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Freundin soll nicht so einfach davonkommen

B

boliopf

Gast
Hallo!
Ich kenne mich hier nicht sehr gut aus möchte aber mal sehen ob man mir hier weiter helfen kann. Ich habe vor zweieinhalb Jahren ein Haus mit meiner Freundin gekauft. Ich zog im Mai ein und Renovierte. Im Juli zog meine Freundin nach. Es funktionierte überhaupt nicht mit uns und ihren zwei Kindern. Sie zog darauf hin ende Oktober wieder aus und nahm sich eine Wohnung. Da sie nicht viel besitzt, unterstützte ich sie ständig. Mittlerweile ist mir bewusst das sie vermutlich am Boarderline Syndrom leidet und versuche mich grade zu trennen, was von einem Menschen mit dieser Krankheit nicht sehr leicht ist. Ich möchte sie jetzt gerne aus dem Grundbuch haben. Ich habe bis jetzt alle kosten für das Haus getragen (nachweislich) inklusive ihrer Grunderwerbsteuer. Sie hat quasi noch nie einen Cent bezahlt. Wenn ich sie einfach aus dem Grundbuch austragen lassen würde, wo sie zu bereit wäre, müsste ich erneut Grunderwerbsteuer zahlen. Ich möchte aber das sie da nicht so einfach davonkommt. Hätte jemand einen Tipp was ich da tun könnte?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Da müßtest du zu einem RA oder Notar.

Denkbar wäre: Du erwirbst ihre 50% zu einem niedrigeren Preis (denn: Du hast Vertragsfreiheit,es muß doch nicht der vorherige Kaufpreis sein! ).

JETZT hätte sie (richtig bemerkt) einen "Nutzungsanspruch",abgeleitet aus dem hälftigen Eigentum.

Dir gegenüber allerdings stünde dem ein "Anspruch im Innenverhältnis" dagegen.
Der ist aber gar nicht so einfach feststellbar.

Nicht automatisch steht Dir die Erstattung der ausgelegten Kosten zu -
also Kaufpreisanteil,ggf.Zinsen, Grunderwerbsteuer-hälfte etc.--sie kann dagegenhalten,Du hättest ihr diese Summen als Freund/LG/Liebhaber,wie auch immer,geschenkt.

Da sie ja zu Dir zog/mit einzog,und Dir ihre Finanzverhältnisse bestens vertraut gewesen sein müssen ,bist DU in der Darlegungspflicht.

Hast Du Dir die Ausgaben quittieren lassen?
War sie evl. für Dich als Haushalts-erledigerin tätig--- Aufgabenteilung?


Du kannst sie NICHT zum Verkauf zwingen.

Sie könnte von Dir derzeit Nutzungsentschädigung verlangen.
Du von ihr die hälftige Beteiligung an allen kosten,die nicht NUR von Dir verursachte z.B. Heizkosten sind.

Wenn sie einem "Auseinandersetzungsvertrag" nicht zustimmt,in dem die Übergabe ihrer 50% und die Verrrechnung mit Deinen Ansprüchen etc. enthalten sein müßten,bliebe Dir
GRUNDSTEUERFREI (m.E.) die Einleitung einer Zwangsversteigerung "zur Aufhebung des Eigentums" --TEILUNGSVERSTEIGERUNG,
dort könntest Du ihren Anteil ersteigern...(also Dir mußt Du ja nix zahlen) .
Beim Verteilen des Ertrages wäre erneut eine Verrechnung im Innenverhältnis machbar. Kostentreibend,weil Du die Sache vorfinanzierst.

Beste Variante wäre ein komplexer Vertrag beim Notar.
 

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