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Gassperrung

M

Mikie

Gast
Hallo..hoffe jemand kann mir helfen! Bin seit Juli alleinerziehend mit 4 Kindern und beziehe AlgII. Mein Ex ist aber immer noch bei uns gemeldet und kann sich auch keine andere Wohnung nehmen;er hat Insolvenz angemeldet und ist total pleite;kein Einkommen!) Nun 2005 eine Rückrechnung für unseren Gas-Anschluss bekommen und sollten ca. 4.000 € nachzahlen für die letzten 4 Jahre. Als wir 2001 hier eingezogen sind war jemand da von den Gaswerken und hat den neunen Zählerstand notiert und gesagt, daß man sich dann per Post bei uns melden würde, falls das nicht durch den Vermieter abgedeckt s dann immer wieder bei denen gemeldet. Aber es ist trotzdem nichts passiert. Bis 2005 die dicke Rechnung kam. Unsere Ehe ist gescheitert. Es ging alles vor Gericht. Aber unser Anwalt hat gesagt, das es sehr komplieziert wäre, weil der Gasanschluss auf meinen Ex lief. Der bekommt keine Prozess-Kosten. Aber das Gerichtsurteil sagt, das die Gaswerke zur Speerung berechtigt ist. Die Arge will nicht übernehmen, lief ja nicht auf meinen Namen.Nun sind wir dann bald ohne Heizung und warmes Wasser. Und das bei 4 Kindern( 14, 10, 4 und fast 2 Jahre Jahre alt) Was kann ich bloß machen?
 

Hallo Mikie,

schau mal hier: Gassperrung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

AW: Gasspeerung

Mikie meinte:
Hallo..hoffe jemand kann mir helfen! Bin seit Juli alleinerziehend mit 4 Kindern und beziehe AlgII. Mein Ex ist aber immer noch bei uns gemeldet und kann sich auch keine andere Wohnung nehmen;er hat Insolvenz angemeldet und ist total pleite;kein Einkommen!) Nun 2005 eine Rückrechnung für unseren Gas-Anschluss bekommen und sollten ca. 4.000 € nachzahlen für die letzten 4 Jahre. Als wir 2001 hier eingezogen sind war jemand da von den Gaswerken und hat den neunen Zählerstand notiert und gesagt, daß man sich dann per Post bei uns melden würde, falls das nicht durch den Vermieter abgedeckt s dann immer wieder bei denen gemeldet. Aber es ist trotzdem nichts passiert. Bis 2005 die dicke Rechnung kam. Unsere Ehe ist gescheitert. Es ging alles vor Gericht. Aber unser Anwalt hat gesagt, das es sehr komplieziert wäre, weil der Gasanschluss auf meinen Ex lief. Der bekommt keine Prozess-Kosten. Aber das Gerichtsurteil sagt, das die Gaswerke zur Speerung berechtigt ist. Die Arge will nicht übernehmen, lief ja nicht auf meinen Namen.Nun sind wir dann bald ohne Heizung und warmes Wasser. Und das bei 4 Kindern( 14, 10, 4 und fast 2 Jahre Jahre alt) Was kann ich bloß machen?

Die Sache scheint meiner Meinung nach weniger problematisch wie sie zuerst aussieht.

Seit wann ist Dein Mann im Insolvenzverfahren? Ist das Verfahren schon vom Insovenzgericht eröffnet?

Die Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, soll er dem Treuhänder melden, da diese mit in die Insolvenz fließen. Gleichzeitig auch Mitteilung darüber an das Energieversorgungsunternehmen.

Melde die Energieversorgung auf Deinen Namen an.

Und schau mal hier nach:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/

Gruß
 
AW: Gasspeerung

Gebe Störer recht ,wenn das über Dein Mann lief ,dann melde es jetzt auf Deinen Namen an!!!!!

Das beste wäre dann aber auch das Du die Wohnung bzw. den Mietvertrag vom Vermieter auch ändern läßt , sodaß nur Du im Mietvertrag stehst.

Und am Besten mit dem Vermieter auch offen reden und ihm das Problem erklären.

Was die Schulden beim Energieversorger angeht , vielleicht kann Euch da ein Gespräch bei der Schuldnerberatung helfen....

Viel Glück und alles Liebe....

Shalimar
 
AW: Gasspeerung

Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eingeleitet, die brauchen so lange für den Papierkram(er wurde im übrigen gezwungen Insolvenz anzumelden). Was mach ich jetzt mit dem Gerichts-Urteil?Kann ich selbst einspruch einlegen?
 
AW: Gasspeerung

Mikie meinte:
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eingeleitet, die brauchen so lange für den Papierkram(er wurde im übrigen gezwungen Insolvenz anzumelden). Was mach ich jetzt mit dem Gerichts-Urteil?Kann ich selbst einspruch einlegen?


Einspruch kann nur der einlegen, der im Urteil als Partei genannt ist. Und dann stellt sich die Frage, ob die Einspruchsfrist noch läuft. Von wann ist denn das Urteil?

Und wer hat ihn denn gezwungen Insolvenz anzumelden?

Insolvenz als Konsument oder als Selbstständiger?

Aber frage mal in dem von mir weiter oben genannten Forum nach.

Hier nochmals der Link:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/

Und Du besorgst Dir bei Deinem Energierversorger den Anschluss auf Deinen Namen. Die Kosten, die noch offen sind, da ist Dein EX für verantwortlich.
 
AW: Gasspeerung

Er war selbstständig, hatte aber Aussenstände von fast 25.000E konnte dann nichts mehr bezahlen obwohl er sofort alle AN entlassen hat. Die Krankenkassen-Beiträge waren offen, Finanzamt...usw. Jetzt liegt alles beim Insolvenzverwalter..(der will auch noch ein Gutachten über unser Auto BJ 1991 machen lassen🙂) aber das ist das kleinere Übel. Waren schon bei der Schuldner-Beratung. Hat aber nicht soviel gebracht. Nun ist die Ehe eben draufgegangen und das Haus dann wohl bald kalt🙁( Trotzdem vielen lieben Dank.
 
Morgen ist es soweit! Sie wollen tatsächlich absperren! Habe einen neuen Mietvertrag, aber die Gasqwerke sagen, daß ich ja vorher auch hier mit meinem Mann gewohnt habe und die Forderungen nicht nur Ihn betreffen(Rechnung und Mahnung auf seinen Namen). Das Arbeitsamt übernimmt nichts, weil es ja auf dem Namen meines Mannes läuft. Der Anwalt kann für mich nichts tuen, weil die Forderung meinen Mann betrifft. Das A-Amt will jetzt das Jugendamt einschalten, weil die Existenzsicherung meiner Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Am besten erschieß ich mich gleich.............das kann doch alles nicht war sein!? Was nun? HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Geht uns auch so, nachdem ich im Nov 05 rückständer in Höhe von 2500€ an die Stadtwerke überwiesen habe, bekam ich im Dez 05 eine Turnusabrechnung von 1000€, obwohl ein Teil davon bereits durch die Überweisung getilgt war.
Also das ganze von vorne: Mahnungen, anrechnen der Turnusabschäge auf die Altschulden.. In zwischen sinds nun mit Gerichtskosten etc wieder 1600€. Der Versuch, die Stadtwerke auf meine volljährige, im Mietvertag stehende Tochter an zu melden, wurde von den Stadtwerken abgelehnt. Begründung: Sie hätte ja zum Zeitpunkt der Schuldenentstehung hier gewohnt, ausserdem sei sie ja meine Verwandte. Meine Tochter klagt nun gegen die Stadtwerke, die ihr ja praktisch das Recht eine juristisch eigenständige Person zu sein absprechen. Ich bin inzwischen in der Privatinsolvenz.

Kalt ist es trotzdem hier, denn noch ist nichts entschieden
 
Hallo Mikie,
auch du kannst Privatinsolvenz anmelden. Dann hast du die Stadtwerke erstmal ruhig.Kannst dich bei der Caritas beraten lassen.Auch dir steht Prozesskostenhilfe zu. Wenn sich alle stur stellen, wend dich an die örtliche Zeitung und droh den Gaswerken das schriftlich an.
LG Knotti
 

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