Hi.
Dein Paps hat es kostengünstig und tricky verstanden, einen Kompromiss zu schließen, der für Euch nun nicht mehr nachvollziehbar ist.
Vermutlich hat er einen Mietvertrag - wie auch immer- mit Mietern abgeschlossen, und den müsste man kennen.
Darin könnte zum Beispiel vereinbart sein, dass die Heizkostenverordnung gemäß § 2 keine Anwendung findet.
Also wird " anders " abgerechnet.
Nun habt ihr im Haus nur einen gemeinsamen Gaszähler, der nicht zwischen Wohnungen differenziert.
Also bleibt nur, die reinen Gaskosten nach Wohnfläche umzulegen - wenn denn beide Parteien heizen.
Heizt eine nicht, die andere doch, so zahlt diese "mehr", da das Haus und die Nebenräume kalt bleiben.
Das Gas wird aber nicht nur für die Heizung sondern auch fürs Warmwasser benötigt.
Also hat er beschlossen, dass allemal Gas zur Erhitzung beider Warmwasseranschlüsse benötigt wird, demnach nur der Rest dem Heizen dienen kann.
Er hat also berechnet, dass das Wasser aus der Leitung kommt und sodann auf eine bestimmte Temperatur erhitzt den Parteien zur Verfügung gestellt werden soll.
Die verbauten Rossman Zähler laufen nach 6 Jahren (Kaltwasserzähler) bzw nach fünf Jahren ( Warmwasserzähler) von der Eichfrist her aus. Daher wusste er genau, wieviel Warmwasser / Kaltwasser abgezweigt wurde - vorausgesetzt, seine Wohnung hat ebenfalls Zähler.
Warmwasserzähler QN 1,5 DN15, neue Bezeichnung nach MID Q3 = 2,5 Artnr.: 1270052 Wohnungswasserzähler inkl. aktueller Eichung -Einstrahl-Flügelradzähler mit Magnetkupplung und Rollenzählwerk -die Ausbildung als Trockenläufer garantiert...
sanundo.de
Danach hat er berechnet, dass Warmwasser je Grad Erhitzung einen Bedarf von ca 1,16 kWh je Kubik benötigt, und die Anzahl der Grade ( zB von 15 Grad auf 45 Grad )des Erwärmens damit multipliziert.
Da er die Vorlauftemperatur der Heizung eingestellt hat und das Kaltwasser gemessen hat, wusste er um die Wärmedifferenz.
Ausserdem wird er einen Faktor eingesetzt haben, der grösser eins liegt, weil das Gas nicht nur das Wasser erhitzt sondern auch die Gegend und den Kamin.
Aus der Gasabrechnung wusste er, wieviele kWh Gas er zu welchem Preis bezogen hat, was also das Warmwasser des Mieter kostete.
Das so verbrauchte Gas hat er von der Gesamtmenge abgezogen, denn der Rest diente ja nach Fläche der Beheizung.
Also alles ganz einfach, wenn man sich eine Excel Tabelle baut und die Ablesedaten etc dort einträgt
🙂