@ Minensucher
Was für ein unsinniges Argument.
Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Wobei wir dann auch bei der Frage der Erforderlichkeit wären. Aber darauf gehe ich nicht ein. Theoretisch bleibt, weil das Recht nicht weichen muss, auch ein Schlag, aber hier muss man im konkreten Fall auf die Rahmenbedingungen schauen. Sicherlich haben die physischen Attacken der Freundin weh getan, jedoch war sicherlich durch ein Abwenden durch den TE nicht zu befürchten, dass er sich dadurch weiter der Gefahr ausgesetzt hätte. Bedeutet, hätte die Freundin ein Messer in der Hand gehalten, wäre es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu rechtfertigen gewesen, wenn er andere Maßnahmen, als den Rückzug, ergriffen hätte. Hier fand ja keine heftige Prügelei zwischen zwei Kerlen statt...also muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.
Du kannst mir ja mal eine Subsumtion zum Fall erstellen und zukommen lassen 😉