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Freundin ist fremd gegangen und nun ist ihr Lover tot - Ich soll schuld sein!

Was soll der Schwachsinn?
Es ist die einzig angebrachte Wortwahl.
SIE ist fremdgegangen und sagt jetzt voreilig gegen den Menschen aus, der ihr einst so nahe war.

Na, ja. Im Grunde genommen kann sie ja nicht gegen ihn aussagen. Sie kann lediglich sagen, daß sie fremd gegangen ist, daß es zu einer Schlägerei gekommen ist. Das ist auch ihre Pflicht.

Falls sie doch irgendeine Argumentation hat, dann würde ich darauf bestehen, daß sie es beweist, was sie nicht kann, da sie ja mit Freundinnen in der Disko war. Sie müßte ja schon am Tatort zur Tatzeit gewesen sein. Oder sehe ich das zu "primitiv".

Fingerabdrücke: Ich würde da auch noch mal nachhaken, wo diese entdeckt worden sind.

Es gibt Justizfälle. Vor ca. einem halben Jahr gab es einen Film im Ersten und danach auch eine Diskussion in TV. Das war ein ähnlicher Fall. Sehr traurig. Dieser Mensch war sehr lange im Knast und hat auch seinen Sohn durch Manipulation seiner EX Frau verloren. Dieser Mann ist gebrochen. Menno, leider fällt mir der Name nicht mehr ein.

Ich würde noch mal, Indiz für Indiz durchgehen und versuchen Gegenargumente zu suchen.

Im Falle einer Verurteilung kannst Du Berufung einlegen, dann werden, m.E. nach, die Beweise noch mal untersucht.

Aber ich kenne mich nicht aus im Grunde genommen.

Liebe Grüße

Kolya
 
[...]
Du hast ein Motiv, kein Alibi und deine Fingerabdrücke waren am Tatort. Das reicht für eine Verurteilung locker aus, sonst hätte die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben. Sie geht davon aus, Dir das nachweisen zu können.

Nun ist dein Verteidiger gefragt. Lassen sich die Abdrücke erklären?
1. Abdrücke übertragen sich nicht von allein, wie DNA. Die wären dann ja spiegelverkehrt.
2. Befinden sich die Abdrücke nur auf Gegenständen aus dem Besitz deiner Ex?
3. Wurden die Abdrücke mit Vorsatz übertragen? (ja, das geht) -> jemand muss dafür erheblich krimminelle Energie aufgewendet haben und ein gewissen Geschick besitzen.

Fehlendes Alibi für sich allein ist gar nicht so wild, denn viele Leute sind mal allein zu Haus. Die Staatsanwaltschaft muss Dir die Tat nachweisen, per Zeugen z.B. die deine Aussage über deinen Aufenthalt zu dem Zeitpunkt widerlegen oder per Video von z.B. Verkehrskameras etc pp! Können die Fingerabdrücke jedoch nicht erklärt werden, steht das eher negativ im Raum.

Motiv ist problematisch. Gibt's noch andere mit nem Motiv? Wenn nicht, wer solls denn sonst gewesen sein? Wie oben schon, wenn die Abdrücke nicht erklärt werden können, dann siehts finster aus.

Falls Du es warst, pack lieber aus und bereue, dann fällt die Strafe meist geringer aus - falls noch nicht vorbestraft.

Schönen Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok um noch mal was klarzustellen: Die Mordwaffe war mit meinen Fingerabdrücken bestückt, das ist ja auch der Grund warum ich Hauptverdächtiger war. Es ist eine einfache Teflon-Pfanne die meine Freundin in seine Wohnung mit gebracht hat. Das hatte ich so nicht gesagt aber das macht meine Situation nicht leichter. Ich habe diesen Mann nicht umgebracht, das schwöre ich bei allem was mir heilig ist. Es ist wie ein schlechter Film, alle sind gegen mich, niemand hält zu mir. Ich glaub ich kann jetzt nur noch hoffen das sie andere Indizien finden die auf den wahren Täter Hinweisen. Es kann einfach nicht sein das mir so etwas passiert, hätte ich einfach nur Schluss gemacht und mich nie mit i geprügelt. Mein Leben geht jetzt schön den Bach runter. Bin jetzt Anfang 30 und werde wohl vor 40 nicht mehr raus kommen wenn die Sache hier schief geht.
 
Deine Freundin nimmt eine Pfanne aus Eurem Haushalt zu ihrem Lover, mit dem er dann zu Tode geschlagen wird!

Ich finde dies ist ein schwaches Indiz, ganz ehrlich!

Aber ich vertrete nicht die Juristerei, deswegen ist meine Meinung meine ohne Belang.

Hat Deine Ex denn zugegeben, daß sie die Pfanne mit zu ihrem Lover gebracht hat? Oder wird es so ausgelegt, daß Du die Pfanne mitgebracht hast um diese als Mordwaffe zu missbrauchen?

Allein die Vorstellung, Du läufst mit einer Pfanne zweck Verfolgung von Tötungsabsichten, zaubert ein Lächeln auf meine Lippen

Liebe Grüße

Kolya
 
Lieber Gast, du hast leider meine Frage nach eventuellen Vorstrafen nicht beantwortet. Sicher spielt es vor Gericht auch eine Rolle, ob du einschlägig vorbestraft oder ein unbeschriebenes Blatt bist.
Es missfällt mir, wie hier über deine Exfreundin hergezogen wird und getan wird, als sei es verständlich, wenn ein Nebenbuhler erschlagen würde.
Hast du deine Exfreundin früher ebenfalls geschlagen oder warum hat sie einen solchen Hass auf dich? Immerhin bezichtigt sie dich des Mordes, das passiert ja nicht einfach so. Sie traut es dir zu. Warum? ihr ward doch ein Liebespaar und sie muss dich gut kennen.
 
@Kolya: Der Fall, den Du meinst, war Harry Wörz. Mein Cousin kennt den sogar. Das war echt krass, da ist aber auch von der Polizei geschlampt worden.

@TE: Puh, ich glaube Dir jetzt einfach mal, dass Du es nicht warst. Aber die Geschichte mit der Pfanne finde ich ja fast hanebüchen. Wie war denn der Tathergang? Ist er in der Küche erschlagen worden? Ich meine, es geht ja keiner mit einer Pfanne hin, um jemanden zu erschlagen.

Der Tathergang ist jetzt z. B. ein wichtiges Argument für oder gegen Dich. Ist er z. B. im Schlafzimmer erschlagen worden, fragt man sich schon, wie die Pfanne da hingekommen ist. Dann könnte Absicht vorliegen, was auf Mord schließen lässt. War es in der Küche, könnte das eher auf Totschlag hindeuten. Sind die Fingerabdrücke nur auf der Tatwaffe oder auch woanders im Haus? Normalerweise, wenn Du es nicht warst, müsste das zu beweisen sein. Wenn die Abdrücke wirklich nur auf Gegenständen waren, die vorher in Eurem Haushalt waren, und nicht an Wänden, Türen etc., dürfte das eigentlich kaum für eine Verurteilung ausreichen - meine Meinung.

Viel tun kannst Du nichts... Das kann nur Dein Anwalt, wenn Du einen vernünftigen hast.

Wenn Du es allerdings doch warst, dann sag die Wahrheit (wenigstens Deinem Anwalt, der kann Dir dann sagen, was Du am besten tun sollst). Dann gibt es immerhin vielleicht die Möglichkeit, dass Du gar nicht wg. Mordes, sondern Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge "nur" verurteilt wirst, je nachdem wie es war. Beim Erschlagen mit einer Pfanne gehe ich eher davon aus, dass das nicht geplant war. Die Strafe musst Du dann halt auf Dich nehmen.
 
Hast du deine Exfreundin früher ebenfalls geschlagen oder warum hat sie einen solchen Hass auf dich? Immerhin bezichtigt sie dich des Mordes, das passiert ja nicht einfach so. Sie traut es dir zu. Warum? ihr ward doch ein Liebespaar und sie muss dich gut kennen.

Ach, was glaubst du was alles einfach mal so passiert? Nach deiner Theorie dürfte es auch keine erfundenen Vergewaltigungen geben.
Jemanden für irgendetwas zu bezichtigen, ist ohnehin totaler Käse. Um das zu tun, hätte man dabei sein müssen. Auf das typische Geschwätz von Leuten die seit neuestem als Ex Partner gelten, legt der Richter ohnehin nicht so viel Wert. Da wird für gewöhnlich immer geflamed als würde es kein Morgen geben.

Übrigens, wenn die Beziehung so schlimm war, hätte sie Schluß machen können, anstatt in die Arme des nächsten zu sinken. So dramatisch kann es also kaum gewesen sein.
 
Also natürlich kenne ich mich mit sowas nicht aus- wie wir alle hier, aber:
Ich denke auch, dass Du Aussage der Ex nicht so wahnsinnig entscheidend sein wird. Außer bezüglich der Pfanne: Wenn sie sagt, sie hat die Pfanne selber mitgebracht (mit anderen Sachen), dann wär das gut für Dich.
Andererseits: Ich denke, kein Richter würde annehmen, dass Du die Pfanne in Mordabsicht mitgenommen hast (da nimmt man für gewöhnlich keine Pfanne mit. Wenn man es schon mit einer Pfanne tun will, dann nimmt man doch eine, die schon dort ist.)
Ehrlich gesagt kommt mir die Pfanne als Mordwaffe komisch vor: Will jemand den Verdacht gezielt auf dich lenken? (wieso wurde die Pfanne in der neuen Wohnung nie benützt und gewaschen?)
Kann es sein, dass sich jemand mit der Pfanne gegen den Ermordeten verteidigen wollte? Gab es einen Kampf? War er vorbestraft?
Also ich würde sagen, dein Anwalt soll diese Sache mit der Pfanne nochmal genau abchecken: Was sagt die Freundin zur Pfanne? Wann kam die rüber?
Was halt am meisten gegen Dich spricht ist die Schlägerei und die Fingerabdrücke. Ich denke, die Gerichte wissen schon, wie sie mit der Aussage einer wütenden Ex umgehen müssen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück!
 
Wie heftig war die Prügelei bzw wie heftig wurde er verletzt und wann und wie ist er gestorben? Vielleicht wissen da ja die Krankenhäuser, falls er in welchen behandelt wurde, mehr. Müsste nicht auch eine Obduktion stattfinden, um zu klären woran er gestorben ist. Hast du ihn denn mit der Pfanne geprügelt oder nicht?

Wie andere schon sagten: Eine Information zu Vorstrafen und ähnlichem wäre ganz gut.
 
Auch nicht ganz unwichtig: die Position der Fingerabdrücke.
Sind die Abdrücke nur darauf, weil du die Pfanne zuletzt abgewaschen und weggestellt hast, dann werden sie in einer anderen Position sein, als wenn du mit der Pfanne zugeschlagen hättest.

Etwas merkwürdig klingt das alles aber schon.

Wenn ich das richtig verstanden habe, war eure Prügelei im Juni. Ermordet worden ist er im November. Mit der Pfanne... die seit mindestens Juni absolut unberührt im Schrank stand... nachdem die Ex sie (mit Handschuhen?) aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung mitgenommen hat. Die Ex war praktischerweise nicht da und nicht alleine. Gibt es sonst wirklich nirgendwo weitere Fingerabdrücke? Türgriffe, Schranktüren? Bist du ganz sicher, dass du kein Alibi herbeizaubern kannst? Wenn du irgendwas mit deinem Smartphone gemacht hast, zum Beispiel, kann man das doch sicher irgendwie technisch nachvollziehen... mit Standortdaten etc.

Na, die Auflösung werden wir wohl nicht erfahren.
Aber ich wünsche dir viel Glück!
 

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