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geistig schwerstbehindert und sich selbst überlassen

Bleibtreu

Mitglied
Es ist schwer, die Geschichte in eine kurze knappe Form zu bringen, also habt bitte etwas Verständnis.

Meine Schwester ist seit Ihrer Geburt geistig behindert und wurde von unserer Mutter versorgt. Heute ist meine Schwester 61 Jahre und meine Mama vor drei Tagen verstorben.
Seitdem lebt nun meine Schwester allein in einem großen Einfamilienhaus und " geht mit schnellen Schritten " vor die Hunde.
Ihr Zustand: Pflegegrad 2, geistig behindert ( anerkannt ), schwerst inkontinent, schwerst Zuckerkrank ( Werte 17 bis 20) gespritze Einheiten Insulin 45/50 Einheiten dreimal täglich + Langzeitinsulin über Nacht.

Altersstarrin: ich lasse niemanden rein, nehme die Windeln nicht, bin doch nicht blöde usw. ärztliche Betreuung lehnt sie konsequent ab. Will nicht, das ständig fremde Menschen ins Haus kommen, können ja Gangster sein.

Seit zwei Jahren hat sie nun eine Betreuerin, die sagt: Sie hat sich den Wünschen meiner Schwester anzupassen, egal, ob sie verwahrlost oder sich selbst gefährdet. Nach meinen Recherchen ist das sogar gesetzlich richtig.
"Jeder Mensch hat das Recht zu verwahrlosen.", darüber gibt es sogar ein Gerichtsurteil.

Aber emotional absolut nicht nachvollziehbar.
Falls Ihr jetzt fragt: "Wo war ich die ganze Zeit????". Ohne Gründe zu nennen, meine Mutter hat mich aus der Familie geworfen ( ca. 15 Jahre her) niemand durfte Kontakt zu mir aufnehmen, oder mit mir Kontakt halten.

Meine Frage: Die Betreuerin will meine Schwester in einer zwei Raum Wohnung unterbringen. Ich möchte gern ein betreutes Wohnen in einer geeigneten Wohnform. ( Auf Grund der Zuckerwerte ist eine körperliche Behinderung _ Rollstuhl - nicht ausgeschlossen.

Wie soll ich mich nun verhalten, welche Tipps könnt Ihr mir geben. Ich werde auf alle Fälle nicht zuschauen, wie Behörden und Betreuer auf das schlimmste warten um zu handeln.
Finanziell hat meine Mama für alles gut vorgesorgt.

Bitte helft mir
 
Hallo,

ich finde es gut, dass du dir Gedanken um deine Schwester machst 🙂

Ist deine Schwester denn soweit selbstständig im Alltag? (Insulin/Medikamente nehmen, kochen, Wäsche waschen, einkaufen, usw usw) geht das mit Unterstützung? Oder gar nicht?

Hat sie den Tod eurer Mutter realisiert und sind ihr Veränderungen klar?

Ja, jeder hat ein Recht auf Verwahrlosung - aber ich denke das gilt nur, soweit man sich wohl fühlt. Noch sitzt deine Schwester ja nicht im Rollstuhl - wenn sie den Alltag gut bewältigen kann und sich gut fühlt, spricht ja erstmal nichts gegen die Wohnung.
In ein Wohnheim kann sie später immer noch....

Wie ist denn euer Kontakt heute nach 15 Jahren "Pause"?
 
Danke für deine Antwort,

sie hat unsere Mutter gefunden, ( meine Mama ist umgefallen, und war sofort tot, lag in ihrem Blut, weil sie sich schwer den Kopf aufgeschlagen hat).
Meine Schwester hat ihr ein Handtuch über den Kopf geworfen und ist zu unseren Nachbarn gelaufen, " Die Alte liegt drüben"

Sie hat immer unter unserer Trennung gelitten, momentan ist sie nur am Schimpfen über unsere Mutter, keinerlei Trauer.( aber sie lebt eben in ihrer eigenen Welt, auch wenn es weh tut, kann ich ihr nicht böse sein.)

Mit ihren Zuckerwerten müßte sie auf Ihre Ernährung achten, kann sie aber nicht allein. Sie bekommt momentan Hilfe von meinem Bruder ( Einkäufe ), aber der hat selber Nierenkrebs und ist nur bedingt in der Lage ihr die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.
Ich lebe 220 km entfernt.
 
Hmmm....ja, kann sein, dass sich die Trauer anders äußert, aber da kann man sich nicht drauf vorbereiten.
Das ist gut, dass du ihr das nicht übel nimmst,
das ist bestimmt manchmal auch schwer.

Wäre es dir möglich, der Vormund zu werden?

Und hast du jemanden, der dich unterstützt? Tote Mutter, Sorge um geistig behinderte Schwester und ein krebskranker Bruder klingt nicht gerade nach einer guten Kombination....wie geht es dir?
 
An Trauer ist momentan gar nicht zu denken, weil auch die Betreuerin mich komplett ausklinkt.
Ich bekomme nicht einmal die Kontaktdaten zu den " behandelnden Ärzten. Krankenkasse darf mir keine Info geben.
Betreuungsbehörde kennt die allgemeinen Zustände und schaut weg. Zuständiges Familiengericht braucht ewig zur Klärung der Situation.
Ich fühle mich so hilflos. Mittlerweile werde ich das Gefühl nicht los, das diese " private " Betreuerin meine Schwester nun komplett " ausnimmt", ohne sich wirklich um sie zu kümmern.
Selbst waschen könnte sie ja, wenn sie wüßte, wann sie waschen müsste. Ich habe sie am Wochenende erst mal in die Dusche geschickt, nachdem der Uringeruch sehr penetrant war. Ihr Antwort: Ich muß mich nicht waschen, jeder sagt mir immer , was ich machen soll., das weiß ich selbst." Aber das weiß sie eben nicht selbst.
Sie ist in einer Behindertenwerkstatt untergebracht, tagsüber, aber auch dort wird sie wegen Ihres Geruches gemieden.
Hab mich mit anderen Mitarbeitern unterhalten. Sie braucht echt jemanden, der immer in der Nähe ist.
 
Habt ihr schon einmal darüber nachgedacht, die Schwester in eine Einrichtung für geistig Behinderte Menschen unterzubringen?

So wie du deine Schwester schilderst ist alleine wohnen auf Dauer wohl keine Option.
 
All meine Bemühungen dahingehend werden ja von der Betreuerin blockiert.
Diese weigert sich ja sogar mit mir unter vier Augen zu reden.
Tel. legt sie einfach auf, wenn ich unangenehme Fragen stelle.
Betreuungsbehörde ( die für die Betreuer zuständig ist, sieht keinen Handlungsbedarf )

Ich möchte doch nur, wissen, das es ihr gut geht, so wie meine Mama es gewollt hat.
 
Da wirst du wohl ohne einen Anwalt leider nicht weit kommen, notfalls musst du dein Recht zur Vormundschaft ( wenn du das willst) einklagen.
 
So wie der Fall geschildert wird, solltest Du es wirklich mal auf die Spitze treiben lassen, einfach abwarten und Dich nicht einmischen, auch Deine Schwester nicht versorgen oder waschen, sondern laß es einfach mal ein oder zwei Wochen laufen. Denn wenn Deine Schwester dann mal - mangels Versorgung durch die Betreuerin und Eigeneinsicht - ordentlich "verludert" ist, kannst Du vom zuständigen Amt jemanden vorbeischicken, auf "spontane" Kontrolle. Ich bin ziemlich sicher daß auch die Betreuer sowas wie eine Oberaufsicht haben, die darauf schaut, daß diese Betreuer auch spuren und nicht nur das Geld einstecken. Wende Dich dorthin! Denn wenn von amtlicher Seite Defizite in der Pflege festgestellt werden, für die die Betreuerin geradestehen muß, hast Du bessere Karten, sie von diesem Pflegefall abziehen zu lassen.
 
All meine Bemühungen dahingehend werden ja von der Betreuerin blockiert.
Diese weigert sich ja sogar mit mir unter vier Augen zu reden.
Tel. legt sie einfach auf, wenn ich unangenehme Fragen stelle.
Betreuungsbehörde ( die für die Betreuer zuständig ist, sieht keinen Handlungsbedarf )

Ich möchte doch nur, wissen, das es ihr gut geht, so wie meine Mama es gewollt hat.

Hallo,
wende Dich an einen Anwalt, der sich mit der Betreuungsbehörde auseinanderzusetzen hat.

Auch eine Betreuungsbehörde hat einen "Chef".

Mehr kannst Du meiner Ansicht nach nicht machen.

Setz Dich mit der Behinderteneinrichtung in Verbindung und bitte sie um Unterstützung.
Evtl. sind sie bereit, die Tage, an denen sie sehr nach Urin etc. riecht, zu protokollieren.
Das ist ein späteres "Beweismittel" gegen die Betreuungsbehörde.
Lass Dir das nicht gefallen.

alles Liebe
flower55
 

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