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Geschäftsführer und ALG ?

Theaf

Mitglied
Hallo Forum,

eine Bekannte hält den größten Anteil an einer GmbH, ihr Ehemann besitzt keine Anteile. Ihr Ehemann wurde vor 20 Jahren arbeitslos und als Gesschäftfsführer dieser GmbH angestellt (sozialversicherungs-pflichtig). Nach 15 Jahren liefen die Geschäfte immer schlechter, alle Mitarbeiter wurden inzwischen entlassen und nun kam es dazu, dass man kein weiteres Geld mehr in die GmbH stecken will und der GV (=Ehemann) zunächst entlassen und dann als 400Euro Jobber weiterbeschäftigt den Laden aufrecht erhalten soll, um zu sehen, ob sich die Lage noch einmal bessert. Es gibt nur noch für ca 10-15 Stunden Arbeit pro Woche.

Weiß jemand, ob dem Ehemann wegen dieser Weiterbeschäftigung als Minijobber der Anspruch auf ALG verloren geht?

Wenn ich etwas unklar ausgedrückt haben sollte, bitte nachfragen.

Danke für die Hilfe

LG, Thea
 
A

Anrakyr

Gast
Knappe Sache, eventuell. Solange er UNTER 400 Euro im Monat verdient hat er keinen Anspruch, wenn er arbeitslos wird. Wenn er 400 oder mehr verdient, zahlt er Steuern und all sowas. Und damit hat er Anspruch. Aber den hat er sowieso, da er lange genug vor Arbeitstätig war und damit die Anwartschaftszeit erfüllt. Während er in einem Minijob ist gibts aber natürlich kein Arbeitslosengeld. Er ist ja nicht arbeitslos. Er ist ein Geringverdiener. Und Geringverdiener haben keinen Anspruch auf ALG, ausser es bestehen noch Restansprüche aus einer früheren Beschäftigung (Überstunden, Resturlaub und all sowas)

Das ist jedenfalls mein Wissensstand.

Beste Grüße,
Anrakyr
 
Zuletzt bearbeitet:

nessuno

Aktives Mitglied
Ich mal davon aus das deine Bekannte und ihr Mann für diese GmbH ein gute Steuerberater haben und diese wird die Antwort wohl wissen. und auch schon längst mit der Geschäftsführer und die Gesellschafterin besprochen haben.

Warum fragst du?
 

Portion Control

Urgestein
Ich weiss nicht wie hoch das Geschäftsführergehalt war, aber wäre es nicht besser gewesen er hätte eine ordentliche Kündigung ( mit Abfindung ) erhalten und sich arbeitslos gemeldet um ALG I zu erhalten?

Als offizielle 400 Euro Kraft hätte man irgendeinen Willi eintragen können - und er hätte ja trotzdem diese kaum zeitaufwendige Tätigkeit erstmal noch selbst ausüben können.

Ich denke, hier wurde ohnehin Geld verschenkt.

12 Monate lang geringverdiener und es hat sich mit ALG I erledigt.
 
G

Gast maumau

Gast
Knappe Sache, eventuell. Solange er UNTER 400 Euro im Monat verdient hat er keinen Anspruch, wenn er arbeitslos wird. Wenn er 400 oder mehr verdient, zahlt er Steuern und all sowas. Und damit hat er Anspruch. Aber den hat er sowieso, da er lange genug vor Arbeitstätig war und damit die Anwartschaftszeit erfüllt. Während er in einem Minijob ist gibts aber natürlich kein Arbeitslosengeld. Er ist ja nicht arbeitslos. Er ist ein Geringverdiener. Und Geringverdiener haben keinen Anspruch auf ALG, ausser es bestehen noch Restansprüche aus einer früheren Beschäftigung (Überstunden, Resturlaub und all sowas)

Das ist jedenfalls mein Wissensstand.

Beste Grüße,
Anrakyr
Du solltest Deinen Wissensstand erweitern.
Der Höchstbetrag in einem 400 Euro Job erhöhte sich um 50 Euro.(Für die private Altersvorsorge)
Ein Geringverdiener unterscheidet sich von dem Inhaber einer geringfügigen Beschäftigung .

Geringverdiener Geringfügige Beschäftigung
 

Theaf

Mitglied
Hallo,

das ging aber schnell. Herzlichen Dank dafür. Ich weiß auch nicht, warum die den Laden nicht schließen. Seit wir hier auf dem Land DSL haben, wird sehr viel online gekauft oder man fährt in die nächste Großstadt zu Einkauf bei "ich bin doch nicht" oder "Geiz ist". Die kleinen Händler werden gar nicht mehr beachtet.

Ich bin gefragt worden, weil ich ein paar mal zum Arbeitsamt musste, konnte jedoch nichts dazu sagen, weil ich immer sehr schnell wieder richtige Arbeit hatte.

LG, Thea
 

Portion Control

Urgestein
Du solltest Deinen Wissensstand erweitern.
Das gilt für dich ebenso! ^^

Man darf nämlich diese ganzen lustigen Übergangsregelungen die gesetzesänderungen mit sich bringen, nicht vergessen:
Es muss erstmal zwischen "Alt"- und "Neuverträgen" künftig unterschieden werden. Da sein 400 Euro job in 2012 begann, kann er auch in 2013 zu den Altverträgen gehören, so lange am Stundenlohn nicht geschraubt wird und er auch auf die gleiche Stundenzahl kommt, also auch weiterhin unter 401 Euro erhält.

Es greift hier also nicht automatisch die Neuregelung.
 

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