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Fragen zur Wohnungsbewerbung !

Donanao

Aktives Mitglied
Ich fülle gerade eine Wohnungsbewerbung aus ( Fragebogen ) . Allerdings habe ich ein paar Fragen :

1) Es wird gefragt , welches Stockwerk ich bevorzuge .
Es ist ein Hochhaus mit 15 Stockwerken , mir ist es egal , in welchem Stockwerk die Wohnung liegt .
Soll ich also "egal" schreiben , oder wirkt das patzig ?

2) Es wird gefragt , ab wann ich wünsche einzuziehen (Mietbeginn) : Ich würde schreiben "zeitnah" . Kann man das schreiben ?

3) Es nach meinem Beruf gefragt , dass ist tricky , da ich nicht berufstätig bin und stattdessen Grundsicherung beziehe . Soll ich das eintragen in der Rubrik "Beruf" ?

4) Es wird nach meinem monatlichen Nettoeinkommen gefragt . Das ist bei mir der Betrag der Grundsicherung , also circa 450 € . Wenn ich allerdings in diese Wohnung ziehe - Ich wohne noch bei meinen Eltern - wird die Grundsicherung nochmals aufgestockt . Soll ich darauf hinweisen ?

5) Es wird gefragt nach einem Nachweis über die Mietzahlungen der letzten 12 Monate . Ich wohne allerdings bei meinem Eltern und habe nie Miete zahlen müssen ; was soll ich da schreiben ?


Vielen Dank für eure Hilfe . Gruß Don
 
D

Deliverance

Gast
1) Nicht egal....alle ;) klingt doch viel schöner.
2) Zeitnah, bei der nächsten Möglichkeit...
3) Sonstiges Einkommen -> Grundsicherung
4) Ja, weis da lieber noch drauf hin, 450€ klingt erstmal arg wenig.
5) Können deine Eltern dir da nicht einfach einen Bescheid ausdrucken? Offiziell kannst du ja Miete gezahlt haben - geht ja nur darum, dass immer pünktlich gezahlt wurde und das hat das Amt ja sicher.


So würde ich das machen.

Viel Erfolg!
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
4. - Grundsicherung nach SGBII beträgt 404€

Wieso wird Deine Grundsicherung aufgestockt? Das geschieht nur bei Geringverdienern.

Deine Wohnungsmiete muss auf jeden Fall innerhalb des vom Arbeitsamt vorgegeben Mietspiegels liegen. Den kannst Du googeln oder auf Deinem zuständigen Arbeitsamt erfragen.

(Müsste bei Dir etwa 4,20€ für den qm sein - also bei einer Wohnung von 50qm darf die Kaltmiete nicht höher wie 210€ betragen.)
 
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