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Geldstrafe wegen betrug :((

selina20

Mitglied
hallo ich habe heute einen gelben brief in meinem postkasten gefunden. Indem lautet :

Straftbefehl:

im zeitraum von 12.01.10 bis zum 25.02.10 tätigten sie in vier Fällen Einkäufe in verschiedenen Fillialen der Firma H&M.
Sie bezahlten per Lastschriftverfahren Ec karte obwohl ihr konto wie sie wussten nicht gedeckt war.

strafbar als:
Betrug in vier Fällen gemäß §§263 Abs1, 53stGB 😕😕

Beweismittel :Geständnis.( Dadurch habe gehofft das sich das mindert für mich auswirkt,)

Urkunden : Auszug aus dem Bundeszentralregister. ?? Bekomme ich einen eintrag ins führüngszeugnis?

Gegen sie wird eine gesamtgeldstrafe in höhe von 35 Tagessätzen verhängt . Die einzelstrafen betragen :
zu1. 10 tagessätze zu 2. 10 tagessätze zu 3.15 tagessätze zu 4. 15 tagessätze ?? ( Das verstehe ich nicht )

DEr tagessatz wird auf 15.euro ausgelegt Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit 525,00€ :mad::mad:

Ich soll in raten zahlen,

Ich habe auch die Kosten des verfahrens und die auslagen zu tragen ??? Hilfe was kommt noch auf mich zu ?

wer kann mir helfen??
 
Für mich liest es sich so,als ob es bereits eingetragen wurde.
Man beruft sich auf den Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Du mußt es zahlen, sonst gehst du ins Gefängnis.

In deinem polizeilichen Führungszeugnis wird es nicht vermerkt werden.
Ich habe die entsprechende Stelle fett gekennzeichnet.

Wenn im Führungszeugnis steht:

"Inhalt: Keine Eintragung",

dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

http://www.bundesjustizamt.de/cln_1...ht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText6
 
Zuletzt bearbeitet:
Du mußt es zahlen, sonst gehst du ins Gefängniss.

Das sie es zahlen MUSS, ist keine Frage...aber ich denke nicht das sie sofort ins Gefängnis muss, wenn sie mit einer Zahlung in Verzug gerät. 😉

Trotzdem, Betrug ist für mich eine der schlimmsten Sachen. Und die Tatsache das du auf ein noch milderes Urteil gehofft hast, zeigt mir das du dir über den Ernst der Situation nicht im Klaren bist.🙄
 
Natürlich bin ich mir im klaren 🙁

Aber morgen gehe ich mal zu der staatsanwältin und frage sie ob ich nicht einen antrag auf gemeinnützige arbeit stellen kann.

Ach ich mach das nie wieder. !!!!!!
 
Natürlich bin ich mir im klaren 🙁

Aber morgen gehe ich mal zu der staatsanwältin und frage sie ob ich nicht einen antrag auf gemeinnützige arbeit stellen kann.

Ach ich mach das nie wieder. !!!!!!


Nimm Dir lieber einen 400 Euro Job nebenbei, dann hast du in 2-3 Monaten alles bezahlt und von der Backe,
 
Natürlich bin ich mir im klaren 🙁

Aber morgen gehe ich mal zu der staatsanwältin und frage sie ob ich nicht einen antrag auf gemeinnützige arbeit stellen kann.

Ach ich mach das nie wieder. !!!!!!

So ein Mist an der Hacke,wegen ein paar Klamotten.🙄


Wenn du keine ausreichenden Einkünfte hast um die Strafe zu
zahlen,kann sie in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.
Nimm deinen Bescheid über dein Einkommen mit zum Gericht.

L.G.Karin
 
wenn ich 400euro beziehe dann sagt die gute staatsanwältin dass ich doch dann in raten zahlen konnte, 50euro oder gar 25euro.

50 oder 25 Euro kann als Ratenzahlung sogar bei AlG II gefordert werden.
Dann gibt es eben keine neuen Klamotten oder Internet.😉

Im AlG II sind monatlich 35,90 für Bekleidung enthalten,
die kannst du nehmen um die Strafe zu zahlen.😀
 
Ups, so leicht bekommt man einen Strafbefehl....nur weil das Konto nicht gedeckt ist???? Das wusste ich nicht😕Da kann man ja ziemlich leicht in die Gesetzesmühle geraten.
 

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