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gewissenskonflikt

H

herriger

Gast
hi,angenommen ich weiß das eine person in ihrer kindheit sexuell missbraucht wurde, auch die schwester wurde sexuell vom vater genötigt. ich bin der festen überzeugung, dass man diesen menschen, auch wenn die töchter heute 25 und 28 wären, strafrechtlich verfolgen muß, um anderes übel aufdecken zu können bzw. weiteres evtl. zu verhindern. (wäre ja offensichtlich kein einzeltäter )
würdet ihr eure freundin übergehen ? ( sie will es nicht, sieht aber auch keine gesellschaftlichen Aspekte ) was tun ??? wie gesagt bin ich der meinung, dass man handeln müßte, keiner könnte verantwortung dafür übernehmen, dass evtl. noch anderes passiert; und dann ????????
oder anders gefragt: wenn es so wäre, wäre ich nicht auch verpflichtet es zu melden ????
danke für eure einschätzungen.
 
Hallo Herriger,

ich kann Dich sehr gut verstehen und Deine Gedanken nachvollziehen.

Aber wenn Du das gegen den Willen der betroffenen Person machst, stelle ich mir die Frage, ob Du ihr damit mehr schadest als nutzt. Welchen Einfluß dies auf Euer Vertrauensverhältnis hat. Was ist Dir wichtiger?

Ich kann es nicht beurteilen. Aber andererseits, warum soll man schweigen? Man weiß nie, was dieser Mensch noch anstellt.

Es ist keine einfache Entscheidung. Abnehmen kann ich sie Dir nicht. Verjährt ist die Straftat keinesfalls. Nach höchstricherlicher Rechtsprechung beginnt die Frist zur Verjährung mit Beginn der Volljährigkeit zu laufen, auch wenn die Straftat viel früher begangen wurde. Also strafrechtlich könnte dieses Verbrechen noch geahndet werden, sofern die Betroffenen bereit sind vor dem Staatsanwalt eine entsprechende Aussage zu machen.

Gruß
 
herriger meinte:
würdet ihr eure freundin übergehen ? ( sie will es nicht, sieht aber auch keine gesellschaftlichen Aspekte ) was tun ???
Gerade Sexualstraftaten an Kindern sind viele Jahre später nur sehr schwer aufzuklären. Die Belastung ist mit Sicherheit sehr groß für die Freundin. Willst du die Freundin dieser Belastung aussetzen? Wenn sie nicht will, dann solltest du es ruhen lassen. Nebenbei bemerkt, sie muß auch nicht gegen Familienangehörige aussagen.

herriger meinte:
wie gesagt bin ich der meinung, dass man handeln müßte, keiner könnte verantwortung dafür übernehmen, dass evtl. noch anderes passiert; und dann ????????
Damit hast du sicherlich einen wichtigen Aspekt angesprochen. Nur solltest du bedenken, dass die Hemmschwelle des Täters innerhalb der Familie geringer ist.

herriger meinte:
oder anders gefragt: wenn es so wäre, wäre ich nicht auch verpflichtet es zu melden ????
Wenn du deine Freundin verlieren willst oder die Beziehung stark belasten willst, ohne wirkliche Beweise? Deine Freundin und ihre Schwester ist alt genug. Überlasse den Frauen die Entscheidung.

LG
Nexx
 
herriger meinte:
hi,angenommen ich weiß das eine person in ihrer kindheit sexuell missbraucht wurde, auch die schwester wurde sexuell vom vater genötigt. ich bin der festen überzeugung, dass man diesen menschen, auch wenn die töchter heute 25 und 28 wären, strafrechtlich verfolgen muß, um anderes übel aufdecken zu können bzw. weiteres evtl. zu verhindern. (wäre ja offensichtlich kein einzeltäter )
würdet ihr eure freundin übergehen ? ( sie will es nicht, sieht aber auch keine gesellschaftlichen Aspekte ) was tun ??? wie gesagt bin ich der meinung, dass man handeln müßte, keiner könnte verantwortung dafür übernehmen, dass evtl. noch anderes passiert; und dann ????????
oder anders gefragt: wenn es so wäre, wäre ich nicht auch verpflichtet es zu melden ????
danke für eure einschätzungen.

hallo herriger,

ich kann dich schon verstehen, aber respektiere die entscheidung deiner freundin. glaube mir, es würde ihr sehr weh tun!!! es ist ihr leben und ihre entscheidung....

ganz lieben gruß
jamie
 
Hi herriger,

ich verstehe dein Gewissensdilemma...jedoch stimme ich den Vorbeiträgen zu, dass du den Willen deiner Freundin nicht übergehen solltest...

Aber deine Freundin sollte sich ernsthafte Gedanken darüber machen, ob sie ihren Vater nicht noch anzeigen will...damit könnte sie für sich eine gute Abgrenzung und Loslösung von der SAche finden. Aus psychologischer Sicht ist es immer besser, wenn die Täter und Opferrolle klar getrennt werden und ein Prozess der Bestrafung des Straftäters stattfindet....Ich weiss nicht, ob deine Freundin oder ihre Schwester in Therapie waren...meistens haben MIssbrauchsopfer sehr unter den Folgen ihrer Traumata zu leiden...und nicht selten leidet das ganze weitere Leben darunter....was an sich nicht sein muss, wenn man einige Punkte beachtet, sich psychologisch helfen lässt um das Kindheitstrauma zu verarbeiten und evtll. auch den Rechtsweg als einen weiteren Verarbeitungsschritt mit einbaut....aber das müssen die Missbrauchsopfer selber für sich entscheiden.

Tja und nicht unerheblich sollte auch sein, ob Wiederholungsgefahr bei anderweitiger weiblicher Verwandtschaft besteht, die in die greifbare Nähe des Täters gelangen oder gelangen könnten...Das wäre dann ne Gewissensfrage die die beiden Missbrauchsopfer mit sich zu klären hätten.

Was du machen kannst, ist auf diese Sachverhalte hinzuweisen und deiner Freundin und ihrer Schwester die Entscheidung, was sie tun wollen zu überlassen...Wichtig ist, dass sie weiss, dass du zu ihr stehst, egal wie sie sich entscheidet.

Gruss
Tyra
 

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