Chakuza1984
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Hallo Freunde,
Heute muss ich mich mal wieder mit einem Problem an euch wenden. Ich kam gerade nach Hause und fand ein Mahnschreiben der Creditreform Mainz in meinem Briefkasten.
In diesem Schreiben wird mir nahegelegt, ich hätte noch eine ausstehende Gebührenschuld datiert vom 01.04.2006-31.12.2006 in Höhe von 194,15 €.
Man fordere mich hiermit auf die Summe bis zu 26.06.2009 zu begleichen.
Ich weiß mit ziemlicher Sicherheit dass ich damals zu dem Zeitraum arbeitslos gemeldet war (also ALG II bezog) und mich brav alle 3 Monate von der GEZ abgemeldet hatte (da ALG II Empfänger diese Gebühren ja nicht zahlen brauchen). Jedoch fehlen mir die Unterlagen, da ich diese nicht ewig aufhebe und ehrlich gesagt auch dachte dass es damit geklärt sei, obwohl ich damals von der GEZ auf meine Anträge der Gebührenbefreiung nie eine Antwort bekommen habe, selbst E-Mails an diesem Verein blieben bis zum heutigen Tage unbeanwortet die ich denen damals geschickt habe... :mad:
Nun meine Frage: Wie oll ich hierrauf reagieren? Gibt es da nicht ne Verjährungsfrist von 3 Jahren auf Schulden? 😕 Muss ich das wirklich bezahlen? Ich freue mich doch gerade das ich in einer Maßnahme der ARGE bin, 400 Euro dazuverdiene und trotzdem noch unterstützend ALG II bekomme...Zudem sieht es finanziell derzeit bei mir sehr schlecht aus... 🙁
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen...
Liebe Grüße
Chaky
Heute muss ich mich mal wieder mit einem Problem an euch wenden. Ich kam gerade nach Hause und fand ein Mahnschreiben der Creditreform Mainz in meinem Briefkasten.
In diesem Schreiben wird mir nahegelegt, ich hätte noch eine ausstehende Gebührenschuld datiert vom 01.04.2006-31.12.2006 in Höhe von 194,15 €.
Man fordere mich hiermit auf die Summe bis zu 26.06.2009 zu begleichen.
Ich weiß mit ziemlicher Sicherheit dass ich damals zu dem Zeitraum arbeitslos gemeldet war (also ALG II bezog) und mich brav alle 3 Monate von der GEZ abgemeldet hatte (da ALG II Empfänger diese Gebühren ja nicht zahlen brauchen). Jedoch fehlen mir die Unterlagen, da ich diese nicht ewig aufhebe und ehrlich gesagt auch dachte dass es damit geklärt sei, obwohl ich damals von der GEZ auf meine Anträge der Gebührenbefreiung nie eine Antwort bekommen habe, selbst E-Mails an diesem Verein blieben bis zum heutigen Tage unbeanwortet die ich denen damals geschickt habe... :mad:
Nun meine Frage: Wie oll ich hierrauf reagieren? Gibt es da nicht ne Verjährungsfrist von 3 Jahren auf Schulden? 😕 Muss ich das wirklich bezahlen? Ich freue mich doch gerade das ich in einer Maßnahme der ARGE bin, 400 Euro dazuverdiene und trotzdem noch unterstützend ALG II bekomme...Zudem sieht es finanziell derzeit bei mir sehr schlecht aus... 🙁
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen...
Liebe Grüße
Chaky