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Gefaktes Telefonat mit Andrea Ypsilanti

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

mikenull

Urgestein
Ziemlich sicher. Denn jeder hat hat das Recht z.B. Film-oder Tonaufnahmen von sich verbieten zu lassen. Schäuble muß einen riesigen Zirkus veranstalten um jemanden abhören zu dürfen - gegen dem seinen Willen.

Zitat:

Das vom Grundgesetz geschützte Recht am gesprochenen Wort umfasst auch die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der Inhalt des Gesprächs einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.



Unabhängig davon: Das Video mit Y.s Mann war schon vor Monaten bei Raab zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dr. House

Gast
Wenn überhaupt, macht sich Youtube strafbar und nicht ich.
Auch kann man den Upload gar nicht zurückverfolgen, da man wegen so einer Lapalie keine personenbezogenen Daten herausgeben würde und ich sowieso per Proxy hochladen würde.
 

mikenull

Urgestein
Selbstverständlich machst Du Dich strafbar, wenn Du es hochlädst - das wäre ja sonst wirklich zu platt.
Und Du kündigst es vorher an!
Wenn also jemand jetzt an die SPD eine Meldung macht, dann wird man Dir u.U. den PC beschlagnahmen und suchen. ( suchen lassen natürlich )

Es sind schon Leute wegen ganz anderer Lappalien verknackt worden.
 
C

Catherine

Gast
Meine Güte - immer diese Bangemacherei :rolleyes:

Wenn, dann hat sich dieser falsche Münte strafbar gemacht und die, die es zuerst veröffentlicht haben.

Ist auch nicht das erste mal, dass man Politiker "ausgehorcht" hat. War das nicht beim Busch? Da ist doch irgendein Mikro mitgelaufen und hat recht peinliche "persönliche" Bemerkungen aufgenommen.

Ups.........:D

Das ist wie bei Kindern. Am besten beobachten, wenn sie sich unbeobachtet fühlen - sehr aufschlussreich :D:p
 

mikenull

Urgestein
Ich mache überhaupt niemanden bange - will eigentlich nur verhindern, das sich ejmand wegen solchem Zeug strafbar macht.

Und Du Catherine meinst also ( wie House scheinbar ja auch ) das sich nur der Erstveröffentlicher strafbar macht? Ja, wie ist das dann bei unerlaubtem runterladen von Musik? Wird da nur der "Erstlader" verknackt und die Tausende, die von ihm geladen haben, nicht? So nach dem Motto: Dieses Mal bist Du dran, wir legen zusammen für die Strafe......

Nachdenken, bevor man solche Dinge losläßt.
 
C

Catherine

Gast
Ich mache überhaupt niemanden bange - will eigentlich nur verhindern, das sich ejmand wegen solchem Zeug strafbar macht.

Und Du Catherine meinst also ( wie House scheinbar ja auch ) das sich nur der Erstveröffentlicher strafbar macht? Ja, wie ist das dann bei unerlaubtem runterladen von Musik? Wird da nur der "Erstlader" verknackt und die Tausende, die von ihm geladen haben, nicht? So nach dem Motto: Dieses Mal bist Du dran, wir legen zusammen für die Strafe......

Nachdenken, bevor man solche Dinge losläßt.
Bei Musik gehts um viel, viel Geld. Bei dem Telefonat nur um den guten Ruf...........öhm.......welcher gute Ruf?:rolleyes:
 

mikenull

Urgestein
Strafgesetz und Datenschutz haben nichts mit Geld zu tun. Ich habe jetzt auch keine Lust mich mit beschränktem Rechtswissen in jeder Form herumzuschlagen.
Sowas ist strafbar und damit juck.

Mir ist auch die Y. gänzlich egal, weil ich in Hessen eh nicht wählen darf. Mir geht es grundsätzlich um das Recht am eigenen Wort.

Zitat Strafgesetzbuch:

StgB 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Catherine

Gast
*stöhn* - das ist ja wie in dem Knast in dem ich wohne. Demnächst wird noch die Pupsfarbe vorgeschrieben *ätz*

Verboten oder nicht - man kann es nicht verhindern.

Gott sein dank.
 

mikenull

Urgestein
Man kann es aber hinterher bestrafen - und zwar mit Recht.
Das unterscheidet die BRD von zum Beispeil vor solchen Versuchen wie die "DDR".
 
D

Dr. House

Gast
Unsinn.

Ypsilanti ist eine Person öffentlichen Interesses und bei denen gelten andere Regeln als bei Normalbürgern. Die können sich zwar ebenfalls auf den Schutz ihrer Privatsphäre berufen, Fotos, Tonaufnahmen, Videos usw., aber bei ihnen wird das weniger streng ausgelegt.
 
Status
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