Ghosting ist nicht gesetzeswidrig. Es mag nicht sehr respektvoll sein, aber man kann Menschen nicht dazu zwingen zu antworten. Wie sagt man: "Keine Antwort ist auch ne Antwort".
Davon abgesehen ist es unheimlich schwer, nachzuweisen, warum Person X nicht mehr antwortet.
Ist es mutwilliges Ghosting?
Hat die Person den Kontakt vielleicht anders eingeschätzt, ist hier im HR nicht mehr wirklich aktiv und hat es einfach vergessen?
Zugangsdaten vergessen?
Ganz blöd gesagt: Ist Person X gestorben, schwer krank?
Kann alles mögliche passiert sein.
Man kann ja davon halten was man will, aber vor diesem Hintergrund halte ich eine extra "Ghosting-Klausel" in den Forenregeln für nicht notwendig.
Davon abgesehen ist es unheimlich schwer, nachzuweisen, warum Person X nicht mehr antwortet.
Ist es mutwilliges Ghosting?
Hat die Person den Kontakt vielleicht anders eingeschätzt, ist hier im HR nicht mehr wirklich aktiv und hat es einfach vergessen?
Zugangsdaten vergessen?
Ganz blöd gesagt: Ist Person X gestorben, schwer krank?
Kann alles mögliche passiert sein.
Man kann ja davon halten was man will, aber vor diesem Hintergrund halte ich eine extra "Ghosting-Klausel" in den Forenregeln für nicht notwendig.