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geringfügiges Gewerbe und 400 Euro basis Job?

B

barbie

Gast
Hallo erstmal 🙂,

bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen.
Und zwar:
ich bin geringfügig Selbständig,und nun könnte ich einen 400 Euro Job eventuell bekommen.Habe morgen Vorstellungsgespräch,daher möchte ich mich vorab erkundigen.
Müßte ich dann mein Gewerbe aufgeben,wenn ich den Job erhalte?
Und gibt es Abzüge auf 400€ basis?

Wäre dankbar für jeden Rat 🙂 .
Danke und Gruß
Barbie
 
Hallo erstmal 🙂,

bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen.
Und zwar:
ich bin geringfügig Selbständig,und nun könnte ich einen 400 Euro Job eventuell bekommen.Habe morgen Vorstellungsgespräch,daher möchte ich mich vorab erkundigen.
Müßte ich dann mein Gewerbe aufgeben,wenn ich den Job erhalte?
Und gibt es Abzüge auf 400€ basis?

Wäre dankbar für jeden Rat 🙂 .
Danke und Gruß
Barbie

Hallo Barbie 🙂

Ich hoffe mit dieser Eingabe geholfen zu haben .:


www.400-euro.de/400/faq.html

Ich mag die Luft zum atmen * Ich mag die Sonne um Braun zu werden *
Ich mag der Mond um ein Heulender Wolf zu werden und die Rolling Stones !

Viele Grüße , Pille
 
Hallo Barbie 🙂

Ich hoffe mit dieser Eingabe geholfen zu haben .:


www.400-euro.de/400/faq.html 😉

Ich mag die Luft zum atmen * Ich mag die Sonne um Braun zu werden *
Ich mag der Mond um ein Heulender Wolf zu werden und die Rolling Stones !

Viele Grüße , Pille 😀
 
Also kurzgefasst ist es so.

Bei einen 400 € - Job gilt die Regel das du von deinen AG den gesammten Lohn ausgezahlt bekommst. Die Sozialversicherungen musst du selbst abführen. Die Meisten werden sich aber wohl über den Ehegatten versichern. Der AG bezahlt eine Pauschale an SV die man als AN nicht mitbekommt (die Pauschale wurde erst vor Kurzen erhöht). Auf deinen Lohnschein wird also Netto-wie-Brutto stehen.
Sollte man neben dem 400 € - Job noch einen zweiten Job haben, was ja bei dir als Selbstständige zutrifft ist man ab einen monatlichen Verdienst von 401 € gesetzlich sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig und muss zwingend eine Lohnsteuererklärung abgeben. Da du selbstständig bist musst du das aber sowieso, zusammen mit der Einkommensüberschusserklärung.
Dein Gewerbe musst du nicht aufgeben, es gibt allerdings ein paar Sachen die du als Gewerbetreibender beachten musst, z.B. die Wettbewerbsregelungen.

Ewe
 
Also kurzgefasst ist es so.

Bei einen 400 € - Job gilt die Regel das du von deinen AG den gesammten Lohn ausgezahlt bekommst. Die Sozialversicherungen musst du selbst abführen. Die Meisten werden sich aber wohl über den Ehegatten versichern. Der AG bezahlt eine Pauschale an SV die man als AN nicht mitbekommt (die Pauschale wurde erst vor Kurzen erhöht). Auf deinen Lohnschein wird also Netto-wie-Brutto stehen.
Sollte man neben dem 400 € - Job noch einen zweiten Job haben, was ja bei dir als Selbstständige zutrifft ist man ab einen monatlichen Verdienst von 401 € gesetzlich sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig und muss zwingend eine Lohnsteuererklärung abgeben. Da du selbstständig bist musst du das aber sowieso, zusammen mit der Einkommensüberschusserklärung.
Dein Gewerbe musst du nicht aufgeben, es gibt allerdings ein paar Sachen die du als Gewerbetreibender beachten musst, z.B. die Wettbewerbsregelungen.

Ewe

Hallo ,

man braucht nur den Tip von Pille zu verfolgen und schon weis man über das was man auch wissen muss . Ich möchte insofern aber keine Kritik ausüben .

Ich kann nur nur hoffen daß Sie den faq gelesen haben ? Ferner hat Barbie betont ; Ob sie einen Nebenjob ausüben darf und deshalb hat das Mitglied für Barbie den Tip zum besuchen der Sites gegeben. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend .
 
Also kurzgefasst ist es so.

Bei einen 400 € - Job gilt die Regel das du von deinen AG den gesammten Lohn ausgezahlt bekommst. Die Sozialversicherungen musst du selbst abführen. Die Meisten werden sich aber wohl über den Ehegatten versichern. Der AG bezahlt eine Pauschale an SV die man als AN nicht mitbekommt (die Pauschale wurde erst vor Kurzen erhöht). Auf deinen Lohnschein wird also Netto-wie-Brutto stehen.
Sollte man neben dem 400 € - Job noch einen zweiten Job haben, was ja bei dir als Selbstständige zutrifft ist man ab einen monatlichen Verdienst von 401 € gesetzlich sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig und muss zwingend eine Lohnsteuererklärung abgeben. Da du selbstständig bist musst du das aber sowieso, zusammen mit der Einkommensüberschusserklärung.
Dein Gewerbe musst du nicht aufgeben, es gibt allerdings ein paar Sachen die du als Gewerbetreibender beachten musst, z.B. die Wettbewerbsregelungen.

Ewe

Hallo !
Das kann man alles unter www.400-euro.de/400/faq.html finden und vieles mehr . Es liegt ferner noch keine Rückantwort etc.vor, was das neue Mitglied Barbie wirklich zurzeit betreibt . Also erst abwarten und Tee Trinken.Ist nicht böse gemeint und vor allem habe ich ein Ohr für Kritik🙂
 
Ich habe es nur mal kurz zusammengefasst. Barbie hat sich seitdem bei mir per pn gemeldet gehabt und noch eine Kleinigkeit gefragt.

Das Thema an für sich müsste sich also mit deinen Link und meiner Zusammenfassung schon erledigt haben.

Ewe
 

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