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Freundin tickt aus, beleidigt, provoziert

So, vielleicht inzwischen ein ganz klein wenig OT, aber dennoch.

@Portioncontrol mein inzwischen zensierter kommentar zum umgangston war auf deinen beitrag bezogen, nicht auf den von toby, auch wenn der sich dadurch angegriffen fühlt.

@toby man sät was man erntet. ich entschuldige mich für den kommentar mit der prinzessin, ich werde nur immer schnell genervt wenn juristische fehlinformationen öffentlich verbreitet werden. auch wenn du weisst was subsumieren bedeutet macht das deine these weder rechtlich, noch sonstwie richtiger. ich habe mir mal kurz die mühe gemacht dir etwas rauszusuchen...

Rauch mich bloß nicht an, dann knall ich dir eine - ich darf das... - JURION Strafrecht Blog

kurzfassung: jemand pustet einem polizisten rauch ins gesicht, woraufhin der polizist dem mann derart eine gescheuert hat dass ihm der augenbogen brach. Das LG Bonn sieht bereits hier eine Notwehrsituation. der hauptgrund, warum ich das hier poste ist folgendes zitat aus dem urteil: Ein demütigendes Zurückweichen ist dem Angegriffenen grundsätzlich nicht zuzumuten (vgl. Fischer, a.a.O. Rz. 33 m. w. N.).

Den Nebenkläger durch einen kräftigen Stoß gegen die Brust derart weit von sich weg zu stoßen, dass der Angeklagte nicht mehr im Bereich des ausgeatmeten Rauches mit Spuke ist, stellt nach Ansicht der Kammer schon kein milderes Mittel dar. Denn damit wäre die Gefahr verbunden gewesen, dass der Nebenkläger sein Gleichgewicht verliert und womöglich ungebremst mit seinem Hinterkopf auf dem Boden aufschlägt und dadurch schwere Kopfverletzungen erleidet…..”


ich hoffe nun ist alles bereiningt und alle sind zufrieden und ich konnte es mir sparen, dich mit einer subsumtion zu belästigen wenn die rechtsprechung sowieso meiner meinung ist.
 
Bei dem Urteil würde ich mal davon ausgehen dass es sich um ein besonders nettes Polizistenurteil handelt weil unsere Polizei IMMER verhältnismäßig handelt.

Versuch du das mal selbst, und schau was passiert...

es geht um 3 punkte, ich versuchs dir mal zu erklären, da du das scheinbar nicht erkennst:

1. wenn beim rauch ins gesicht blasen ne ohrfeige schon als notwehr durchgeht, dann bei wild schlagenden, kratzenden, kleidung zerreissenden furien sowieso.

2. niemand ist gezwungen, demütig den rückzug anzutreten

3. wegstossen ist KEIN milderes mittel aufgrund der höheren verletzungsgefahr


darauf wollte ich hinaus, nichts anderes.
 
Hier wird wirklich diskutiert was schlimmer ist eine ohrfeige als notwehr von dem mann oder die frau die auf ihn los gegangen ist? In welcher welt leben ich eigentlich? Wo bleibt die gerechtigkeit? Was ist mit den menschen passiert? Ich verstehe es nicht....🙁
 
nein, darum geht es hier nicht. es geht nur um die rechtliche seite, ob notwehr-regelungen dort greifen oder nicht.

wie ich zu gewalt gegen frauen stehe kannst du an den meisten meiner anderen beiträge erkennen.
 
Hallo ceekay,
ich persönlich bin der Meinung, dass Euer Zusammenleben einfach nicht funktioniert. Egal, was bei Euch passiert ist, was soll denn noch alles passieren...
Deine Freundin ist einfach genervt von allem. Evtl. fühlt sie sich von der Nähe und Zweisamkeit erdrückt? Kann sein, dass sie sich alles anders vorgestellt hat und sie nun überreagiert... Ihr Verhalten zeigt einfach deutlich, dass sie unzufrieden ist und in ihr so viel Stau ist, dass sie all das an Dir auslässt...
Hast Du denn früher ähnliche Züge an ihr bemerkt? Ihr habt vorher nicht zusammengelebt. Manche Menschen sind überfordert, wenn sie plötzlich ein Leben teilen und mit Partner Zeit verbringen (müssen, sollen o.ä.)...
Mir kommt das alles so vor, als passt Ihr gar nicht richtig zusammen. Wenn bereits nach so kurzer Zeit Kleinigkeiten stören und man ausrastet - was soll das dann erst bei grösseren Problemen werden, und WER von Euch Beiden ist eigentlich gewillt, dieses Leben soo weiterzuführen? Ist echte Liebe vorhanden, würde man doch dem Partner keinesfalls schaden wollen, weder emotional noch körperlich.
Ich gehe hier auch keinesfalls mehr auf diese "gewalttätigen Ausraster" ein - doch wenn Ihr nicht zum reden kommt, wie wollt Ihr dann wissen, ob Ihr Beide noch eine Chance habt? Willst Du denn noch ein Leben mit ihr?
Sollte Dir noch was an ihr liegen, lass sie zur Ruhe kommen und suche das Gespräch. Manchmal reicht schon der Anfang mit einer herzlichen Umarmung... also lass Vorwürfe weg und lass sie ausreden... Evtl. habt Ihr noch eine Chance.. Also viel Glück!
 
@ seele28
Du irrst Dich und wirst in Deutschland keinen Richter finden, der Deine Auffassung teilt. Wer sich in einer solchen Form aktiv am physischen Konflikt beteiligt, kann sich nicht auf Notwehr berufen. Jemanden zu schlagen ist IMMER ein Angriffs- und kein Verteidigungsakt. Anders zu beurteilen sind abwehrende Maßnahmen, wie wegdrücken, Schlag abfangen, festhalten (wobei hier auch Grenzen überschritten werden können); ein Zuschlagen ist KEINE Abwehr.Zudem gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Aufgrund der eventuell deutlichen physischen Überlegenheit des TE, wäre ein Entzug aus der Situation mittels weggehen, die juristisch sichere Variante gewesen.

Ach jetzt sind wir auch noch richter 🙄 sorry ich hab früher mal einen richtigen anwalt gefragt zu einer ähnlichen situtation, und man darf auch als notwehr zuschlagen, also jetzt nicht fest sondern nur so das der gegenüber aufhört. Den anwalt kenne ich von meinem schwagers famililie. Also komm mir jetzt nicht auch noch mit juristischen fakten die teilweise gar nicht stimmen.
 
Auch völliger nonsense deshalb, da ein Glas an den Kopf knallen sogar als Notwehr ausgelegt wurde, gegen Zigarettenqualm ins Gesicht blasen ---> ganz aktuelles Urteil. Da kommt Toby dann mit seiner Darstellungsweise nicht mehr sehr weit!
 
Davon mal abgesehen hat der Fall wenig mit der Sachlage hier zu tun, ausser dass ich die nötigen Zitate mit einer Quellenangabe versehen habe. Da man auch wenn man kein Polizist ist schon gegen eine Beleidigung im Sinne von "Du Wi**er" mit einer Ohrfeige im Bereich der Notwehr ist (Ehrverteidigung) ist es komplett wurst wer wem ins gesicht pustet. Der TE hätte sich nicht strafbar gemacht, das ist alles worum es hier geht.
(BayObLG, NJW 1991, 2031)

ist gut jetzt? >_>
 
Hier werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen.
Zum einen geht es weniger um den Zigarettenrauch, sondern vielmehr um die Spukpartikel. Deswegen wurden sie auch explizit angeführt. Durch das "Anspucken" hätte eine Übertragung von Krankheiten stattfinden können. Daher war auch der Schlag insofern möglicherweise gerechtfertigt, als dass ein Zuhalten des Mundes nicht verhindert hätte, dass der Nebenkläger damit in Kontakt gekommen wäre. Wobei eben nicht geklärt wurde, ob Handschuhe getragen wurden oder nicht. Im übrigen erfolgte hier kein Faustschlag und auch kein Schlag mit einem Glas (wie auch immer PC auf ein Glas kommt), sondern ein Schlag mit der flachen Hand, der hier unglückliche Folgen für das Opfer hatte. Ferner lässt der Blog offen, wie die Entscheidung des OLG Köln dazu aussehen wird; insofern es überhaupt eins gibt.
Seltsam, hier wurde ein Glas geworfen und der Richter argumentierte auch nicht in deiner Weise, dass ein zurückweichen eine solche Situation doch eigentlich auch entschärfen müsste! Rauch ins Gesicht geblasen - Notwehr erlaubt Vielleicht meintest du einen anderen Fall? Dieser hier ist eindeutig und lässt kaum noch Fragen zur erlaubten Notwehr offen.
 

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