Hallo Forum,
eine Bekannte hält den größten Anteil an einer GmbH, ihr Ehemann besitzt keine Anteile. Ihr Ehemann wurde vor 20 Jahren arbeitslos und als Gesschäftfsführer dieser GmbH angestellt (sozialversicherungs-pflichtig). Nach 15 Jahren liefen die Geschäfte immer schlechter, alle Mitarbeiter wurden inzwischen entlassen und nun kam es dazu, dass man kein weiteres Geld mehr in die GmbH stecken will und der GV (=Ehemann) zunächst entlassen und dann als 400Euro Jobber weiterbeschäftigt den Laden aufrecht erhalten soll, um zu sehen, ob sich die Lage noch einmal bessert. Es gibt nur noch für ca 10-15 Stunden Arbeit pro Woche.
Weiß jemand, ob dem Ehemann wegen dieser Weiterbeschäftigung als Minijobber der Anspruch auf ALG verloren geht?
Wenn ich etwas unklar ausgedrückt haben sollte, bitte nachfragen.
Danke für die Hilfe
LG, Thea
eine Bekannte hält den größten Anteil an einer GmbH, ihr Ehemann besitzt keine Anteile. Ihr Ehemann wurde vor 20 Jahren arbeitslos und als Gesschäftfsführer dieser GmbH angestellt (sozialversicherungs-pflichtig). Nach 15 Jahren liefen die Geschäfte immer schlechter, alle Mitarbeiter wurden inzwischen entlassen und nun kam es dazu, dass man kein weiteres Geld mehr in die GmbH stecken will und der GV (=Ehemann) zunächst entlassen und dann als 400Euro Jobber weiterbeschäftigt den Laden aufrecht erhalten soll, um zu sehen, ob sich die Lage noch einmal bessert. Es gibt nur noch für ca 10-15 Stunden Arbeit pro Woche.
Weiß jemand, ob dem Ehemann wegen dieser Weiterbeschäftigung als Minijobber der Anspruch auf ALG verloren geht?
Wenn ich etwas unklar ausgedrückt haben sollte, bitte nachfragen.
Danke für die Hilfe
LG, Thea