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Gast
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Vielleicht hat ja jemand Ahnung oder Erfahrung damit:
Wenn ein Täter (einer Vergewaltigung) einen Teil der Situation in einer SMS selbst beschreibt (bis zu einem gewissen Punkt jedenfalls), ist sowas als Geständnis oder Teilgeständnis gültig, wenn es zu einer Anzeige kommen sollte,auch wenn die Tat schon etwas her ist?
Wenn ein Täter (einer Vergewaltigung) einen Teil der Situation in einer SMS selbst beschreibt (bis zu einem gewissen Punkt jedenfalls), ist sowas als Geständnis oder Teilgeständnis gültig, wenn es zu einer Anzeige kommen sollte,auch wenn die Tat schon etwas her ist?