mikenull
Urgestein
Ziemlich sicher. Denn jeder hat hat das Recht z.B. Film-oder Tonaufnahmen von sich verbieten zu lassen. Schäuble muß einen riesigen Zirkus veranstalten um jemanden abhören zu dürfen - gegen dem seinen Willen.
Zitat:
Das vom Grundgesetz geschützte Recht am gesprochenen Wort umfasst auch die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der Inhalt des Gesprächs einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.
Unabhängig davon: Das Video mit Y.s Mann war schon vor Monaten bei Raab zu sehen.
Zitat:
Das vom Grundgesetz geschützte Recht am gesprochenen Wort umfasst auch die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der Inhalt des Gesprächs einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.
Unabhängig davon: Das Video mit Y.s Mann war schon vor Monaten bei Raab zu sehen.
Zuletzt bearbeitet: