So funktioniert es ganz einfach, aus eigener Erfahrung:
Zur Bank gehen und:
1. Sie aus sämtlichen gemeinsamen Konten als Verfügungsberechtigte streichen lassen
2. Ihr die Scheckkarte für die bisherigen Konten wegnehmen
3. Ihr ein Konto auf Guthabenbasis einrichten
4. Für dieses Konto erhält sie auch eine Scheckkarte, so sie möchte
5. Ihr monatlich regelmäßig einen Betrag auf IHR Konto überweisen
6. Falls trotzdem noch Rechnungen auf Deinen Namen kommen: An den Rechnungsersteller eine eidesstattliche Versicherung schicken, daß Du das nicht bestellt hast. Die zicken ein bischen, die drohen auch ein bischen, aber nach ganz kurzer Zeit ist Ruhe ! Allerdings bist auch DU dann bei diesen Versandhäusern gesperrt. Was vermutlich nicht schlimm ist.
Dein Ehefrieden wird damit zumindest vorüberhend etwas absinken. Aber was solls - die Alternative kannst Du dir ausmalen.
Nebenbei:
Kaufsucht zu therapieren ist nicht möglich. Hier hilft nur "Gewalt" (massives und ganz enges Einschränken bei Gelddingen). Siehe auch hierzu den abgegebenen Kommentar: Hab Pille bekommen und den Rat, Internet zu meiden. Und dieser Rat, diese "Therapie" ist in diesem Fall so daneben, danebener gehts nicht.
Auch der Rat mit dem Nebenjob läuft ins Leere. Denn wenn sie schon arbeitet, dann will sie sich auch für ihr Geld (noch mehr !) leisten.
Die nahezu 100%-igen Mißerfolge bei der Kaufsucht-Therapie auf freiwilliger bzw. Einsichtsbasis werden unter den Psychs damit plausibel begründet, daß die Kaufsucht eine grundlegende (a-)soziale Eigenschaft der betreffenden Person sei.
Um es ganz klar zu sagen: Hunger und Durst ist auch nicht wegtherapierbar.