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gibt es zeitliche fristen wenn mir jemand geld schuldet?

grübelienchen

Aktives Mitglied
mir schuldet jemand seit gut einem jahr geld (nicht gerade wenig)
hab ihn vor na weile öfters angerufen,im chat angeschrieben etc aber mehr als 50 euro von 600 hab ich nicht wieder gesehen.
hab ihn schon lange nicht mehr kontaktiert.er hat immer nur leere versprechungen gemacht.war wohl zwischenzeitlcih angeblich mal im knast(keine ahnung warum)

gibt es da zeitliche fristen wenn ich in na gewissen zeit nix mache,dass das ganze dann sozusagen unter den tsich fällt und ich mein geld ganz abschreiben kann? so ne art verjährungsfrist, wenn ich nix einleite? oder wie ist das.😕


das blöde ist das mich ein mahnverfahren ja auch weiter geld kosten würde ohne garantie das ich meine geld je wieder seh.🙁🙁:mad::mad:


schonmal danke im vorraus
grüße
 
Die Verjährungsfrist ist drei Jahre - wenn ich richtig gelesen habe.
Das Mahnverfahren ( gerichtlicher Mahnbescheid ) kostet weniger als man denkt, aber Du hättest dann die Gewißheit, das die Verjährungszeit dann 30 Jahre beträgt. Es sei denn, er würde in die private Insolvenz gehen - aber dann müßte er Dir ein Geldangebot machen.
 
mir schuldet jemand seit gut einem jahr geld (nicht gerade wenig)
hab ihn vor na weile öfters angerufen,im chat angeschrieben etc aber mehr als 50 euro von 600 hab ich nicht wieder gesehen.
hab ihn schon lange nicht mehr kontaktiert.er hat immer nur leere versprechungen gemacht.war wohl zwischenzeitlcih angeblich mal im knast(keine ahnung warum)

gibt es da zeitliche fristen wenn ich in na gewissen zeit nix mache,dass das ganze dann sozusagen unter den tsich fällt und ich mein geld ganz abschreiben kann? so ne art verjährungsfrist, wenn ich nix einleite? oder wie ist das.😕


das blöde ist das mich ein mahnverfahren ja auch weiter geld kosten würde ohne garantie das ich meine geld je wieder seh.🙁🙁:mad::mad:


schonmal danke im vorraus
grüße

Erstmal schön leichtsinnig gewesen. Geld verleiht man nicht, das macht die Bank.

Schicke Deinem Schuldner einen Mahnbescheid. Vordruck gibt es im Schreibwarenladen oder online zum Download. Wird über das Gericht versandt.

Denke, das dürfte schon mal Wirkung zeigen.

Wenn er dagegen keinen Widerspruch einlegt, Vollstreckungsbescheid erlassen. Dann hast Du einen Titel, der 30 Jahre gültig ist.

Mit dem kannst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen zu vollstrecken.
 
Also.
Du musst eine Frist setzen. Setz ihn eine angemessene Frist (ca. 4 wochen) wenn er da nicht zahlt musst du eine nachfrist setzen (etwa 2 wochen) und wenn dann noch nix passiert ist kannst du ein gerichtliches mahnverfahren einleiten und dann auch verzugszinsen verlangen.
Bitte versuche so viele Nachweiße wie möglich zu sammeln (chatprotokolle, sms, mails, briefe etc.) aus denen hervorgeht das er dir das Geld schuldet. Du musst damit rechnen das du das vor Gericht nachweisen musst. Auch die Fristsetzung sollte möglichst nachweisbar erfolgen (e-mail mit lesebestätigung, zeugen dabei, lass dir es schriftlich bestätigen etc...).
Ich wünsch dir viel Erfolg und hoffe das du dein Geld bald wieder siehst!

PS: gesetzlich verjährt ist der anspruch nach 3 jahren mit ablauf des kalenderjahres, also wenn die schuld 2007 entstanden ist ende 2011. Aber du solltest trotzdem jetzt schon anfangen mit der ersten Frist, denn das gerichtliche Mahnverfahren dauert auch eine Weile.
 
ahja.das ist schonmal gut zu wissen mit den drei jahren.

hmm was ich als beweise hab:nur den kontoauszug, wo ich ihm das geld überwiesen hab.naja dann halt meine freundin die damals mit dem a-loch zusammen war.

was wohl nicht ganz als beweis etc zählt.als wir mal gechattet haben und ich ihn wieder drauf angesprochen habe...da habe ich das gespräch abgespeichert-also den verlauf darüber.

@mikenull: was kostet denn so ein mahnverfahren? ich bin da no ch sehr unsicher.man sagte mir an anderer stelle das da noch irgendwelche kosten kommen könnten die sich nach dem streitwert richten und bei mir rund 180 euro betragen würde.
 
Du machst am kostengünstigsten zuerst mal folgendes:

Schreib ihm einen Brief.
" Herrn Anton Betrüger, Circusweg 66 ,VVVVV Dumsdorf" oder so,
Einschreiben mit Rückschein (2,15Eu) oder
Zustellung des offenen Briefes durch den Gerichtsvollzieher (kostet wohl ca.15 Eu ).

Das wirkt oft Wunder!

Hiermit kündige ich fristgerecht lt.§ 609 BGB ( 3Monate ) das am X.X. ausgereichte private Darlehen in Höhe von Y Euro zum 31.08.2008.

Die Rückzahlung der geschuldeten Summe (zuzüglich der vereinbarten Zinsen, in Höhe von 6% jährlich ?? oder so ,taggenaue Berechnung...) ist auf mein Konto Nr...DDD bei Bank SSSS Blz.NNNN zu überweisen.

Bei fruchtlosem Verstreichen der genannten Frist sowie unvollständiger Zahlung kündige ich schon jetzt weitere rechtliche Schritte an und
erkläre die Kosten derselben sowie Verzugszinsen nach dem 31.8.08 in Höhe von 5% über dem Basiszins als fällig und mir zusätzlich geschuldet an.

Datum ( noch Mai 2008!!! ???) und Deine eigenhändige Unterschrift.


Oder so.

Geh davon aus,daß Du anhand der Kontoauszüge und einer Zeugin gute Chancen hast, auch einen vollstreckbaren Titel gegen ihn zu bekommen.Dieser wäre dann 30Jahre gültig.
Wenn Du NICHTS von ihm bekommst,kannst Du das gerichtliche Mahnverfahren machen.
Kosten: findet man in "Gebührenrechnern" im internet...
 
Geh davon aus,daß Du anhand der Kontoauszüge und einer Zeugin gute Chancen hast, auch einen vollstreckbaren Titel gegen ihn zu bekommen.

Ein Kontoauszug besagt gar nichts, da nicht nachvollziehbar ist, wofür das Geld gezahlt wurde. Da die Freundin bei der Geldübergabe nicht anwesend gewesen sein kann ( da Geld ja überwiesen wurde ), scheidet sie als Zeugin aus.

an grübelienchen:
Ob ein Chatprotokoll als Beweis vor Gericht anerkannt wird, weiss ich nicht.
 

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