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Gewerbe ruhend melden?

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Hallo Leute,

vielleicht habe ich ja Glück und jemand von euch kennt sich mit dem Thema Ruhendmeldung von einem Gewerbe aus. Hintergrund ist der, dass ich ursprünglich geplant hatte, meine Selbständigkeit neben meiner jetzigen eigentlichen Haupttätigkeit (Angestelltenverhältnis) zu betreiben, als Nebeneinkommen. Allerdings habe ich festgestellt, dass mir längerfristig die Zeit dazu fehlt und die nebenbei laufende Selbständigkeit sich aus vielerlei Hinsicht für mich einfach nicht mehr lohnt. Und ja, jetzt kommt die Coronakrise dazu.

Ich schließe allerdings nicht zu 100% aus, dass ich in den nächsten Jahren mein Gewerbe wieder aufleben lassen möchte. Jetzt habe ich gelesen, neben einer Gewerbeabmeldung könnte man es angeblich auch ruhend melden und dies würde auch ein paar Jahre gehen. Man darf hierbei logischerweise nichts verdienen und die ganzen Rechte und Pflichten erlöschen auch - nur kann man es dann eben aus der Ruhephase problemloser wieder starten, ohne alles wieder direkt neu beantragen zu müssen.

Weiß da jemand von euch mehr dazu? Wie sieht es mit der Steuererklärung bzw. der Einkommensteuererklärung aus - muss ich die dann trotzdem noch Jahr für Jahr machen oder reicht es dann aus, dass ich die nur noch für mich als Privatperson und Festangestellte mache?

Ich will eigentlich alles erstmal auf Eis legen. Keine Pflichten und Kosten mehr mit dem Gewerbe haben. Das ist mein Hauptziel.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
 

CasperH

Aktives Mitglied
Hallo Findefuchs,

soweit ich weis gibt es das nicht, aber eine interessante Frage....Was stellst du dir den unter einem ruhenden Gewerbe vor ? Ich hatte auch mal ein Gewerbe angemeldet, welches ich jetzt komplett neu anmelden müsste..... Kosten hatte ich nach der Abmeldung keine mehr..
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Ich bin ja durch Recherchen darauf gestoßen, dass eine Ruhendmeldung eine Alternative zur Abmeldung sein kann. Und dass man bei einer Ruhendmeldung anscheinend (so wie ich es rausgelesen habe) das Gewerbe einige Zeit - auch Jahre - auf Eis legen kann, ohne es unwiderruflich abzumelden. Allerdings ist hierbei für mich die große Frage, ob ich dann trotz Ruhendmeldung weiterhin einen Jahresabschluss und Steuererklärung für das Gewerbe machen müsste, während bei einer Abmeldung halt Game over ist.

Hier z. B. sind Quellen:

 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich war auch mal selbständig und habe dann mein Gewerbe ruhend gemeldet. Das ging total easy, formlos beim Finanzamt. Bei deiner jährlichen Steuererklärung schreibst du dann halt rein, ruhendes Gewerbe wegen Krankheit....oder ähnlichem.
Allerdings wird das von den Finanzämter unterschiedlich gewertet. Bei mir war das kein Problem, das Finanzamt Augsburg Stadt hat meine Freundin nach 2 oder 3 Jahren aufgefordert, dass Gewerbe bei der Stadt wieder abzumelden. Hängt wohl vom Sachbearbeiter ab.
 

Peter1968

Moderator
Ich war auch mal selbständig und habe dann mein Gewerbe ruhend gemeldet. Das ging total easy, formlos beim Finanzamt. Bei deiner jährlichen Steuererklärung schreibst du dann halt rein, ruhendes Gewerbe wegen Krankheit....oder ähnlichem.
Allerdings wird das von den Finanzämter unterschiedlich gewertet. Bei mir war das kein Problem, das Finanzamt Augsburg Stadt hat meine Freundin nach 2 oder 3 Jahren aufgefordert, dass Gewerbe bei der Stadt wieder abzumelden. Hängt wohl vom Sachbearbeiter ab.
Genau so kenne ich dies auch, ist wohl von Bundesland zu Bundesland anders. In Hamburg geht dass auch ganz easy, wobei dort auch unterschieden wird ob es ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe ist. Bei dem einen ist das Gewerbeamt, bei dem anderen das Finanzamt zuständig. Steuerlich muss lediglich einmal im Jahr der Passus "Ruhend wegen.......gelegt" angegeben werden. Was man dort dann angibt ist völlig egal. Es kommen aber keine Forderungen auf einen zu, allerdings kann es schon sein dass nach ein paar Jahren das Amt verlangt es dann doch auf Stilllegung zu setzen aber wie gesagt, dies ist überall unterschiedlich.
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Vielen Dank für eure Antworten. Also bei mir ginge es sowieso nur um einen Zeitraum von 2 Jahren. Und dann will ich weiter sehen. Wenn bis dahin keine Lust und Zeit da ist, würde ich es eh abmelden.

Verstehe ich das richtig, ich müsste bei meiner Einkommensteuererklärung nur den Zusatz eintragen, aber keinen Jahresabschluss für mein Unternehmen explizit erstellen? Da ich super schlecht in sowas bin, habe ich das immer meinen Steuerberater machen lassen, der müsste dann auch nicht tätig werden oder?

Wenn ich das jetzt ruhend melden würde, müsste ich dann trotzdem für dieses Jahr noch eine erstellen lassen? (Befürchte schon?)
 

Peter1968

Moderator
Normalerweise, da du es dieses Jahr noch nicht komplett ruhend hattest, müsstest Du für dieses Jahr noch eine erstellen, danach nur den Zusatz einbringen und sonst nichts. Wie gesagt, so ist es in HH.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Genauso wie bei Peter ist es in Bayern. Für das Jahr in dem du Einkünfte hattest, musstest du normalerweise regelmäßig Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (außer du warst Kleinunternehmer). Für dieses Jahr musst du natürlich auch einen Abschluss für die Steuererklärung machen. ( in der Steuererklärung unter Einkünfte aus Gewerbe aufzuführen).
Hattest du in dem betreffendem Jahr keine Einkünfte, dann einfach bei deiner Steuererklärung angeben: ruhendes Gewerbe. Genauso wie Peter 1968 es schrieb. Viele Grüße aus Bayern.
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,
ihr habt es ja weitestgehend schon geklärt.
Es stimmt, es ist unproblematisch. Meine Freundin hat noch ein Reisegewerbe wegen Flohmarkt. Aus verschiedenen Gründen war sie seit ca. 3 Jahren nicht mehr aktiv.

Da ich sowieso ein Anschreiben für die Abgabe der Steuererklärung erstelle, erwähne ich in einem Zweizeiler das keine Tätigkeit diesbezüglich ausgeübt wurde, aus dem und dem Grund. Die entsprechenden Bögen, werden dann auch komplett von mir weg gelassen. Also ich trage auch keine 0,00 ein, bei Einnahmen oder Ausgaben. Ich lasse alles weg als gäbe es keine selbständige Tätigkeit.

Bislang kam vom FA nie eine Rückfrage dazu.
 

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