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Gerichtsvollzieher pfändet Sachen die mir nicht gehören

Nein, das ist von Anfang bis Ende falsch. Der GV darf nur das pfänden was dem Schuldner gehört - und ein Eintrag im Kfz-Brief sagt nichts über das Eigentum aus.
 
Nein, das ist von Anfang bis Ende falsch. Der GV darf nur das pfänden was dem Schuldner gehört - und ein Eintrag im Kfz-Brief sagt nichts über das Eigentum aus.

Hallo,
genauso sieht es aus. Der Eintrag im Brief sagt nur, wer Versicherungsnehmer ist!!

Eigentümer ist der jenige, der über dieses Fahrzeug einen Kaufvertrag hat.

In diesem Fall hat der Freund die Treaderstellerin quasi beauftragt, das Fahrzeug anzumelden und zu kaufen.

Wichtig wären hier Zeugen, die diesen Ablauf bestätigen können.

Daher, solltetes Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, kannst Du mit ruhigem Gewissen angeben, das Dir kein Fahrzeug gehört.

Besitzen heisst noch lange nicht, das Du auch der Eigentümer bist!

Gruß
Bea
 
Mein Freund hatte sich vor 3 Monaten ein neues (5 Jahre alt) Auto zugelegt. Da er Arbeiten (Montage) musste, hatte ich den Wagen angemeldet (stehe versicherungstechnisch ein bischen besser da, als mein Freund) und auch den Kaufvertrag unterschrieben.

Er verlangte den Fahrzeugschein--- indem ja mein Name drin steht--- und ging hinters Haus und machte auf jedem Schloss seinen Aufkleber drauf.
Wenn Du den Kaufvertrag unterschrieben hast, dann ist das Auto Dein Eigentum.
 
Das stimmt auch nicht, weil man ohne weiteres ein Auto mit Kaufvertrag kaufen kann - den Brief aber dann zwecks Finanzierung an die Bank abrtitt. Dann ist die Bank Eigentümer und man selbst nur Besitzer.
Und genau auf diesem Wege kann man sich auch ein Auto auf dem Familienwege finanzieren. Geldgeber ist z.B. der Vater, der den Brief in Sicherheit nimmt - und mit dem ( Vater ) man dann einen Ratenzahlungsplan macht. Der "Vater" kann auch ein Freund oder sonstwer sein.......
 
Hallo Bea,

über die Befugnisse eines GVs ist jede Menge zu lesen. Aber ich glaube beinahe, dass die Kompetenzen eines GVs gar nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind.

Ein GV darf "nur" Sachen des Schuldners pfänden und nicht die einer dritten Person.
Dann bin ich falsch informiert. Soviel ich weiß, braucht der GV nicht die Eigentumsverhältnisse prüfen. Für die Pfändung reicht es aus, wenn sich die zu pfändenden Gegenstände im "Gewahrsam des Schuldners" befinden. Der rechtmäßige Eigentümer muss sich dann über eine Drittwiderspruchsklage sein Eigentum zurück klagen.

Hast du eventuell die Gesetzestexte bzw. Paragraphen dazu?

Threadersteller ist nicht mit ihrem Partner verheiratet (auch wenn beide verheiratet wären, stammten die Schulden vor der Eheschliessung) und deshalb muss der GV sich genau erkundigen, welches ihr bzw. welches nicht ihr Eigentum ist.
Das würde Sinn machen, weil dann die Drittwiderspruchsklage nicht erforderlich wäre und der Eigentümer sich viel Arbeit und Ärger ersparen würde, wenn ein GV tatsächlich dazu "per Gesetz" verpflichtet ist.

Aber sie nehmen wohl gerne möglichst viele "verwertbare Gegenstände" ins Vermögensverzeichnis auf.

Es wurde ja auch darauf hingewiesen, das diese Sachen dem Freund gehören. Damit ist der GV weit über seine Befugnisse hinaus gegangen und kann ihm richtig viel Ärger einbringen.
Könnte man ihn dann verklagen bzw. schadensersatzpflichtig machen?

Oft kommt es auch vor, das trotz einer eidesstattliche Versicherung der GV nach ein paar Monaten wegen dem selben Anliegen wieder vor der Tür steht.
Auch das ist nicht zulässig!!
Manche GVs versuchen es einfach "auf Teufel komm raus". Ich hab mal gelesen, dass sie am Umsatz (also am Wert der gepfändeten Dinge) beteiligt sein sollen. In dem Fall würden sie das vielleicht sogar eigenmächtig und im eigenen Sinn tun.

Aber ich glaube auch, dass sie das nicht tun dürfen - egal, ob eigenmächtig oder im Auftrag des Gläubigers. Eigentlich soll der Schuldner doch 3 Jahre Zeit nach Abgabe der EV haben, damit er eine Chance hat finanziell wieder auf die Beine zu kommen.

Gruß, Renate
 
:mad:Wenn du in dem Kaufvertrag stehst hat der
GV recht.
Google dich mal durch Drittwiderspruchsklage oder
Vollstreckungsabwehrklage.

Wenn dein Freund das siegel aufgebrochen hat,dann hat der sich strafbar gemacht,wie schon gesagt wurde.

Dann müsste dein Freund vor Gericht Antrag einreichen,
und nachweisen dass die Gegenstände ihm sind.

Ist aber auch dumm gelaufen,wenn IHM das Auto ist,
wieso stehst du im Kaufvertrag?

liebe Grüsse
Mortischa
 

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