Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Geblitzt mit Firmenwagen - Gefahren ist meine Freundin. Fahrentbuch?

Möglicherweise lauert auch da noch eien ganz andere Falle: Wenn ich ein Firmenauto auch privat benutze, muß das getrennt werden. Will heißen, an sich müßte da schon automatisch eine Art Fahrtenbuch geführt werden.......
 
Möglicherweise lauert auch da noch eien ganz andere Falle: Wenn ich ein Firmenauto auch privat benutze, muß das getrennt werden. Will heißen, an sich müßte da schon automatisch eine Art Fahrtenbuch geführt werden.......

Da hast du recht, aber mit die 1 prozentregelung müsste das nicht, da zahlt der Arbeitnehmer (in diesem Fall Phalle) automatisch über ihr Gehalt den Privatverbrauch. Hoffentlich ist das schon der Fall.
 
Wer schreibt denn vor wann man mit einem Firmenwagen wo unterwegs sein darf/soll? Kann ja auch sein dass man mal eine Nachtschicht eingelegt hat. Also Privatnutzung muss an der Stelle erstmal nachgewiesen werden. Und über die Verfolgungsverjährung bekomm ich das Ding mit Sicherheit auch da die Frau keinerlei Bezug zur Firma hat und dort auch nicht bei Nachbarn etc. bekannt ist.

Knackpunkt ist und bleibt Fahrtenbuch ja oder nein? Und bitte keine weiteren Belehrungen mehr, das kann euch alles genauso passieren obwohl ihr immer genau drauf achtet. Wenn kein Auto weit und breit vor euch ist und die linke breite Spur frei ist ist es einfach Gewohnheit und eben menschliches Versagen, als zu schnell fahren, rasen etc... kann wie gesagt jedem passieren und jeder von euch würde sich genauso aufregen.

Immerhin schonmal ein Aspekt : ..."liegt im Ermessen der Behörde".
 
Wer schreibt denn vor wann man mit einem Firmenwagen wo unterwegs sein darf/soll? Kann ja auch sein dass man mal eine Nachtschicht eingelegt hat. Also Privatnutzung muss an der Stelle erstmal nachgewiesen werden. Und über die Verfolgungsverjährung bekomm ich das Ding mit Sicherheit auch da die Frau keinerlei Bezug zur Firma hat und dort auch nicht bei Nachbarn etc. bekannt ist.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Ihr musst beweisen das das Auto um die Uhrzeit geschäftlich unterwegs war.
Was das bedeutet weißt dein Vater ganz bestimmt 😉 😛

Fahrtenbuch ist nur für das Finanzamt wichtig. Die Polizei und der Bußgeldbehörde interessiert das nicht.
 
Wahrscheinlich hängt die Auflage des Fahrtenbuchs mit der Höhe der Strafe zusammen. Aber die kennen wir ja noch nicht.
Ich weiß nicht wie Du über die Verjährung kommen willst. Wenn die den Fahrer ermitteln, wird die Verjährung sicher sofort unterbrochen.

Hat auch mit Privat-oder Geschäftsfahrten nichts zu tun. Die Behörden stellen fest, daß es sich um ein Firmenauto handelt, verschicken ihren Bogen und bitten um den Namen des Fahrers bzw. der Fahrerin. Wird dazu keine Auskunft erteilt, nimmt man an, daß es sich um eine Familienangehörige handelt und ermittelt möglicherweise in diesem Umfeld.

Wenn das alels im Sande verläuft, gibte s die Auflage des Fahrtenbuchs. Bei mri wurde es mal verlangt, weil ich eine rote Ampel ignorierte.
 
Sicher. Einmal geht das auf jeden Fall. Man muß halt Glück haben, und auf dem Foto dann wirklich nicht eindeutig zu erkennen sein. Aber ich denke, auch da sieben die Behörden inzwischen vorher aus, ob sich der Aufwand lohnt oder nicht.
Jedenfalls mal abwarten, was kommt. Und dann reagieren.
 
Meine Güte, Phalle, komm du doch mal wieder runter.

Ich hab dich weder moralisch belehrt noch sonstwas. Ich hab in meinem Post lediglich zum Ausdruck gebracht, dass du Scheisse gebaut hast und dafür gefälligst gerade stehen musst, was ja auch logisch ist!?

Entweder du lässt es drauf ankommen (Vater=Chef) oder du steckst ein (Freundin=du) und gut ist!?

Die 99% Zeilen, dass du ja so unschuldig bist und der Blitzer so gemein, kannste dir auch sparen, wenn du Verantwortung übernimmst.

Nein, kein Fahrtenbuch, wenn du dafür gerade stehst...

Google hat sogar innerhalb von 0,000002 Sekunden die gleiche Antwort!

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Halter eines Fahrzeuges zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.

Diese Pflicht kann auferlegt werden, wenn
mit dem Fahrzeug eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen wurde
die Feststellung des Fahrers innerhalb der Verjährungsfrist nicht möglich war.


Irgendwie verstehe ich die Frage nicht wirklich von dir. Eigentlich haste Schiss, dass du jetzt Buch führen musst über jede erdenkliche Fahrt mit dem Auto... meine Güte. Oh nein! Da du so verwöhnt zu sein scheinst, ist dir bestimmt noch nicht in den Sinn gekommen, dass es dafür sogar kinderleichte Software gibt! Also elektronisch...

Die Frage lautete nicht, wie man rumtricksen kann, damit die Blitzerei dich doch nicht erwischt. Also dann: Viel Glück!
 
Also zunächstmal ich trickse überhaupt nicht. Ich fahre seit Jahren immer mit genauem Blick auf den Tacho. Das habe ich mir so angewöhnt nachdem die Städte Blitzer an den ungefährlichsten Stellen als Geldmaschine entdeckt haben. Soweit wird man mir ja sicher zustimmen, spätestens wenn man selber mal in die Abzockmasche fällt.

Und egal ob sie oder ich gefahren bin, jeder von uns wäre da reingefahren weil man diese Strecke schon gefühlte 18283 mal gefahren ist und immer davon ausgeht dass dort 100 ist, deswegen ja schon die 90! Und die Beobachtung dass nichtmal jeder Zweite (sondern eher jeder) da reingerauscht ist, gibt mit eigentlich vollkommen recht. Die Situation war bei Nacht nicht richtig klar, also kann von Rasen oder Vorsatz keine Rede sein. PG = Pech gehabt. Ein Arschtritt dafür, dass man sonst immer peinlich genau fährt quasi.

Genau aus diesem Grund werden wir es auch drauf anlegen.

@ Mike: Die Verjährung beginnt mit dem Tatzeitpunkt, sprich heute. Und sie wird erst unterbrochen wenn gegen den tatsächlichen Fahrer ermittelt wird. Ansonsten ist nach 3 Monaten Feierabend. Und jetzt sag mir mal wie die auf sie kommen sollen, die Firma ist wo ganz anders und sie hat null Bezug dazu. Ergo wenn wir sie nicht benennen wird da kein Schuh draus.

Bleibt das Riskio mit dem Fahrtenbuch. Und genau darum gings mir, wie hoch das Risiko da ist wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Bzw. ob hier eventuell jemand Erfahrung damit hat. Die nächste Frage wäre was passiert wenn man es über die 3 Monate hinauszögert und dann den tatsächlichen Fahrer benennt. Damit wäre es verjährt und Fahrtenbuch wäre eventuell unverhältnismäßig, da der Fahrer ja letzlich genannt wurde.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H Nachmieter-Suche wird mit von Mitbewohner erschwert Finanzen 71
_Tsunami_ Mit Aktienhandel Geld machen? Finanzen 149
F Eure Erfahrungen mit dem VDK Finanzen 8

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben