Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Gegen den eigenen Bruder vor Gericht aussagen

Justink

Neues Mitglied
Hallo liebe Mitglieder,

mein Dilemma ist, dass ich am kommenden Donnerstag als Zeuge gegen meinen Bruder in der Strafsache wegen Fälschung beweiserheblicher Daten aussagen kann/muss. Ich weiss nur nicht, ob ich gegen meinen eigenen Bruder aussagen kann!

Damit mit ihr etwas Wissen in die Situation bekommt , werde ich kurz ein paar Informationen äußern.

Mein Bruder ist zwei drei Jahre jünger als ich. (Ich bin 26)
- Er hat schon in der Schulzeit(er war auf einer Sonderschule) mit "dubiosen" Geschäften gehandelt, da er in der achten Klasse in der Schule mit mehreren 500 Euro aufgetaucht ist und nur zu den Mitschülern, Lehrern und zu unserer Mutter meinte, dass er eben etwas am laufen hatte.
- Er war Mitwisser bei einem Überfall auf ein Spielsalon(dafür hat er meines Wissen nach 200 Sozialstunden als Strafe bekommen).
- Er hat nach der 10 Klasse an der Sonderschule seinen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 an einem Berufskolleg erreicht und später im laufenden Schuljahr zur Erlangung des Hauptschulabschluss nach Klasse 10, das ganze Schuljahr geschwänzt. Dies kam raus, weil ich während meiner Abi-Zeit, unser Mutter mein Zeugnis vorlegen musste und er ihr sein Schwänzen gestehen musste.
- Anschließend arbeitete er knapp Zwei Jahre als Mitarbeiter bei der Warenverräumung in einem Betrieb von Amazon. Jedes mal wenn er seinen Lohn bekam, hob er diesen direkt am selben Tag ab und bis heute hat er uns nicht die Wahrheit für den verbleib dieses Gehalt geäußert(Er meinte, dass er damit Kleidung gekauft hat-aber nicht von 1225 Euro Netto im Monat!)- Meine Mutter, mein Vater und ich vermuten, dass er spielsüchtig ist(war?)
- Anschließend hat er in mehreren Betrieben als Aushilfe gearbeitet.
- Leider hat er auch im buddhistischen Tempel(unsere Mutter ist Buddhistin) Geld geklaut, sodass unsere Mutter ihn damals raus warf(unsere Eltern sind seit 20 Jahren getrennt). Danach lebte er bei meinem Vater.
- Er hat von unserem jüngeren Bruder 19 Jahre(lebt bei unserem Vater) mehrmals Geld aus dem Portmonee geklaut und bei Fahrscheinkontrollen seinen oder meinen Namen angegeben.
- er hat auf meinem Namen und dem Namen unseres Bruders, auf diversen Internetplattformen verschiedene Artikel zu seiner Adresse geschickt und die Rechnung immer abgefangen , bis es raus kam. Der Schaden auf meinem Namen beläuft sich auf 550 Euro.
- Als meine Mutter ihn damals rausschmiss, hatten die gut 4 Monate keinen Kontakt, dann hatten sie diesen wieder. Bis er 2018 im November wieder im buddhistischen Tempel Geld geklaut hat, meine Mutter war enttäuscht von ihm und unser Vater hat ihm geglaubt, weil er meinte, dass mein Bruder ihn nicht anlügen würde.
- Im Juli habe ich dann den Kontakt zwischen meiner Mutter und ihm wieder hergestellt.
- Ich bin Lehrer an einer Grundschule und er stand plötzlich eines Nachmittags vor dem Schultor(Ich hatte damals Mitleid und offensichtlich hatte er mehrere Kilo abgenommen).
Ich dachte damals wirklich, dass er sich geändert hat. Die ersten zwei Monate ging es gut. In der Zeit, hatte unsere Mutter für ihn alles getan. Ging jede Woche mit ihm Lebensmittel einkaufen und auch Kleidung8-ab und zu). In der Hinsicht hatten meine Mutter und ich andere Ansichten. Ich fand, dass sie ihm alles in den A**** schob, aiuf gut Deutsch gesagt.(entschuldigt, den unfachlichen Ausdruck).
- Ich bemerkte, dass mir immer wieder Gelscheine im Portmonee fehlten, teure Kleidungsstücke weg waren, Parfüms ebenfalls.
- Des Weiteren hatte mein Bruder unsere Großmutter Geld geklaut, obwohl sie sehr wohlhabend ist und ihn jede Woche 50 Euro gab.


Seine weiteren bisherigen Strafen sind: drei Anzeigen wegen Körperverletzung, häufiger Diebstahl in Parfümerien, anstiften von Kindern zum Diebstahl und Drogenbesitz(-handel).
Es gab im Dezember eine Verhandlung, er ist nicht erschienen und der Staatsanwalt hat Haftbefehl erlassen. Er war seit der Zeit untergetaucht und auch per Handy nicht zu erreichen. Bis ich diese Woche die Einladung zum Gericht bekam.


Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich wirklich am Donnerstag gegen ihn aussagen kann. Ich konnte im Internet auch nicht finden, wie er mit seiner Vorgeschichte verurteilt wird(ob er eine Gefängnisstrafe bekommt oder eine Bewährungsstrafe)

Ich weiß nicht, ob er verhaftet wurde oder sich freiwillig gestellt hat.
Oder ob man eine Verhandlung auch ohne ihn als Angeklagten eröffnet, obwohl ich es in der jetzigen Zeit er nicht vermute.

Meine Fragen sind:

1.) Ob man ohne einen NAgklagten eine Verhandlung eröffnen kann.
2.) Ob er am Donnerstag höchstwahrscheinlich eine Freiheitsstrafe bekommt.
3.) Ob ich schuld an seiner Situation bin, weil ich einen Führerschein habe, Abitur habe und jetzt Lehrer bin und er sich dadurch in die Ecke gedrängt fühlte und daher zu kriminellen Aktivitäten sich "näherte".

Leider ist der Text sehr lang geworden. Ich hoffe aber, dass mir einige Personen helfen bzw. Rat geben können.

Beste Grüße

Justin
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Meine Fragen sind:

1.) Ob man ohne einen Angeklagten eine Verhandlung eröffnen kann.
2.) Ob er am Donnerstag höchstwahrscheinlich eine Freiheitsstrafe bekommt.
3.) Ob ich schuld an seiner Situation bin, weil ich einen Führerschein habe, Abitur habe und jetzt Lehrer bin und er sich dadurch in die Ecke gedrängt fühlte und daher zu kriminellen Aktivitäten sich "näherte".
Hallo Justin,
zur ersten Frage hier die Antwort: https://dejure.org/gesetze/StPO/232.html

Zur zweiten: Das wirst du erst am Ende der
Verhandlung erfahren, weil das Gericht ja
alles abwägen und dann entscheiden muss.
Sonst wären Verhandlungen ja überflüssig,
wenn schon vorab klar wäre, was für eine
Strafe es für welche Vergehen genau gibt.

Und zur dritten: Ich kann mir nicht vorstellen,
dass du so viel Einfluss auf das Verhalten deines
Bruders bzw. so viel "Macht" hast. Im Gegenteil:
durch dein "normales" Leben bietest du ihm ein
Vorbild, an das er sich anlehnen könnte, wenn
er wollte. Vielleicht braucht er diese Phase im
Leben, um danach zu verstehen, was wozu führt?

Du hast übrigens ein Aussageverweigerungsrecht:
https://www.strafrecht-bundesweit.d...eigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/

Alles Gute!
Werner
 
G

Gelöscht 75067

Gast
Schuld hast du definitiv nicht. Da dein Bruder schon von Kindesbeinen verhaltensauffällig war, haben wohl mehr Faktoren eine Rolle gespielt. (Erziehung, Scheidung, usw)
Nichtsdestotrotz sollte er erwachsen genug sein, um selbst die Schädlichkeit seines Verhaltens zu erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

SeelenKnacks

Aktives Mitglied
Bei all den Dingen, die Dein Bruder anstellt, musst Du Dir die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit ist, ihn zu stoppen. Er dealt mit Drogen und benutzt dafür Kinder? Er betrügt, stiehlt und verletzt Menschen. Offenbar fehlt es ihm etwas an Unrechtsbewusstsein.
 
Zuletzt bearbeitet:

cucaracha

Urgestein
Du hast überhaupt keine Schuld.

Häufig hat solch ein Verhalten etwas mit der Erziehung aus der Vergangenheit zu tun.

Gegen Familienmitglieder muss man nicht aussagen..
Aber :
Dein Bruder sollte eine Strafe bekommen, sonst wird er weiterhin anderen Leuten Schaden zufügen.

Er bräuchte eine intensive Therapie.
 
G

Gelöscht 75067

Gast
Warum sollte der TE Schuld haben?

Bei all den Dingen, die Dein Bruder anstellt, musst Du Dir die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit ist, ihn zu stoppen. Er dealt mit Drogen und benutzt dafür Kinder? Er betrügt, stiehlt und verletzt Menschen. Offenbar fehlt es ihm etwas an Unrechtsbewusstsein.
Ah srry da wollte mein Handy nicht mitspielen.

Habs geändert.
 

Justink

Neues Mitglied
Hallo,

ich weiß, dass ich als Verwandter ein Zuegenverweigerungsrecht habe. Ich frage mich die ganze Zeit, ob er eine Gefängnisstrafe bekommt und ob er von der Polizei gefasst wurde oder sich selbst gestellt hat. Ist vielleicht eine weitere Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft eine Verhandlung ohne den Angeklagten eröffnen?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Manche Leute sind einfach kriminell.
Von Freunden von uns ist der Bruder wie von Dir beschrieben, von Kind an,
hat zwar Abi gemacht und studiert,
aber ständig zwielichtige Freunde, zwielichtige Geschäfte, als Türsteher, als Schläger gearbeitet.
Ständig Drogen genommen, bis heute.
Im Laufe der Jahre auch gewalttätig gegenüber den Eltern geworden (alle in der Familie sind Tierärzte, wohnen in ihrer Praxis/Klinik und arbeiten auch zusammen).
Drogensüchtig, spielsüchtig. Alkoholiker. Dealer.
1000 Rehas und Strafen.
Egal, was wer wann wo gemacht hat, um ihn zu stoppen oder zu helfen - der Typ hat einfach einen an der Waffel.


ich denke, Du solltest das aussagen, was Du gefragt wirst. wenn du was sagst, was ihm schadet dann nur,
weil er was gemacht hat, was ihm schadet.
Wäre er friedlicher gewesen, wäre es nicht passiert und keiner könnte es bezeugen.
Nur, weil
Du ihn nun schonen würdest, würde er sich ja nicht ändern.

Oder:
durch die Aussage sieht er, was er da so anrichtet und zeigt auch Reue, das wird von Richtern auch immer hoch bewertet.
Wäre es mein Bruder, würde ich reinen Tisch machen - vor allem für ihn selbst.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Verhandlungen können ohne den Angeklagten geführt werden,
aber es hängt u.a. vom Delikt ab.


https://dejure.org/gesetze/StPO/232.html

Ich habe den Eindruck,
Du möchtest nicht aussagen, nur, wenn Du wüsstest, "es passiert nichts.".
Das ist aber nicht möglich, die Entscheidung unterliegt der Justiz. Du bist doch Lehrer- Du weißt doch, was Dienstpflicht ist... und dass man oft auch andere (Institutionen) entscheiden lassen muss. Regeln sind Regeln. Hilft ja nichts.
 

Justink

Neues Mitglied
Danke,

für die Hilfen und Ratschläge. Worüber ich mir den Kopf zerbreche ist, ob ich als Zeuge im Gerichtssaal vor allen anwesenden Personen aussagen muss.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben