Hallo Bea,
über die Befugnisse eines GVs ist jede Menge zu lesen. Aber ich glaube beinahe, dass die Kompetenzen eines GVs gar nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind.
Ein GV darf "nur" Sachen des Schuldners pfänden und nicht die einer dritten Person.
Dann bin ich falsch informiert. Soviel ich weiß, braucht der GV nicht die Eigentumsverhältnisse prüfen. Für die Pfändung reicht es aus, wenn sich die zu pfändenden Gegenstände im "Gewahrsam des Schuldners" befinden. Der rechtmäßige Eigentümer muss sich dann über eine Drittwiderspruchsklage sein Eigentum zurück klagen.
Hast du eventuell die Gesetzestexte bzw. Paragraphen dazu?
Threadersteller ist nicht mit ihrem Partner verheiratet (auch wenn beide verheiratet wären, stammten die Schulden vor der Eheschliessung) und deshalb muss der GV sich genau erkundigen, welches ihr bzw. welches nicht ihr Eigentum ist.
Das würde Sinn machen, weil dann die Drittwiderspruchsklage nicht erforderlich wäre und der Eigentümer sich viel Arbeit und Ärger ersparen würde, wenn ein GV tatsächlich dazu "per Gesetz" verpflichtet ist.
Aber sie nehmen wohl gerne möglichst viele "verwertbare Gegenstände" ins Vermögensverzeichnis auf.
Es wurde ja auch darauf hingewiesen, das diese Sachen dem Freund gehören. Damit ist der GV weit über seine Befugnisse hinaus gegangen und kann ihm richtig viel Ärger einbringen.
Könnte man ihn dann verklagen bzw. schadensersatzpflichtig machen?
Oft kommt es auch vor, das trotz einer eidesstattliche Versicherung der GV nach ein paar Monaten wegen dem selben Anliegen wieder vor der Tür steht.
Auch das ist nicht zulässig!!
Manche GVs versuchen es einfach "auf Teufel komm raus". Ich hab mal gelesen, dass sie am Umsatz (also am Wert der gepfändeten Dinge) beteiligt sein sollen. In dem Fall würden sie das vielleicht sogar eigenmächtig und im eigenen Sinn tun.
Aber ich glaube auch, dass sie das nicht tun dürfen - egal, ob eigenmächtig oder im Auftrag des Gläubigers. Eigentlich soll der Schuldner doch 3 Jahre Zeit nach Abgabe der EV haben, damit er eine Chance hat finanziell wieder auf die Beine zu kommen.
Gruß, Renate