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GBR wie da rauskommen?

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G

Gast

Gast
Einen schönen guten Abend,
meine Frau hat im August mit 2 Kollegen eine GBR Gedründet. Die GBR hat 20.000 Euro Schulden aufgenommen. Nun möchte meine Frau etwas anderes machen, wie kommt Sie aus der GBR? Kann Sie noch nach austritt Haftbar gemacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo Gast,

Wenn im Gesellschaftervertrag nichts anderes geregelt ist,
gelten die Bestimmungen des BGB, insbesondere:


Gewinn- und Verlustaufteilung:
§ 721 BGB Gewinn- und Verlustverteilung
§ 722 BGB Anteile am Gewinn und Verlust

Kündigung:
§ 723 BGB Kündigung durch Gesellschafter
§ 725 BGB Kündigung durch Pfändungspfandgläubiger

Ich finde, die §§ sind halbwegs allgemeinverständlich formuliert.
Wegen der rechtlichen Feinheiten kann die Inanspruchnahme einer
Beratung angezeigt sein.

Als Kammermitglied ist eine erste Beratung meist sogar kostenlos.

Gruß

John
.


PS: Die Haftung ist ein sehr komplexes Gebiet! Grob vereinfacht haften alle Gesellschafter im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch. D. h. jeder einzelne Gesellschafter haftet zunächst für alle Schulden der GBR auch mit seinem Privatvermögen.

Auch nach Austritt oder Beendigung der GBR kann er u. U. noch für die Folgen früherer Fehler haftbar gemacht werden!

Beispiel:
Elektroreparatur einer Gebäudeverkabelung wird stümperhaft ausgeführt.
-> Viele Monate später kommt es als Folge der mangelhaften Reparatur zu einem Großbrand.
-> Persöhnliche Haftung.
 
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