Kolya
Aktives Mitglied
Was soll der Schwachsinn?
Es ist die einzig angebrachte Wortwahl.
SIE ist fremdgegangen und sagt jetzt voreilig gegen den Menschen aus, der ihr einst so nahe war.
Na, ja. Im Grunde genommen kann sie ja nicht gegen ihn aussagen. Sie kann lediglich sagen, daß sie fremd gegangen ist, daß es zu einer Schlägerei gekommen ist. Das ist auch ihre Pflicht.
Falls sie doch irgendeine Argumentation hat, dann würde ich darauf bestehen, daß sie es beweist, was sie nicht kann, da sie ja mit Freundinnen in der Disko war. Sie müßte ja schon am Tatort zur Tatzeit gewesen sein. Oder sehe ich das zu "primitiv".
Fingerabdrücke: Ich würde da auch noch mal nachhaken, wo diese entdeckt worden sind.
Es gibt Justizfälle. Vor ca. einem halben Jahr gab es einen Film im Ersten und danach auch eine Diskussion in TV. Das war ein ähnlicher Fall. Sehr traurig. Dieser Mensch war sehr lange im Knast und hat auch seinen Sohn durch Manipulation seiner EX Frau verloren. Dieser Mann ist gebrochen. Menno, leider fällt mir der Name nicht mehr ein.
Ich würde noch mal, Indiz für Indiz durchgehen und versuchen Gegenargumente zu suchen.
Im Falle einer Verurteilung kannst Du Berufung einlegen, dann werden, m.E. nach, die Beweise noch mal untersucht.
Aber ich kenne mich nicht aus im Grunde genommen.
Liebe Grüße
Kolya