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Freundin tickt aus, beleidigt, provoziert

Allerdings könnte es sein, dass Dir auch bei anderen Frauen die "Hand ausrutschen" könnte. Ob das wirklich nur ein Einzelfall war, kann ich nicht beurteilen. Wenn nein, dann solltest Du daran auch arbeiten.
Eine Frage nach dem Einzelfall? Das sollte gar kein Einzelfall sein, sondern Standard wenn man körperlich angegriffen wird. Von daher ist diese Frage sinnlos und du bist irgendwie völlig off Topic. Schau mal bitte im Duden nach was das Wörtchen "Verteidigung" bedeutet.
 
@ Seele
"Irgendwann ist mir schließlich die Hand ausgerutscht, was keinesfalls ok war und mir auch direkt leid tat."
Das ist das eindeutige Eingeständnis einer aktiven aggressiven Handlung und hat mit einer Abwehrmaßnahme nichts zu tun.

@ Gast
"Seele hat recht: Wird eine Frau geschlagen, ist es Notwehr, wenn sie zurückschlägt. Wird ein Mann geschlagen und wehrt er sich, hat er Glück, wenn er nicht angezeigt und verurteilt wird..."
Wenig hilfreich in diesem Kontext, weil der TE sich NICHT verteidigt hat, sondern ihm irgendwann die Hand ausgerutscht ist. Siehe Zitat oben.

Im übrigen nutzt es für die Beziehungsfrage der beiden wenig, die Verhaltensweisen juristisch zu beurteilen. Hier geht es um zwischenmenschliche Aspekte.

Hand ausgerutscht ist das gleiche wie sich wehren. Er hat damit in dem seine hand ausgerutscht ist für ruhe gesorgt und somit auch seine gesundheit. Wär weis was er noch alles abbekommen hat wenn er nicht sich so verhalten hat. Und im übrigen sollte man nicht über seine reaktion diskutieren sondern über ihre. Sie ist das problem nicht er. Er hat nicht mit dem gewaltätigen angefangen!!
 
@ seele28
Du irrst Dich und wirst in Deutschland keinen Richter finden, der Deine Auffassung teilt. Wer sich in einer solchen Form aktiv am physischen Konflikt beteiligt, kann sich nicht auf Notwehr berufen. Anders zu beurteilen sind abwehrende Maßnahmen, wie wegdrücken, Schlag abfangen, festhalten (wobei hier auch Grenzen überschritten werden können); ein Zuschlagen ist KEINE Abwehr. Zudem gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Aufgrund der eventuell deutlichen physischen Überlegenheit des TE, wäre ein Entzug aus der Situation mittels weggehen, die juristisch sichere Variante gewesen.

nur halb richtig. um einen gegenwärtigen angriff abzuwehren ist ein schlag geeignet, gerechtfertig und verhältnismäßig.
 
laienjura. man kann nicht immer von jedem erwarten dass er sich zurückzieht und wenn ein einzelner schlag wie hier genug war um den gegenwärtigen angriff zu beenden ist das in jedem bereich gerechtfertigt. wenn man vor jeder verteidigungshandlung überlegen müsste in welche richtung man schnell rennen könnte könnte man sich auch direkt treffen lassen. strafrecht erstes semester.
 
@ Minensucher
Was für ein unsinniges Argument.
Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Wobei wir dann auch bei der Frage der Erforderlichkeit wären. Aber darauf gehe ich nicht ein. Theoretisch bleibt, weil das Recht nicht weichen muss, auch ein Schlag, aber hier muss man im konkreten Fall auf die Rahmenbedingungen schauen. Sicherlich haben die physischen Attacken der Freundin weh getan, jedoch war sicherlich durch ein Abwenden durch den TE nicht zu befürchten, dass er sich dadurch weiter der Gefahr ausgesetzt hätte. Bedeutet, hätte die Freundin ein Messer in der Hand gehalten, wäre es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu rechtfertigen gewesen, wenn er andere Maßnahmen, als den Rückzug, ergriffen hätte. Hier fand ja keine heftige Prügelei zwischen zwei Kerlen statt...also muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Du kannst mir ja mal eine Subsumtion zum Fall erstellen und zukommen lassen 😉

1. Das Gesetz unterscheidet die Menschen nicht mehr in Männer oder Frauen - vergleiche hierzu auch Artikel 3 des Grundgesetzes. Es kommt nur darauf an, ob die Tat zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erforderlich ist oder nicht. So steht es im Gesetz.

2. Sofern sie mit wattestäbchen auf ihn los ist stimm ich dir zu, aber der TE hat geschrieben "Hat auf mich eingeschlagen, mein shirt zerissen und mir den hals zerkratzt. Anfangs wollte ich noch einlenken und sie von mir schieben aber sie ist abgegangen wie eine Furie. Wenn ich weg bin, sie hinterher."

3. <3
 
jeder der von ner furie im blutrausch in seinen 4 wänden angefallen wird hat nun die pflicht aus der wohnung zu rennen und sein eigentum dort zurückzulassen anstatt sich gegen tätliche angriffe mit einem einmaligen schlag zu wehren? cool story 😉
 
Anfangs wollte ich noch einlenken und sie von mir schieben aber sie ist abgegangen wie eine Furie. Wenn ich weg bin, sie hinterher.
Aufgrund der eventuell deutlichen physischen Überlegenheit des TE, wäre ein Entzug aus der Situation mittels weggehen, die juristisch sichere Variante gewesen.
Zum einen Topic wohl nicht verstanden und zum anderen: du darfst gerne zu den Männern gehören die sich unentwegt treten und beissen lassen. Aber bitte mache daraus keine Regel für alle anderen. Danke.
 
Weil man deinen Unsinn kaum kommentarlos hinnehmen kann! Und einigen konntest du dich mit Minensucher ja auch nicht gerade. Aus dem Haus rennen. Am besten noch in Unterhose, Barfuss und ohne Haustürschlüssel...denn die Möglichkeit sich anzuziehen bleibt ja wohlmöglich auch kaum wenn derweil auf einen eingedrescht wird. Ist aber alles nicht so schlimm, die Schläge kamen ja allesamt nur von einer Frau, nicht wahr Toby? Während eine Ohrfeige als Retourkutsche ja dagegen kaum hinnehmbar ist. Manchmal weiss ich nur nicht, in welche Forumecke ich hier kotzen sollte....
 
Ja, rechtsprechung, darauf stütze ich mich. kein deutsches gericht würde in der situation eine ohrfeige als unverhältnismässig auslegen. KEINS. nichtmal einen faustschlag.

und nochwas, [...]... 'wenn auf eine persönliche und massive Beleidigung jemandem spontan "die Hand ausrutscht" und in einer Ohrfeige gipfelt wird diese Handlung als Notwehr angesehen'. da hast du deine rechtsprechung bei WORTEN. und du meinst ernsthaft, dass dann das abwehren einer furie damit unverhältnismäßg ist? das erste semester liegt lange hinter mir, aber SO verstaubt bin ich dann doch nicht.

aber mach ruhig weiter mit deinem märchenjura, lenkt mich von anderen dingen hervorragend ab 🙂


btw, mein letzter post bezog sich ausschliesslich auf portioncontroldingens, nich auf dich.
 
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