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Fristlose Kündigung trotz 2 kleiner kinder?

  • Starter*in Starter*in ClaudiaFriauf
  • Datum Start Datum Start
C

ClaudiaFriauf

Gast
ich weiß nicht, wie es weitergehen soll. konnte eine ratenvereinbarung nicht zum 1. des monats einhalten. habe das aber auch meinem vermieter miteteilt. am freitag dann kam der schock: fristlose kündigung der wohnung. wenn ich nicht ausziehe, kommt die räumungsklage. was soll i´ch nur machen? ich habe so furchtbare angst um meine kinder!!!
 
einen Anwalt wirst du dir wahrscheinlich nicht leisten können, denn bei Mietsachen arbeiten viele Anwälte gerne mit Honorarvertrag, erst recht dann, wenn es sich um Kapazitäten auf dem Rechtsgebiet handelt.Daher suche so schnell wie möglich die Rechtsberatung für Sozialschwache in deinem Bürgeramt (oder wie immer das Pendant bei euch heißt) auf und lass dich beraten. Aufgrund deiner Kinder müsste ein Härtefall vorliegen, der die Räumug zumindest hinauszögern kann. Lass dich auch beraten, ob das Sozialamt die Mietschulden überbrücken kann.
 
jou, zum sozialamt.
einen anwalt könntest du dir schon leisten und zwar über prozesskostenhilfe, aber ein Anwalt bringt hier nicht viel, da es ja wohl nicht abstreitest, dass du mit der miete im rückstand bist und die ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten hast.

ABER!
ganz ruhig bleiben! So schnell bringt dich aus der Wohnung niemand raus. Auch dein Vermieter hat ein starkes INteresse sich mit dir zu einigen, denn eine räumung müsste er bezahlen (weil du ja pleite bist) und sowas ist teuer.
Geh also zum Sozialamt! evtl. zur Schuldnerberatung!
Geh gleich morgen und lass dich nicht abwimmeln!!!!!!

m.
 
Denke auch mal, dass dir da nur noch das Sozialamt weiterhelfen kann. Es gibt einen Antrag auf Übernahme von Mietschulden. Also pack mal deine ganzen Einkommensunterlagen, die Ratenvereinbarung etc. mit und stelle diesen Antrag.

Die Übernahme der Kosten wird meistens als Darlehen mit angebrachten Rückzahlungsraten bewilligt. Solltest du die Miete vorab schon vom Sozialamt überwiesen bekommen und nur nicht an den Vermieter weitergeleitet haben, kriegst du sicherlich ordentlich was zu hören, aber sie werden dich mit den Kindern nicht im Regen stehen lassen. Da gäbe es ja auch die Möglichkeit, die Miete direkt durchs Sozialamt an den Vermieter zu überweisen. In der Regel wird schon versucht eine Obdachlosigkeit oder den Umzug in eine Notunterkunft zu verhindern. Zur Not werden auch Gespräche mit dem Vermieter geführt.

Also, wie schon mehrfach gesagt, sofort zum Amt. Wenn du dort die Angelegenheit geregelt hast und der Vermieter sich stur stellen sollte, gibt es immer noch den Weg zur Rechtsberatung beim Amtsgericht, die dir dann einen Beratungsschein ausstellen können. Mit diesem könntest du dir dann einen Rechtsanwalt für Mietrecht suchen. Aber vielleicht geht es ja ohne. Allerdings musst du tätig werden.
 
Micky II meinte:
Denke auch mal, dass dir da nur noch das Sozialamt weiterhelfen kann. Es gibt einen Antrag auf Übernahme von Mietschulden. Also pack mal deine ganzen Einkommensunterlagen, die Ratenvereinbarung etc. mit und stelle diesen Antrag.

Das ist die einzige Chance.

Bei nur 2 Monaten Mietrückstand kann der Vermieter fristlos kündigen und auf Räumung der Wohnung klagen. Das dauert dann zwar aber ein wenig, aber die Kosten, die dann entstehen, müssen Sie leider auch tragen.
 

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