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Migu1006
Gast
@Migu
Auch im zitierten Teil steht eindeutig "verkaufen" und nicht "kaufen". Es geht darum, dass der TE im Auftrag seiner Freundin ein gefundenes Smartphone einfach unterschlagen und weiterveräußert hat.
Toby, das habe ich genauso gelesen, verstanden und drauf geantwortet. Frau findet Handy, ihr Freund verkauft es bei ebay, Käufer will aber Preisminderung, weil Handy nicht neuwertig. Der TE hat das Handy bei ebay verkauft, der Käufer will den Kauf so nicht akzeptieren. Wo ist jetzt der Fehler?