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Freundin hat Handy gefunden,ich hab es für Sie im internet verkauft.

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@Migu
Auch im zitierten Teil steht eindeutig "verkaufen" und nicht "kaufen". Es geht darum, dass der TE im Auftrag seiner Freundin ein gefundenes Smartphone einfach unterschlagen und weiterveräußert hat.

Toby, das habe ich genauso gelesen, verstanden und drauf geantwortet. Frau findet Handy, ihr Freund verkauft es bei ebay, Käufer will aber Preisminderung, weil Handy nicht neuwertig. Der TE hat das Handy bei ebay verkauft, der Käufer will den Kauf so nicht akzeptieren. Wo ist jetzt der Fehler?
 
@ Oldcat:

Guten Morgen,

ich habe nicht den Eindruck, dass der Handykäufer weiß, dass das Handy gefunden und weiter verkauft wurde. Der hat ein als neuwertig angepriesenes Smartphone gekauft und jetzt festgestellt, dass es so neuwertig nicht ist. Ergo verlangt er eine Kaufpreisminderung oder Rückgabe. Wenn der wüsste, wo das Teil herkommt, würde der sicher noch ganz andere Sachen machen. Ich jedenfalls wollte keine Hehlerware bei ebay kaufen.

Schönen sonnigen Dienstag!
Hallo Migu
wen ein Käufer sich so äussert :
Entweder ich würde ihm ein Teil des Geldes zurückgeben oder er geht heute noch zur Polizei und zeigt mich an
und die können nachgucken,ob das Handy geklaut worden ist
😉dann weis er daß der kauf nicht korekt lief.Auch beim Käufer macht der Ton die Musik ausserdem hätte er es Ebay melden können.

Betrug ist es auf jeden Fall und daß Handy muss zur Polizei.
 
Ihr habt eindeutig Falsch gehandelt.
Auch ein gefundenes Handy dürft ihr nicht behalten (das ist Unterschlagung)
und erst recht nicht verkaufen.
 
ein neuwertiges Handy versprochen
Wenn ich recht in der Annahme gehe, hat eby recht genaue Ansichten, was die jeweiliche Einordnung des Gebrauchszustandes angeht. Einfach mal genau nachlesen.
Außerdem wollte ich ihm klar machen,dass das telefon original mal 499€ gekostet hat und jetzt bei 359€ neu liegt und dass er
sich bei dem Preis von 240€ + Versand nicht beschweren könne.
Naja, es gibt auch verdächtige Preise und Internet ist für verdächtige(!!!) Preisverzerrungen doch schon bekannt (sowohl nach unten als auch nach oben).
Wie stehen denn die chancen dass er mit seiner anzeige wegen betrugs durchkommt?
Ich hab das Gefühl, der böllft und will nur den Preis drücken und/oder hat Spass daran, sich an an deren Leuten abzureagieren (früher nannte man das die Sau rauslassen).
 
Hallo Gast
Gefundene Sachen verkaufen ist Unterschlagung und Strafbar.

Nur auf diesen Erpresser eingehen würde ich auch nicht,den der lässt Dich bzw deine Freundin evtl gar nicht mehr in Ruhe.

Selbst zur Polizei Selbstanzeige ist ehrlich und fair.
So kann die Polizei dem Erperesser daß Handy abnehmen

Ihn wegen der Erpressung dran bekommen
Daß Handy kommt hoffentlich zum Besitzer
und Deine Freundin die unehrliche Finderin Sozialstunden oder eine andere gerrechte Strafe.



Der einzig mögliche und richtige Weg angesichts der bereits entstandenen Schadenssituation.
 
Wieso ist es Erpressung,wenn jemand wegen des Zustandes des Handys nachverhandelt ?
Im Fall,dass der Verkäufer weiter darauf besteht ,dass der Zustand für den Preis neuwertig war,
eine Betrugsanzeige zu machen ?

Es wurde als neuwertig angeboten.War es nicht.

Wieso sollte der Käufer erst das Handy an einen Verkäufer schicken,der schon einen Betrugsversuch
gestartet hatte.Dann noch auf sein Geld hoffen ?
Wer läßt sich darauf ein ?

Es wäre nun an dem Verkäufer das Geld zurück zu schicken und auf das Handy zu warten.

Großen Verlust wird er nicht machen,das Handy hat nichts gekostet.

Durch Blödheit reitet man sich immer weiter rein.

Auf den Gedanken dieses Geschäft rückgängig zu machen und das Handy ordnungsgemäß abzugeben
kommt man nicht.
 
Fundbüro.
Hab mal 100 Mark auf der Strasse gefunden und das so gemacht.
Zum dank "klaut" mir so ne olle 100 Euro hinterm Rücken ausm Geldautomaten,
die ich vergessen hatte, ich stand 2 m daneben, die nimmts mit
ohne schlechtes Gewissen.
Frech, dreist usw.
Genau wie ein Handy zu unterschlagen.

Ich hab se übrigens angezeigt.
Das kann euch auch passieren.
Euch beiden, denn du wußtest es, das es fremdes Eigentum ist, als du es verkauftest.
 
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