Das ist alles gut und schön für "Normalos", die jahrelang einfach ihr Gehalt verdienen und dabei auch etwas zur Seite legen können.
Nach einer unschönen Scheidung, wie bei @Veil , ist die finanzielle Situation aber anders.
Kannst du das bitte berücksichtigen? Die Kosten für die Scheidung, die neue Wohnung und vermutlich Unterhalt für ihren dämlichen Ex, der im übrigen die Schulden verursacht hat, sind sicherlich nicht gering.
Während in Deutschland der Arbeitnehmeranteil zur KV direkt vom Gehalt einbehalten wird, bekommt man in der Schweiz halt das Geld überwiesen und zahlt es direkt an die KV. In Deutschland kann auch keiner einfach sagen, er möchte das Geld lieber anderweitig ausgeben und überwiesen bekommen.
In der Schweiz haftet man nicht automatisch für Schulden, die der Ehepartner gemacht hat. Sie muss also entweder die Kredite mitunterzeichnet haben oder aber bei den Verträgen mitgebürgt haben.
Wenn dann nicht mal etwas finanziert wurde, was jetzt beiden gehört und 'zu Geld gemacht' werden kann, ist da wenig Aussicht auf eine Schadensbegrenzung.
Notfalls hat sie aber auch die Möglichkeit Geld von der Pensionskasse (2. Säule in der Schweiz) vorab zu beziehen und damit die Schulden zu tilgen.
Zuletzt bearbeitet: