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Fragen zur Insolvenz

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Gast

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Hallo zusammen,


ich habe seit längerem den Gedanken, mit meinem Mann in die Insolvenz zu gehen.
Damit gehen mir aber auch einige Fragen und Unsicherheiten einher und ich hoffe, hier jemanden zu finden der eventuell ein wenig Erfahrung mit diesem Thema hat.

Kurz zu uns:

Ich (25) - arbeite in Vollzeit und verdiene netto 950 - 1000 Euro
Er (29) - arbeitet in Vollzeit und verdient netto zwischen 1800 - 2000 Euro (schwankend)
Außerdem führt mein Mann seit 3 Jahren ein Nebengewerbe (in 2014 gingen wir knapp über die 18.500 Euro, in 2015 wird es ähnlich sein, in 2016 jedoch leider deutlich weniger bisher vermutlich)
Des Weiteren sind auch 2 Kinder (6 & 3) im Haushalt.

Unser Schuldenberg beläuft sich aktuell bei rund 50.000 Euro.
(darunter 1 Bank mit rund 17.000 Euro und ein Dispo von 7200 Euro)

Wir bezahlen zurzeit deutlich über 1000 Euro (bis ca 1300 Euro) Raten ab und 1120 Euro Miete. (wir wohnen in einem Haus + Garten, haben seine Mutter mit uns im Haus. Sind auf sie angewiesen, da wir beide arbeiten gehen)

Wir haben lange gekämpft und stets unser Bestes gegeben den Kosten entgegen zu steuern, allerdings läuft es dieses Jahr mit der Firma nicht wirklich rund und die Kosten überrennen uns mittlerweile. (Mahnungen fliegen ins Haus, ständig muss ich anrufen für Zahlungungsaufschübe etc.) Leider ist es schon so weit gekommen.

Außerdem wäre es mir ganz lieb, wenn mein Mann sein Nebengewerbe in näherer Zeit aufgeben würde da es ihn körperlich und seelisch (mittlerweile) absolut belastet. Er arbeitet in einem harten körperlichen Job.
Ich wollte für nächstes Jahr eigentlich eine Ausbildung anstreben und habe auch schon etliche Bewerbungen dafür geschrieben.
Vorraussichtlich würde ich nach den 3 Jahren Ausbildung (sofern es damit klappt) deutlich mehr verdienen als aktuell. (rund 500-600 Euro mehr, falls ich eine Ausbildung in dem gewünschten Beruf bekommen sollte) Ansonsten bleibe ich bei meiner aktuellen Arbeit.

Jetzt meine Fragen zur Insolvenz:

- würde bei uns die Insolvenz anders ablaufen als bei Personen ohne (Neben)gewerbe?
- dürfte ich dennoch für nächstes Jahr eine Ausbildung annehmen?
- wie läuft generell eine Insolvenz ab und würdet ihr uns in unserer Situation dazu raten?
- selbst ohne die monatliche Belastung unserer Gläubiger von rund 1000-1300 Euro hätten wir mindestens Fixkosten von rund 1500 + Essen etc. Euro (davon Miete 1120 , Handy 250 Euro (da würden wir am liebsten die Veträge kündigen... aber das ist in absehbarer Zeit nicht möglich) wäre es mit der Insolvenz tragbar oder müssten wir umziehen? (was sehr schlecht wäre, da wir mit der Mutter zusammen bleiben möchten und Schule und Kindergarten in der Nähe sind)


Bitte freundlich bleiben und vielen Dank im Vorraus.
Liebe Grüße,
 
Jetzt meine Fragen zur Insolvenz:

- würde bei uns die Insolvenz anders ablaufen als bei Personen ohne (Neben)gewerbe?
Nein. Im Grunde derselbe Ablauf, vielleicht etwas mehr Papierkram. Aber das macht den Kohl nicht fett.
- dürfte ich dennoch für nächstes Jahr eine Ausbildung annehmen?
Ja
- wie läuft generell eine Insolvenz ab und würdet ihr uns in unserer Situation dazu raten?
Erstmal musst du eine Schuldenaufstellung machen. Dafür gehst du am besten zur Schuldnerberatung und nimmst den gesamten Papierkram mit. Anschließend wird beim Amtsgericht Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Ein Insolvenzverwalter wird sich der Sache annehmen. Verträge und Kredite werden gekündigt, du musst ihm dein Einkommen offen legen, der pfändbare Teil wird an die Gläubiger abgeführt etc. Diese Wohlverhaltensphase dauert 6 Jahre an, in denen du keine weiteren Schulden machen darfst. Danach erfolgt die Restschuldbefreiung, wenn alles sauber gelaufen ist. Der Insolvenzverwalter stellt am Ende noch eine Rechnung in Höhe von etwa 1.000€.
Wie viel Geld euch bleibt, entnehmt ihr der Düsseldorfer Tabelle. Einfach mal googeln! Da stehen die Pfändungsgrenzen drin. Bei Verheirateten mit mehreren Kindern sind die Grenzen relativ hoch. Ob die Insolvenz Sinn macht, musst du selbst ausrechnen, vielleicht mit der Schuldnerberatung zusammen. Insolvenz lohnt rein rechnerisch, wenn du in 6 Jahren die angehäuften Schulden ganz sicher nicht zurückzahlen kannst. Du bezahlst allerdings mit Einträgen in der Schufa etc, sodass du keinen Kredit mehr, vielleicht nicht mal einen Dispo bekommst.

- selbst ohne die monatliche Belastung unserer Gläubiger von rund 1000-1300 Euro hätten wir mindestens Fixkosten von rund 1500 + Essen etc. Euro (davon Miete 1120 , Handy 250 Euro (da würden wir am liebsten die Veträge kündigen... aber das ist in absehbarer Zeit nicht möglich) wäre es mit der Insolvenz tragbar oder müssten wir umziehen? (was sehr schlecht wäre, da wir mit der Mutter zusammen bleiben möchten und Schule und Kindergarten in der Nähe sind)
(250€ Handykosten im Monat??? Davon telefoniere ich über 5 Jahre!)
Verstehe ich dich richtig, dass ihr ein Haus gekauft habt, das noch abbezahlt wird? Oder wo kommen die hohen Kosten her? Das Haus wäre bei der Insolvenz natürlich weg. Das ist Schuldenmasse, die an die Gläubiger verteilt wird.
 
dein fall istg renzwertig, da du die schulden in 3 bis 4 jahren getilgt hättest, wenn keine neuen dazu kommen......ich würde mir das überlegen.....
 
Hallo!

Vielen Dank für Deinen sehr hilfreichen Beitrag!
Die Handykosten kommen durch 4 Verträge (jeweils 1 Handy für Mann, mich und Schwiegermutter und ein Tablet) zusammen. Die Tarife liegen zwischen 50-70€ jeweils. Leider absolut überteuert und wir haben bereits Maßnahmen ergriffen um dort unsere Kosten zu senken.

Nein das Haus ist nicht auf Kredit gekauft, wir wohnen (leider) wirklich auf Miete da. Durch bereits bestehende Kredite haben wir keinen mehr für ein Haus bekommen können. außerdem gibt es dazu eine Vorgeschichte, die aber bitte privat bleiben soll.

Wir merken eben dass es immer mühseeliger wird die Kosten Monat für Monat decken und unsere Gläubiger bedienen zu können...
Jetzt kommt gerade leider hinzu dass ein Kunde unseres Gewerbes uns großen ärger macht und wir nicht wissen, wie wir die Kosten die dadurch auf uns kommen könnten tilgen sollen.

Da du sagtest wir sollen überlegen ob wir die Kredite nicht in 6 Jahren wegbekommen zweifele ich doch gerade an der Idee, da der größte Kredit (17.000€) bereits in 4-5 Jahren abbezahlt sein würde. (Anfang 2021)

Entweder heißt es also durchhalten und backen zusammenkneifen oder mit den Konsequenzen der Insolvenz leben oder?

Auf jeden Fall danke ich dir vielmals für deine freundliche Nachricht!

Liebe Grüße,
 
Gast hat es richtig erfasst..
Nur momentan erdrücken uns die Kosten und Familie und Freunde haben selbst nicht viel um vorübergehend helfen zu können... Daher kam mir der Gedanke. Wir werden uns das sicher überlegen.
 
Nein das Haus ist nicht auf Kredit gekauft, wir wohnen (leider) wirklich auf Miete da. Durch bereits bestehende Kredite haben wir keinen mehr für ein Haus bekommen können. außerdem gibt es dazu eine Vorgeschichte, die aber bitte privat bleiben soll.
Das wiederum könnte die Rettung für das Haus sein. Wenn die Miete weiter für euch subjektiv bezahlbar bleibt, schmeißt dich da in der Insolvenz niemand raus.

Da du sagtest wir sollen überlegen ob wir die Kredite nicht in 6 Jahren wegbekommen zweifele ich doch gerade an der Idee, da der größte Kredit (17.000€) bereits in 4-5 Jahren abbezahlt sein würde. (Anfang 2021)
Wie gesagt: Das ist eine Matheaufgabe. Insolvenz rechnet sich immer bei hohen Schulden und geringem Einkommen. Solange Einkommen und Schulden noch in einem halbwegs vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, muss die Sache genau überlegt werden!

Entweder heißt es also durchhalten und backen zusammenkneifen oder mit den Konsequenzen der Insolvenz leben oder?
Ja und nein. Es gibt ja noch andere Formen der Schuldensanierung. Man könnte z.B. den Dispo umschulden, dass da schon mal die Zinsen wegfallen. Und du kannst mittels einer Umschuldung den Gläubigern einen Vergleich anbieten. Also du sagst sinngemäß: Die aktuellen Raten kann ich langfristig nicht bedienen. Ich biete jetzt sofort Y-tausend Euro und der Kredit ist gegessen. Dafür musst du natürlich einen weiteren Kredit aufnehmen. Hätte allerdings den Vorteil, dass du nur einen Gläubiger bedienen musst. Und je nach Tilgungsdauer lässt sich vielleicht eine erträgliche Ratenhöhe vereinbaren.
Deinen Einzelfall kann ich ohne Aktenlage und aus der Distanz natürlich nicht beurteilen 😉
 
Hallo auch,

die Aussage von grüner Kater möchte ich unterstreichen: Alles eine Rechenaufgabe !

Auf der einen Seite stehen die Werte der Pfändungsgrenze (siehe Düsseldorfer Tabelle).
1) Das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ist nach Steuern zu ermitteln.
2) Die Höhe des unpfändbaren Netto-Einkommens wird auf Grund der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.
Dabei ist es fraglich, ob die Mutter zwangsläufig zur Bedarfsgemeinschaft gezählt werden darf.
Das hat etwas mit zwingender sozialer Verpflichtung zu tun. Wird die Mutter zur Bedarfsgemeinschaft
gezählt, dann zählt auch ihr evt. Einkommen (Rente) zum Gesamteinkommen.

Was unberücksichtigt bleibt, ist die Höhe der monatlichen Verpflichtungen für das Leben.
Beispiel: Sieht die Düsseldorfer Tabelle z.B. vor, dass die Bedarfsgemeinschaft über 2.000 € monatlich netto verfügen darf, dann ist es aus Sicht des Insolvenzverwalters unerheblich, ob die monatliche Miete 500 € warm beträgt oder 1.500 €.
Die Bedarfsgemeinschaft muß entscheiden, ob sie mit dem pfändungsfreien Einkommen die aktuellen Lebenskosten weiter finanzieren kann oder nicht.

Beträgt das Netto-Einkommen z.B. 2.800 € pro Monat, dann wandert der Betrag (im Beispiel) von 800 € nicht automatisch komplett in die Insolvenzmasse zur Verteilung an die Gläubiger, sondern nur ein Teil. Ein Teil dieser 800 E verbleibt bei den Schuldnern. Wie sich das bei steigendem Netto-Einkommen genau verhält, auch darüber gibt die Düsseldorfer Tabelle Auskunft.

Bestehende PRIVATE Handy- und andere private Ratenverträge:
Kann der Gläubiger bestehende Verträge nicht mehr bedienen, dann werden diese Verträge einfach nicht mehr bedient. Die Forderungen der Telefongesellschaft wandern in die Insolvenzschuldenmasse. Die Handyverträge und überhaupt alle Ratenzahlungsverträge bleiben bestehen oder werden beendet.

Das Honorar des Insolvenzverwalters holt sich dieser aus dem gepfändeten Einkommen.

Mit dem Antrag auf Insolvenz entstehen Gerichtskosten. Diese können schnell ein paar Tausend € betragen.
Sollte dieser Betrag nicht gezahlt werden können, wird der Insolvenzantrag "mangels Masse" abgelehnt. Dies lässt sich nur durch einen 2. Antrag "Übernahme der Kosten" verhindern. Dieser Antrag sollte zeitgleich gestellt werden.

Alternative zur Insolvenz:
Manchmal ist es günstiger, mit den Gläubigern eine Ratenhöhe zu vereinbaren, die tragbar ist.
Darauf lassen sich Gläubiger ein, wenn der Schuldner bislang zuverlässig war und der Finanzplan glaubwürdig ist.

Sollte eine private Regelung mit allen Gläubigern nicht gelingen und daher die Insolvenz unausweichlich werden, dann ist es fast immer nicht sinnvoll, Raten noch zu bedienen, selbst wenn es noch möglich ist.

Psyche:
Finanzielle Probleme - besonders bei Insolvenz - sind eine starke Belastung der Psyche. Daher ist eine der wichtigsten Regeln: Gesund bleiben !! Ausgleich suchen (Sport etc.) und Depressionen vermeiden.

Wichtig: Miete:
Ist ersichtlich, dass man in die Insolvenz geht und dass man das gemietete Haus nicht halten kann, dann ist es sinnvoll, schon vor dem Insolvenzantrag umzuziehen. Mit einem Insolvenzantrag im Rücken wird es schwer, einen neuen Vermieter zu finden.
Evt. kann man - durch Nichtzahlung einiger Raten - sich Liquidität schaffen, mit denen man Kaution und Umzugskosten finanzieren kann.

Also meine Empfehlung: Gut rechnen und kaltblütige Entscheidungen treffen .... und natürlich gesund bleiben.

LG; Nordrheiner
 
Hy,
hier mal ne Frage: Wie schauts dann aus mit Nettoeinkommen des Ehgattens 😕 'Wird es mitberuecksichtigt ?
Das waere ja doof ... soweit ichs verstanden habe, muss doch, bei einer verheirateten Paar, die Ehefrau/Mann doch nicht fuer die Schulden des Partners aufkommen ?

Ich frage deswegen, da mein Mann in die Insolvenz geht.
Korrekt! Sofern du nichts mit unterschrieben hast und ihr getrennte Konten habt, ist das in der Praxis ne ganz lässige Sache. Den Begriff "Bedarfsgemeinschaft" gibt's eigentlich nur im SGB II, also Hartz-Gesetz. Das ist wiederum eine ganz andere Baustelle 😉
 
Korrekt! Sofern du nichts mit unterschrieben hast und ihr getrennte Konten habt, ist das in der Praxis ne ganz lässige Sache. Den Begriff "Bedarfsgemeinschaft" gibt's eigentlich nur im SGB II, also Hartz-Gesetz. Das ist wiederum eine ganz andere Baustelle 😉

Langsam langsam.

Geht nur ein Ehepartner in die Insolvenz, so haftet auch nur er bzw. nur sein Einkommen wird bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet. Allerdings ist seine Pfändungsfreigrenze dann auch nur auf ihn begrenzt, wenn und weil sein Ehepartner (u. seine Kinder) über eigenes Einkommen abgesichert sind.
 
Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure sehr informativen Antworten!
Bei einigen Gläubigern habe ich in der Vergangenheit die Ratenzahlung bereits verringern können.
Immerhin habt ihr mich zum nachdenken gebracht, da ich bei meiner Überlegung gar nicht den Gedanken hatte, dass die normale Anzahlung schneller vonstatten gehen würde als die Insolvenz. (Trotzdem ist es gerade sehr sehr hart)
Zumindest habe ich Schonmal einen Eindruck von der Insolvenz erhalten können. Dafür ein Dankeschön!

Habt heute viel Spaß beim Deutschland spiel!
Liebe Grüße,
 

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