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Geldstrafe wegen betrug :((

Nur Freiheitsstrafen BIS ZU zwei Jahren können mit einer Bewährung (mit verschiedenen Bewährungsauflagen) versehen werden. AB zwei Jahren bzw. 2 J. und 1 Tag ist diese FHStrafe immer ohne Bewährung. Eine Bewährungszeit kann z. B. wiederum drei Jahre betragen, ich meine, bis zu 5 Jahren als Maximum.

Es gibt also keine 3 Jahre Freiheitsstrafe und das dann zur Bewährung ausgesetzt.
War sicher ein Missverständnis.
Sowas wird auch schon mal in den Medien falsch berichtet, fällt schon mal auf. 🙂
Allerdings beziehe ich mich auf Erwachsenenstrafrecht - ab 21 J. - , ich weiß nicht, wie es beim Jugendgericht ist.
 
hey du, ich habe auch vor kurzem eine anzeige wegen betrüg bekomme wegen der selben sache....ich hab 3 jahre auf bewährung bekommen und einen eintrag ins strafregister und 80 sozialstd muss ich machen weil ich keine strafe zahlen kann...es ist eine sehr scheiss situation ich weiss wie du dich fühlst grad glaub mir

Im herkömmlichen Sprachgebrauch bedeutet dies: 3 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, Bewährungslänge wird nicht erwähnt.

Dass das eigentlich nicht geht, weiß ich auch, vll. hat sie sich tatsächlich ungeschickt ausgedrückt und wird uns sicher aufklären, was nun genau.

Nochmal zu den Fotos: Ich finde Realfotos im Internet immer gefährlich und bei so brisanten Themen sowieso. Sowohl die TE als auch o.g. Userin sollten meiner Meinung nach ihre Fotos aus dem Avatar nehmen.
 
Hallo Selina,

also -Du wurdest wegen "Eingehungsbetrug" zu einer Geldstrafe verurteilt. D.h. man wirft Dir vor, dass durch Dich ein Kaufvertrag bzw. Vertragsabschluss zustande kam obwohl du wusstest, dass Du Deine gesetzlichen Pflichten aus diesem Kaufvertrag nicht erfüllen kannst.

Jedoch -
bei einem Strafbefehl (gegen den Du innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen kannst) ist die Strafe nach Leistung der Zahlung (ggf. auch in Raten-wenn diese nach Vorsprache gewährt werden) -abgegolten.
Vorbestraft bist Du dadurch jetzt noch nicht. Außerdem wärst Du erst ab 90 Tagessätzen vorbestraft.
Von daher-bitte um Ratenzahlung und zahle die Raten-
nach Rechtskraft auch regelmässig. Ansonsten läufst Du Gefahr, dass Du die Strafe "absitzen" musst-wenn Du verstehst-
wie ich das meine.

lg.Sissy
 

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