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Gibt es wirklich eine Wohnungsnot?

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ich kann zur Direktzahlung an den Vermieter was sagen. Wenn einer eine Abtretungserklärung an das Jobcenter macht und dieses überweist an den Vermieter, dann ist das eine bombensichere Sache. Sieht der Vermieter gern.

Aber dann kommt die nächste Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder sonstwas. Und dann fragt sich das Amt, ob das überhaupt sein kann. Sie empfehlen dem Bürgergeldempfänger dann, die Expertise des Hausjuristen in Anspruch zu nehmen und der Sache zu widersprechen oder gar zu klagen. Dann ist die Direktzahlung definitiv ein Nachteil. Denn der normale Mieter widerspricht seltener.

Und dann weiss ich bei einer Abtretung auch, das der Mieter nicht bis 3 zählen kann, denn sonst wäre das ja nicht so. Der hat also mehr Schadenspotential als einer der selbst zahlt. Das wägt der Vermieter dann ab, was insgesamt wohl die bessere Lösung ist.
ja solche Dinge hätte ich auch im Hinterkopf bei diesem Thema: Also ich denke nicht, dass das eben so einfach ist. Allein die Regelmäßigkeit einer Zahlung macht es doch nicht aus.
wie du sagst: der eine Vermieter mag es vielleicht nicht so gern, wenn ihm das Amt auf die Finger gucken könnte, der andere findet gerade das gut, der nächste hat grundsätzlich Vorbehalte gegen Bürgergeldempfänger und wieder der nächste hat vielleicht wieder andere Gedanken.
Ich glaube nicht, dass ein Mietverhältnis rein davon beeinflusst wird, ob das Amt direkt zahlt oder nicht direkt.
Ich denke, das ist hier auch nicht das Thema: Faktisch haben wir hierzulande Regionen, in denen große Wohnungsnot herrscht: die Gründe dafür sind vielfältig.
Trotzdem finde ich persönlich, dass man sich als Vermieter lieber auf sein Bauchgefühl und auf den persönlichen Kontakt zu seinen Mietern verlassen sollte, als auf irgendwelche Zahlen oder auf das Amt.
Also wenn ich später mal meine Wohnung vermiete, werde ich definitiv versuchen, sie an jemanden zu vermieten, den ich kenne. Auch das ist kein 100% Schutz vor Pech mit Mieter, aber es minimiert die Gefahr (die ja auch nicht soooo hoch ist).
Leer stehen lassen wäre für mich persönlich keine Option und ich bin auch eher nicht so der typ, der sein Geld in Aktien oder sowas anlegt: Also für mich wäre es eine klare Sache, zu vermieten und ich denke, mit ein bißchen Auswahl, kann man das Risiko dass man echt an den Falschen gerät schon sehr in Grenzen halten. Ganz ausschließen lässt es sich nie, aber das kann einem auch passieren, wenn man die Wohnung als Ferienwohnung vermietet, oder leer stehen lässt (auch da kann man zB einen unbemerkten Wasserschaden bekommen und plötzlich vor massiven Renovierungen stehen, bzw verfällt eine lange Zeit unbewohnt Wohnung auch und verschluckt somit Geld und auch wenn alles super läuft, verursacht eine leere Wohnung eben auch Kosten, die man dann abschreiben muss).
Also es gibt immer irgendwelche Risiken oder Nachteile- so ist das Leben: Letztlich sollte man das ganze sachlich betrachten und einen Weg wählen, der am besten zum eigenen Typ und zur Wohnung passt.

Also wenn ich jetzt eine Wohnung in einem malerischen Ferienort habe und kein Problem damit habe, die Wohnung regelmäßig zu reinigen oder reinigen zu lassen: Warum dann keine feriengäste aufnehmen?
Wenn ich aber eine Wohnung in einem eher unansehnlichen Plattenbau habe, dann wird das mit der Ferienwohnung wohl eher nix: dann sollte ich lieber vermieten und wenn ich für diese Wohnung dann nur Klientel bekomme, das für mein Sicherheitsbedürfnis zu fragwürdig erscheint, wäre vielleicht ein Verkauf die bessere Lösung.
Oder wenn ich eine 4 Zimmer Gartenwohnung in einer sehr kinderreichen Umgebung habe, ich aber explizit keine familien mit Kindern will, sollte ich mir überlegen, ob ich meine Suchkriterien nicht anpasse, wenn ich so niemanden finde.
Oder ich habe eine sehr in die Jahre gekommene Wohnung, für die ich einfach einen zu hohen Preis will: dann wäre vielleicht angesagt, sie aufzuhübschen oder mit dem Preis runterzugehen.

und und und: Ich denke, sowas muss jeder sachlich betrachten und so entscheiden, wie es zu seiner Situation am besten passt.
Da gibt es kein richtig oder falsch. Ist Geschmackssache.
 

Portion Control

Urgestein
ja, aber was ich mich frage ist, ob diese Vermutung sich auch in zahlen niederschlägt. Sprich ob Bürgergeldempfänger, die diesen Weg wählen dann WIRKLICH leichter eine Wohnung finden. Wird das tatsächlich auf der Wohnungssuche positiv ins Gewicht fallen oder nicht?
Ich befürchte ehrlich gesagt, dass das allein die Vorbehalte, die viele gegen Bürgergeldempfänger haben nicht ausräumen wird: Sonst würde doch jeder diesen weg wählen, um leichter eine Wohnung zu finden.
Oder ist das der Fall? Ich weiß es nicht, weißt Du es?
Ich habe dir auf diese Frage bereits geantwortet.

Ich kann zur Direktzahlung an den Vermieter was sagen. Wenn einer eine Abtretungserklärung an das Jobcenter macht und dieses überweist an den Vermieter, dann ist das eine bombensichere Sache. Sieht der Vermieter gern.
Ist aber auch nicht zu Ende gedacht. Da es keine feste Regelung gibt welcher man Folge leisten müsste, kann der Mieter kurz nach Beginn des Mietverhältnis die Abtretungserklärung widerrufen und das Geld für Wohnen+Heizung wieder direkt vom Amt erhalten.
Ergo ist eine Abtretungserklärung genau so unsicher als hätte man keine!
Das Spielchen hätte bei mir als Vermieter überhaupt keinen Eindruck hinterlassen.

Aber dann kommt die nächste Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder sonstwas. Und dann fragt sich das Amt, ob das überhaupt sein kann. Sie empfehlen dem Bürgergeldempfänger dann, die Expertise des Hausjuristen in Anspruch zu nehmen und der Sache zu widersprechen oder gar zu klagen.
Eine im Vertrag festgehaltene Mieterhöhung in verschiedenen Intervallen oder die gesetzliche Vorgabe zu nutzen, wird keinen Anwalt auf den Plan rufen. Klingt ja bei dir so, als dürfte ein Vermieter nie die Mietpreise erhöhen...
Nebenkostenabrechnungen sollten ohnehin immer geprüft werden. Beanstandungen die rechtens sind, sollten natürlich auch geklärt werden.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich kann ja mal berichten, wie die Realität mit Bürgergeldempfängern aussieht. Klar, viele Bürgergeldempfänger halten sich an die Regeln. Aber es gibt auch die, die das nicht tun. Und die wird man nur schwerlich wieder los.
Meine Tochter war im Bürgergeldbezug. Vormals Hartz4. Und wurde regelmäßig sanktioniert. Und diese Sanktionen machen auch vor der Miete nicht halt. Wir waren oft in der Situation, dass wir nur anteilig Miete bekommen haben, zeitweise gar keine. Denn sie hat phasenweise gar nicht geschafft, überhaupt die Anträge zu stellen. Kindergeld und Unterhalt für die Kinder, da konnte sie ganz gut von Leben. Miete und Nebenkosten, das regelt sich schon irgendwie. Sie war auch schon monatelang ohne Strom, Gas haben wir bezahlt, das lief leider über die Nebenkosten.
Auch Nebenkosten und Mieterhöhungen werden vom Amt genauestens kontrolliert. Bei uns kamen jedes Mal Beanstandungen, wenn die Nebenkosten mal um wenige € schwankten, wir mussten jeden ct. nachweisen. Aber das ist ja auch ok.
Und einfach kündigen ist auch nicht so leicht, wir haben uns da mal erkundigt. Einer alleinerziehenden mit Kindern im Bezug von Sozialleistungen kann man nicht einfach so die Wohnung kündigen. Das dauert...

Gut, wir hätten sie nie rausgeschmissen. Sie ist psychisch krank, was sie aber ablehnt. Und unseren Enkelkindern hätten wir ja ebenfalls kündigen müssen. Das hätten wir nie gekonnt. Wir wussten, worauf wir uns einlassen, haben durch ihre Verhaltensweisen schon den Kontakt zu einem Enkelkind verloren. Das wollten wir verhindern. Das ändert aber nichts an den Tatsachen, dass man auch aus Sozialbezügen die Miete und die Nebenkosten nicht 100% sicher hat.
Außerdem hat es oft Gründe, warum Menschen den Weg aus dem Sozialbezug nicht finden. Und bei vielen (bei weitem nicht bei allen, aber dennoch bei vielen) schlägt sich das auf ihr Verhalten nieder. Und wenn man pech hat, gerät man an jemanden, der sein Leben einfach nicht im Griff hat.
 

Bloodangel´s Cry

Aktives Mitglied
Ich lebe noch nicht ganz ein Jahr in meiner ersten Wohnung. Ich beziehe Bürgergeld und lasse das Amt auch direkt an den Vermieter überweisen. Ob das der ausschlaggebende Punkt war, um die Wohnung zu bekommen, weiß ich nicht.
Damals hatte ich einfach ein Inserat auf Kleinanzeigen gestellt, dass ich zum soundso vielen eine Wohnung suche. In freundlichem Ton, ganzen Sätzen. Habe mit offenen Karten gespielt.
Meine Suche hat etwa 3 Monate gedauert. Haben sich sogar zwei Vermieter auf das Inserat gemeldet, beide in derselben Stadt.
Letztlich wohne ich in einem Kurort, in der Nähe ein See. Könnte man eigentlich eher damit rechnen, dass man hier nicht leicht eine Wohnung findet.

Bislang keine Probleme, auch nicht vom Amt. Hab allerdings auch noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Im Fall der Fälle hole ich mir Hilfe im Elo-Forum. Und auch ein ambulant betreutes Wohnen steht mir zur Seite, mit dem ich solche Dinge besprechen könnte.

Meine Wohnung ist sehr gepflegt. Sogar übermäßig eigentlich. Die Zeit habe ich ja. Aktuell streiche ich die Heizkörper neu.
Meine Eltern meinen sogar immer wieder scherzhaft, dass bei allem, was ich hier schon gemacht habe, der Vermieter mir die Renovierung bezahlen müsste 😉
Jedenfalls müsste jemand, der nach mir kommt, gar nichts mehr machen. Hat doch auch was Gutes.

Nur mal meine kleine Geschichte.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ist es nicht, weil der Bürgergeldempfänger diese Erklärung mittlerweile jederzeit, ohne wissen des Vermieters, widerrufen kann.
Das ist eine Abtretungserklärung. Der Mieter tritt die vom Jobcenter gewährten Kosten der Unterkunft an dieses ab. So können die dann direkt überweisen. Das ist schon immer freiwillig und kann widerrufen werden.

Kommt aber nicht oft vor. Das ist immer ein Deal. Wer den Deal nicht mitmacht bekommt den Regelsatz dann wöchentlich ausgezahlt oder sie weigern sich, rückständige Miete aus der Vergangenheit auszugleichen. Oder verweigern ein Darlehen. Also Druckmittel sind die Dinge, wo pflichtgemässes Ermessen ausgeübt werden kann.

Ausserdem ist es bequem, wenn sich der Vermieter mit Forderungen am Ende direkt an das Jobcenter wendet. Eben wenn das Jobcenter z.B. die Nebenkostenabrechnung nicht begleicht. Offiziell muss der Mieter das klären und sich rumstreiten. Praktisch führt aber das Jobcenter diese Hinterzimmer- Rechtsgespräche.
 

kasiopaja

Urgestein
Das ist eine Abtretungserklärung. Der Mieter tritt die vom Jobcenter gewährten Kosten der Unterkunft an dieses ab. So können die dann direkt überweisen. Das ist schon immer freiwillig und kann widerrufen werden.

Kommt aber nicht oft vor. Das ist immer ein Deal. Wer den Deal nicht mitmacht bekommt den Regelsatz dann wöchentlich ausgezahlt oder sie weigern sich, rückständige Miete aus der Vergangenheit auszugleichen. Oder verweigern ein Darlehen. Also Druckmittel sind die Dinge, wo pflichtgemässes Ermessen ausgeübt werden kann.

Ausserdem ist es bequem, wenn sich der Vermieter mit Forderungen am Ende direkt an das Jobcenter wendet. Eben wenn das Jobcenter z.B. die Nebenkostenabrechnung nicht begleicht. Offiziell muss der Mieter das klären und sich rumstreiten. Praktisch führt aber das Jobcenter diese Hinterzimmer- Rechtsgespräche.
Das funktioniert oft genug nicht. Da ich jahrelang eine Buchhaltung eines Vermieters mit vielen Mietern mit Alg2-Empfang gemacht habe, kann ich das so getrost behaupten.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Eine im Vertrag festgehaltene Mieterhöhung in verschiedenen Intervallen oder die gesetzliche Vorgabe zu nutzen, wird keinen Anwalt auf den Plan rufen. Klingt ja bei dir so, als dürfte ein Vermieter nie die Mietpreise erhöhen..
Nein, wenn alles rechtmäßig ist bezahlt das Jobcenter das auch. Typischer Streitfall sind z.B. Kosten, die laut Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Wenn das Jobcenter merkt, das die Nebenkostenabrechnung enrsprechend unwirksam ist, dann fordern sie den Mieter auf, der Sache zu widersprechen und verweigern einfach die Zahlung. Und die merken das oft, da sie ja den Mietvertrag nebst aller Anhänge und Änderungen in der Akte haben.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Heute wieder erst mit einer Freundin gesprochen, die gerne einen neuen Job in einer anderen Stadt annehmen würde, aber sie kann diesen Schritt nicht gehen, weil sie keine Wohnung findet. Also man wird nicht mal zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen, wenn man eben keinen unbefristeten Arbeitsvertrag hat und wenn man den Job wechselt ist man nunmal üblicherweise in der Probezeit.
Ich meine: Ernsthaft: Wie soll man so ein Problem lösen? Sie hat jetzt über 100 Anfragen im Umkreis von 50 Kilometern gestellt und keine einzige Einladung bekommen, obwohl sie gut verdient, ihr Eltern bürgen würden, sich nicht raucht, keine Tiere hat usw.
Aber wenn man keinen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, dann hat man in manchen Gegenden einfach keine Chance auf eine Wohnung.
Das wäre vielleicht eine Nische für Wohnungen wie die im EP: Also kurzzeitige Mietverträge an solche Leute vergeben. Air BNB ist da glaube ich zwar auch nicht das richtige Portal, aber vielleicht gibt es ja entsprechende Portale, die sich besser eignen.

Übrigend: Noch eine Idee für Vermieter, die große Angst vor Mietbetrügern haben: Der Vermeiterin einer Bekannten von mir (Polizistin) hängt seine Wohnungsangebote nur in Polizeiwachen aus, mit der Folge, dass bei ihm in seinem Mietshaus nur Polizisten wohnen: Also Beamten mit einem Job, in dem man wohl eher nicht einfach ohne die Miete zu bezahlen verschwinden kann.
Ist vielleicht auch nicht die dümmste Idee...
 

kasiopaja

Urgestein
Das wäre vielleicht eine Nische für Wohnungen wie die im EP: Also kurzzeitige Mietverträge an solche Leute vergeben.
Man kann zwar befristetet Mietverträge ausstellen. Aber das ist auch für den Eimer.
Denn der Vermieter muss nach Ablauf der Befristung explizit begründen, warum er die Befristung nicht aufheben kann.
Kann er das nicht , ist das automatisch ein unbefristeter Mietvertrag.
 

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