du den Behindertengrad erhöhen lässt, obwohl du diese Anforderung gar nicht erfüllst? Verstehe ich das so richtig?
 
Mir ging's mal ähnlich. Hatte mich in diversen Schulen und Jobs nicht absolut wohl gefühlt. Das hat natürlich meine Angst vor dem nächsten Job geschürt.

Vor fast 2 Jahren hab ich dann den Job, die Firma und die Kollegen gefunden, wo einfach alles perfekt ist.
Soll nicht heißen, schau, dass du das PERFEKTE findest und lehne alles andere ab, sondern.. deine Angst rührt vielleicht von vergangenen Erfahrungen her, aber es gibt dann doch das Richtigere, das einen dann zufrieden stellt. Und du scheinst etwas echt Gutes gefunden zu haben. Schau es dir an, sei du selbst, verstell dich nicht. Frage, wenn du Fragen hast, so kommst du am besten rein in die neue ungewohnte Umgebung. Niemand ist perfekt. Und wenn die Umgebung passt, hilft sie dir auch, in deinen neuen Bereich hineinzuwachsen.
 
Dein Ton ist den ganzen Tag über nörglerisch und anklagend und langsam reicht es.
Es ist völlig legitim, als Mensch mit handicap vom erweiterten Kündigungsschutz zu profitieren; das nennt sich Nachteilsausgleich.
Bitte überlege dir, wem du wie schreibst.
Wir wollen uns hier helfen und niemanden wegbeißen.
 
Ich habe einen gdb von 70. Der Arbeitgeber bekommt nichts mit wenn du es nicht sagst. Du kannst das bei seiner Steuerklärung angegeben. Mein Arbeitgeber hat mich NACH der Einstellung gefragt ob ein gdb vorliegt. Ja das darf er lediglich im Vorstellungsgespräch hat das nicht zulässig. Danach darf er das. Denn deine Firma muss Ausgleichsabgaben leisten wenn sie ihr soll an behinderten Arbeitnehmer nicht leisten. Du musst auch wahrheitsgemäß antworten. Denn sonst zahlt dein Arbeitgeber umsonst Abgaben. Denn sonst könnte sein Vertrag angefochten werden. Aber da du das eh angeben möchtest dürfte das kein Problem sein. Bei mir hat der Arbeitgeber kein Antrag oder Fragebogen erhalten. Denn ihn geht der Grund für seine Behinderung nichts an und du musst ihm das auch nicht sagen. Bei mir ging alles gut. War kein Problem. Dir steht das zu.
 

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