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Geldansprüche

  • Starter*in Starter*in azubi-w
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azubi-w

Gast
Hallo.

Wie ist das eigentlich so geregelt?! Ich hoffe es kann mir irgendwer helfen 🙂

Ich (bald 18, Azubi) (etwa 450€ für mich im Monat) möchte mit meinem Freund (20,Azubi, ca.500€ für ihn im Monat) Kindergeld ist bei ihm schon drinne gerechnet, obwohl er noch bei seinem Vater lebt. Aber er bekommt das Rechtmäßig. Wie ist das aber nun, wenn wir nun zusammen ziehen möchten?!
Bei mir würde das wohl gehen, aber bei ihm nicht...
Bekommt man dann irgendwie eine Unterstützung?!
Wäre echt nett, wenn einer helfen kann.
 
azubi-w meinte:
Hallo.

Wie ist das eigentlich so geregelt?! Ich hoffe es kann mir irgendwer helfen 🙂

Ich (bald 18, Azubi) (etwa 450€ für mich im Monat) möchte mit meinem Freund (20,Azubi, ca.500€ für ihn im Monat) Kindergeld ist bei ihm schon drinne gerechnet, obwohl er noch bei seinem Vater lebt. Aber er bekommt das Rechtmäßig. Wie ist das aber nun, wenn wir nun zusammen ziehen möchten?!
Bei mir würde das wohl gehen, aber bei ihm nicht...
Bekommt man dann irgendwie eine Unterstützung?!
Wäre echt nett, wenn einer helfen kann.

Hallo,

ich fürchte, außer eventuell Berufsausbildungsbeihilfe des Arbeitsamtes gibt es keine Ansprüche. Schau doch mal in diesen Thread, da hatte ich einiges dazu geschrieben, was die Ansprüche betrifft.

http://www.hilferuf.de/forum/familie/38648-koennte-ich-zu-meinem-freund-ziehen-2.html
 

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