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Gerichtlicher vergleich!

A

antimoralin

Gast
Nun mal eine frage!

Ist ein gerichtlicher vergleich beim arbeitsgericht vom arbeitgeber nicht einzuhalten!

Mir wurde im dez. 07 ausserordendlich gekündigt zum 1.05.08

Der gütigungstermin war am 14.2.08 nach langen hin u. her endlich unter fach u. keinen widerspruch von seiten des arbeitgebers!

Am 21.4.07 kam der richterliche beschluss!

Nun das eine interessiert mich, ich wurde zwar von der küchenhilfe auf reinigung versetzt, aber was solls, ich wusste, über kurz oder lang wird die küche aufgegeben, bin ja eingeweiht seit 19 jahren, hie u. da erfährt man ja solches!

In der gleichen zeit wurden anderen mitarbeitern auch gekündigt, ihnen einen änderungsvertrag angeboten mit der einschränkung auf arbeitszeit usw.!

Nun eine hats tatsächlich geschaft ohne anwalt, ihr geplärr hat früchte getragen, hat einen jop bekommen auf 60% neuvertrag, auch schon 20 jahre da, wo sie arbeiten soll steht noch heute in den sternen, ja arbeit wäre ja da, aber man will ja sparen!
Nun ich war krank von mai bis 14.08. 08 nun wird mir angeboten doch nicht wie im vergleich ausgehandelt, statt um 6:00 zu arbeiten, um 13:30 jetzt anzufangen, wurde extakt dieser punkt angeschnitten bei der verhandlung, dann eine abfindung, wenns nicht geht!
Nun der arbeitgeber ist der öffentliche dienst, der arbeitgeber ist nicht mein chef, sitzt fern vom betrieb, wir haben einen rektor, über derem kopf wird vieles beschlossen.

Ich bin so sauer, die mitarbeiterin die 60% hat, macht meine arbeit die ich früher hatte oder bereitgestellt wurde, könnte doch allenshalber die arbeit zu meinem beginn um 13:30 übernehmen, keiner spricht davon, will keinen ärger haben, habs dem rektor gesagt bei vorlage der arbeitunterlagen!

Der vergleich ist doch gültig u. zu apzeptieren oder nicht, ist wohl vom arbeitgeber vorgeschlagen!
Die eine frau müsste doch, weil teizeit auf meine jetzt zugewiesene arbeit versetzt werden.

Soll ich ich dem arbeitgeber das "messer an die brust setzen" ihm eine frist setzen?:mad:
 

paps1959

Aktives Mitglied
Ein Vergleich ist einzuhalten.
Sie sollten den Arbeitgeber daran erinnern.
Notfalls ist das Arbeitsgericht vom Scheitern zu informieren und der Arbeitsrechtsstreit fortzusetzen.
 

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