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Frage zur U 25 Regelung ALG

Felicitas

Aktives Mitglied
Hi,

ich habe mal rein interessehalber eine Frage:

Es gibt doch diese U 25 Regelung die besagt, dass Jugendliche ohne eigenes Einkommen keine Ansprüche auf Geld haben, wenn sie a) zu Hause wohnen und b) noch nicht gearbeitet haben.
Verstehe ich das jetzt richtig? Wie ist das denn genau gemeint? Betrifft das alle "Gelder" also ALG, Wohngeld, Hartz 4. Ich hab zwar schon danach gegoogelt aber nich wirklich was rausgefunden, was jetzt meine genaue Frage betrifft.
Ich bin mir manchmal nicht so sicher, ob ich diese Regelung auch richtig verstehe!
Wie ist denn das z.B. ich habe eine Teilzeitstelle bekommen, (ist mein 1. Job), war vorher Schülerin und hab zu Hause gewohnt. Jetzt muss ich wg. dieser Stelle umziehen, da die Strecke nich fahrbar ist, kann aber von dem Teilzeitlohn mein Leben nicht bestreiten. Hab ich dann auch keinen Anspruch auf nix, weil ich U 25 bin, sagt dann das Arbeitsamt, hättest dir halt was in der Nähe oder in vollzeit gesucht?

War letztens mal bei denen und hab voll den Hals auf die wg. Umzugskostenbeihilfe oder wie das heißt.
Naja. Waren vor drei Jahren als ich arbeitslos war Schnarchnasen und sinds heute noch (mal auf jeden Fall bei uns).

Würd mich freuen, wenn mir einer meine Frage beantworten könnte!

GLG
 
Jeder "Fall" ist anders.

Wenn du jetzt schon allein wohnst, solltest du einen Antrag auf ALG II und gleichzeitig auf Wohngeld stellen.
Allerdings kannst du nur einen Wohngeldantrag stellen, wenn du Einkommen hast!
Nicht abwimmeln lassen und eine schriftliche Begründung einer evtl. Ablehnung fordern.
Unter Umständen hast du aber Anspruch auf Bafög? Der Bafög Satz ist kürzlich erhöht worden.
 
Jeder "Fall" ist anders.

Wenn du jetzt schon allein wohnst, solltest du einen Antrag auf ALG II und gleichzeitig auf Wohngeld stellen.
Allerdings kannst du nur einen Wohngeldantrag stellen, wenn du Einkommen hast!
Nicht abwimmeln lassen und eine schriftliche Begründung einer evtl. Ablehnung fordern.
Unter Umständen hast du aber Anspruch auf Bafög? Der Bafög Satz ist kürzlich erhöht worden.

Hi Niobe,

ich wohne als Schülerin aktuell bei meinen Eltern. Hab während der Zeit auch keinen Anspruch auf Bafög gehabt ( zu hohes Einkommen der Eltern) .
Nun denn, ich ziehe ja in eine eigene Wohnung und fange direkt in Teilzeit an zu arbeiten - Hat man als Arbeiter Bafög-Anspruch? Elternunabhängiges Bafög gibt es ja erst, wenn man eine zeit lang schon außer haus ist???

Nun, es hat mich eher rein interessehalber interessiert - ich werde nicht verhungern mit meinem geringen Einkommen, denn meine Eltern utnerstütezn mich. Das is zwar nett, jedoch machts mir ein schlechtes Gewissen, weil ich die schon ne menge geld gekostet habe und nimmt mir ein STück der Unabhängigkeit die ich gern gehabt hätte. Deswegen auch meine Frage.

U25 besagt doch, dass man unter 25 kein Hartz vier bekommt?

GLG

Feli
 
Der Unterhalt den dir deine Eltern zahlen würden, zählt als Einkommen, auch evtl. Kindergeld (wenn du noch etwas bekommst).

Unter Umständen steht dir ergänzendes ALG II zu, wenn die ARGE den Punkt (Entfernung zur Arbeit) akzeptiert.

Frag einfach direkt beim Amt nach, auch wenn du einmal negative Erfahrung gemacht hast.
 

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