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Freibetrag erhöhen,Bescheinigung von wem???

lamela72

Mitglied
Hi Leute,hab ein Guthabenkonto der bald ein P-Konto wird und da ich verheiratet bin und eine 2jährige Tochter habe,kann ich auch Freibetrag etwas erhöhen.
Meine Frau ist in Ausbildung und verdient 550€ monatlich und aus einer Nebenbei Beschäftigung zusätzliche 400€.
Hab bei der Familienkasse eine Bestätigung beantragt und heute auch erhalten,wo aber drin steht das Kind auf Name meiner Frau läuft(Kindergeld).
Nun,wer stellt mir eine entsprechende Bestätigung für die Bank das ich mindestens eine Unterhaltspflichtige Person habe(meine Tochter),wenn das überhaupt der Fall ist?
Hab ich sogar auch,gegenüber meiner Frau ebenfalls Unterhaltspflichten?
Vielen Dank und alles gute im 2012----
 
C

chrismas

Gast
Das musst du beim Amtsgericht beantragen, mit dem entsprechenden Wisch gehst du dann zu deiner Bank und die tragen das ein.

Sollte aber eigentlich auch so in den Unterlagen stehen, die du mit der Umstellung auf das P-Konto erhalten hast.
 

lamela72

Mitglied
Das musst du beim Amtsgericht beantragen, mit dem entsprechenden Wisch gehst du dann zu deiner Bank und die tragen das ein.

Sollte aber eigentlich auch so in den Unterlagen stehen, die du mit der Umstellung auf das P-Konto erhalten hast.
Hab ich eben noch nicht,werde jetzt die kommende Woche machen und wollte mich schon vorab informieren zu wem muss ich da hin.
Für ein Guthabenkonto hab ich ganz schön hart gekämpft und letztendlich bei der Norisbank aufgemacht.
Weiß auch nicht so ganz genau welche Unterlagen braucht man da fürs Amtsgericht,Geburtsurkunde meines Kindes?Heiratsurkunde?Meldebestätigung?Kontonummer?.....
Falls irgendeiner Erfahrungen gemacht hat bin ich sehr dankbar für Ihre Hilfe.....
 

fusselbürste

Mitglied
Huhu lamela72,

welche Unterlagen Du beim Amtsgericht brauchst kann ich Dir nicht genau sagen. Ich habe mir meinen Freibetrag durch eine Schuldnerberatung bescheinigen lassen. Dazu musste ich folgendes vorlegen:

- meine Verdienstbescheinigung, bzw. ALGII Bescheid
- Kontonummer
- Kindergeldbescheid
- Kontoauszug, wo zu sehen ist, daß das Kindergeld auch auf mein Konto geht
- Personalausweis

Wie sich das mit Ehegatten verhält weiß ich leider nicht genau. Vielleicht hat hier ja noch jemand anderes einen Tipp.

Viele Grüße
 
C

chrismas

Gast
Also scheinbar reicht für das Kindergeld bereits eine Bescheinigung der Familienkasse an die Bank

Höhe des Pfändungsfreibetrages

Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich daher an dem Pfändungsfreibetrag für Arbeitslohn. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1.028,89 Euro je Kalendermonat (siehe dazu auch: Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen ab Juli 2011). Der Freibetrag kann sodann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden, beispielsweise bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber früheren Ehepartnern oder Kindern. Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 387,22 Euro für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person. Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen.
Die Voraussetzungen für eine solche Erhöhung des Pfändungsfreibetrages muss der Schuldner bei seiner Bank durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer Schuldnerberatungsstelle nachweisen. Weitere besondere Aufwendungen – etwa im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Behinderung – können vor dem Vollstreckungsgericht (oder der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers, wie dem Finanzamt) geltend gemacht werden. Das Gericht bzw. die Behörde bestimmt dann den zusätzlich pfändungsfreien Betrag.
http://finanzwertig.de/das-neue-p-konto-pfaendungsschutz-fuer-das-girokonto-201
 

lamela72

Mitglied
Soweit alles klar,nur eine Sache verstehe ich nicht,hab ich Recht auf ein höheres Freibetrag oder nicht,weil:Frau,Kind und ich wohnen zusammen,Kindergeld kriegt aber meine Frau,die Frage ist,wer stellt mir da eine Bescheinigung über Unterhaltspflichten,falls ich in so einer Situation überhaupt Unterhaltspflichtig bin(auf Lohnbescheinigung steht bei mir ein Kinderfreibetrag)....ich blick da nicht mehr durch,alles so scheiß kompliziert.......
 

fusselbürste

Mitglied
Also mir wurde es so erklärt, daß man seinen Familienangehörigen unterhaltspflichtig ist. (Hier also Du deiner Frau und eurem Kind gegenüber) Dadurch hast Du einen erhöhten Freibetrag.

Das Kindergeld wird noch obendrauf gelegt, also erhöht sich dadurch der Freibetrag noch weiter. Aus diesem Grund wollte die Schuldnerberatung auch wissen, ob das Geld überhaupt auf mein Konto geht.

Ich hoffe ich konnte das verständlich wiedergeben.
 

lamela72

Mitglied
Das sehe ich auch so,die nächste Woche wird mir sowieso mehr Klarheit bringen,es ist nur,wie soll ich sagen,die ganze Bürokratie wurde nur deshalb gemacht,damit wir, normale Bürger,möglichst weniger wissen....Und nur so können wir brave Schäfchen sein.....
In diesem Sinne,meheheheh
 

fusselbürste

Mitglied
Das Gefühl hatte ich allerdings auch, als ich für mich und die Jungs einen Freibetrag bescheinigt haben wollte....es hat doch sage und schreibe fast 3 Monate gedauert bis endlich alles richtig eingetragen war...

....und, naja, ich hatte auch den leisen Verdacht, daß nicht einmal die Behörden oder die Banks selber so richtig wissen was die da so machen ;)
 

lamela72

Mitglied
Das Gefühl hatte ich allerdings auch, als ich für mich und die Jungs einen Freibetrag bescheinigt haben wollte....es hat doch sage und schreibe fast 3 Monate gedauert bis endlich alles richtig eingetragen war...

....und, naja, ich hatte auch den leisen Verdacht, daß nicht einmal die Behörden oder die Banks selber so richtig wissen was die da so machen ;)

Traurig aber war........werden von ahnungslosen geführt:cool:
 

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