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chioaachen
Gast
Ein Bekannter , den seine Stieftochter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte, wurde im August zu 6 Jahren Haft verurteilt. Nunmehr liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Urteil hatte nach insgesamt 18 Verhandlungstagen bereits die meisten Zuschauer überrascht, die fest mit einem Freispruch gerechnet hatten, da die einzige Zeugin ( die angeblich Geschädigte) sich in ihren Aussagen in Widerspüche verwickelte.
In der schriftlichen Urteilsbegründung verdreht das Gericht aber selbst unbestrittene Tatsachen, um den Urteilsspruch plausibel zu begründen.
Einige Beispiele: Mein Bekannter soll die Übergriffe beim Gassigehen begangen haben. Die Familie hatte 2 Hunde, einen Schäferhund und einen Pudel, mit denen er und sie u.a. zu einem sogenannten Hochsitz gingen, einem Standort für Jäger, der in einem kleinen Wäldchen stand. Nach Angabe der Geschädigten erfolgten die Übergriffe in einem Zeitraum von mehr als 2 Jahren etwa jeden 2. Tag, sommers wie winters ohne Unterschied. Das Gericht stellte bei einem Ortstermin fest, das Wäldchen biete genügend Sichtschutz vor zufällig vorbei kommenden Wanderern, zumindest im Sommer. Da die beiden im Herbst und Winter bei der fehlenden Vegetation sich wie auf dem Präsentierteller befunden hätten, änderte das Gericht in der Begründung den "Übergriffszeitraum" von 2 Jahre ohne Unterbrechung auf Frühjahr und Sommer eines Jahres. Wohlgemerkt: OHNE dass die Zeugin sich in der Verhandlung korrigiert hatte!
Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang waren die Hunde. Die Zeugin hatte ausgesagt, er habe ihre kleine Schwester , die öfters mitgegangen war, mit den Hunden weggeschickt. Nachdem im Ortstermin klar geworden war, dass das Kind (damals 6 Jahre) die Hunde garnicht hätte halten können, steht nun in der schriftlichen Begründung, er habe die Hunde frei laufen lassen. Natürlich auch hierzu kein Wort in der Verhandlung, wo leicht widerlegt worden wäre, dass zumindest der große Hund beim Frei-Laufen-Lassen für immer über alle Berge verschwunden wäre. Das Gericht dichtet halt gerne.
Ein weiterer Vorwurf war der Besitz von 3 kinderpornographischen Filmen(Länge 3, 6, und 11 Sekunden), gefunden auf einer CD im Zimmer des Mädchens(!).Die polizeiliche Untersuchung des beschlagnahmten Pcs ergab, dass die CD mit den Filmchen NICHT auf dem Pc des Verurteilten gebrannt wurde. Im Urteil:" Da diese Dateien auf einer selbst erstellten CD-Rom gefunden wurden..." Das Gericht dreht also schlicht das Untersuchungsergebnis der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft um.
Diese 3 Beispiele (es gibt noch mehr) sollen genügen. Es geht mir also nicht darum, dass das Gericht in "freier Beweiswürdigung" die Aussage A als richtig und die Aussage B als falsch wertet, sondern um die schlichte Verdrehung von Tatsachen, um so auf Deubel komm raus eine sonst nicht mögliche Schlüssigkeit des Tatgeschehens herzustellen.
IST DAS ZULÄSSIG ?? DARF EIN GERICHT TATSACHEN VERDREHEN ?? Und vor allem: WAS KANN DER VERURTEILTE DAGEGEN TUN (außer Revision einlegen) ??
In der schriftlichen Urteilsbegründung verdreht das Gericht aber selbst unbestrittene Tatsachen, um den Urteilsspruch plausibel zu begründen.
Einige Beispiele: Mein Bekannter soll die Übergriffe beim Gassigehen begangen haben. Die Familie hatte 2 Hunde, einen Schäferhund und einen Pudel, mit denen er und sie u.a. zu einem sogenannten Hochsitz gingen, einem Standort für Jäger, der in einem kleinen Wäldchen stand. Nach Angabe der Geschädigten erfolgten die Übergriffe in einem Zeitraum von mehr als 2 Jahren etwa jeden 2. Tag, sommers wie winters ohne Unterschied. Das Gericht stellte bei einem Ortstermin fest, das Wäldchen biete genügend Sichtschutz vor zufällig vorbei kommenden Wanderern, zumindest im Sommer. Da die beiden im Herbst und Winter bei der fehlenden Vegetation sich wie auf dem Präsentierteller befunden hätten, änderte das Gericht in der Begründung den "Übergriffszeitraum" von 2 Jahre ohne Unterbrechung auf Frühjahr und Sommer eines Jahres. Wohlgemerkt: OHNE dass die Zeugin sich in der Verhandlung korrigiert hatte!
Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang waren die Hunde. Die Zeugin hatte ausgesagt, er habe ihre kleine Schwester , die öfters mitgegangen war, mit den Hunden weggeschickt. Nachdem im Ortstermin klar geworden war, dass das Kind (damals 6 Jahre) die Hunde garnicht hätte halten können, steht nun in der schriftlichen Begründung, er habe die Hunde frei laufen lassen. Natürlich auch hierzu kein Wort in der Verhandlung, wo leicht widerlegt worden wäre, dass zumindest der große Hund beim Frei-Laufen-Lassen für immer über alle Berge verschwunden wäre. Das Gericht dichtet halt gerne.
Ein weiterer Vorwurf war der Besitz von 3 kinderpornographischen Filmen(Länge 3, 6, und 11 Sekunden), gefunden auf einer CD im Zimmer des Mädchens(!).Die polizeiliche Untersuchung des beschlagnahmten Pcs ergab, dass die CD mit den Filmchen NICHT auf dem Pc des Verurteilten gebrannt wurde. Im Urteil:" Da diese Dateien auf einer selbst erstellten CD-Rom gefunden wurden..." Das Gericht dreht also schlicht das Untersuchungsergebnis der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft um.
Diese 3 Beispiele (es gibt noch mehr) sollen genügen. Es geht mir also nicht darum, dass das Gericht in "freier Beweiswürdigung" die Aussage A als richtig und die Aussage B als falsch wertet, sondern um die schlichte Verdrehung von Tatsachen, um so auf Deubel komm raus eine sonst nicht mögliche Schlüssigkeit des Tatgeschehens herzustellen.
IST DAS ZULÄSSIG ?? DARF EIN GERICHT TATSACHEN VERDREHEN ?? Und vor allem: WAS KANN DER VERURTEILTE DAGEGEN TUN (außer Revision einlegen) ??